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Interview„Dafür fehlt mir jedes Verständnis“ - Ex-Verfassungsrichter Papier verurteilt AfD-Verbotsdebatte

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Die AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund verfehlte bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September mit 43,8 Prozent nur knapp die absolute Mehrheit. Ministerpräsident Sven Schulze und die CDU stürzten auf 17,7 Prozent.

Die AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund verfehlte bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September mit 43,8 Prozent nur knapp die absolute Mehrheit. Ministerpräsident Sven Schulze und die CDU stürzten auf 17,7 Prozent. 

Er war Deutschlands oberster Richter: Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, warnt vor Alarmismus nach dem AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt 

Professor Papier, die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haushoch gewonnen. Ein schwarzer Tag für die Demokratie?

Nein, ich würde nicht von einem schwarzen Tag für die Demokratie sprechen. Es ist ein schwarzer Tag für die etablierten Parteien der bürgerlichen Mitte. Die ehemals großen Volksparteien, die das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland mit aufgebaut und über Jahrzehnte sehr erfolgreich gestaltet haben, sind in eine Krise geraten und haben weite Teile ihrer Wählerschaft verloren.

Worauf führen Sie das zurück?

Die Unionsparteien und die Sozialdemokratie haben in den vergangenen Jahren erheblich an Vertrauen eingebüßt. Die Bürgerinnen und Bürger glauben einfach immer weniger, dass die etablierten Parteien in der Lage sind, ihre Wünsche und Ängste hinreichend aufzugreifen und nach den Regeln der Vernunft zu lösen. Diese Repräsentationslücke versuchen die radikalen und extremistischen Kräfte am rechten und linken Rand mit populistischen Schlagworten zu füllen. Sie täuschen vor, komplexe Probleme ließen sich mit einfachen Mitteln lösen.

Hans-Jürgen Papier (83) war 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Hans-Jürgen Papier (83) war 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Die AfD kommt nah an die absolute Mehrheit heran in einem Bundesland, in dem sie vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Eine Gefahr für die Demokratie sehen Sie trotzdem nicht?

Die Demokratie als solche ist nicht in Gefahr. Es droht kein Staatsstreich, auch kein Zerfall unserer Ordnung. Eine denkbare AfD-Regierung auf Landesebene ist an die Regeln der Rechtsstaatlichkeit und des Föderalismus gebunden. Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass die AfD willens und in der Lage ist, diese Ordnung zu sprengen. Ich warne davor, alarmistische Szenarien zu verbreiten. Diese verunsichern zu Unrecht die Bevölkerung und mindern das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie.

Sagen Sie das immer noch, wenn die AfD bei der nächsten Bundestagswahl ein ähnliches Ergebnis bekommt wie jetzt in Sachsen-Anhalt?

Auf Bundesebene geht es – anders als in den Ländern – in viel stärkerem Maße um existenzielle Fragen. Ich denke an die Politik gegenüber Russland, die Haltung zum Krieg gegen die Ukraine. Oder die Ablehnung der Euro-Währung und der Europäischen Union insgesamt. Die Parteien der bürgerlichen Mitte sind aufgerufen, diesen erheblichen Vertrauensverlust in der Gesellschaft rückgängig zu machen und auf Bundesebene eine AfD-Mehrheit zu verhindern.

Und wie?

Wir sind in einer ganz schwierigen Lage. Es wäre erheblich leichter gewesen, ehemals vorhandenes Vertrauen in die etablierten Parteien zu erhalten, als es jetzt wieder aufzubauen. Das gelingt nicht durch markante, emotionale oder belehrende Reden an die Bevölkerung, sondern nur durch Taten, die insbesondere auch das widerspiegeln, was die Parteien zuvor versprochen haben.

Könnte Deutschland eine von der AfD geführte Bundesregierung verkraften?

Deutschland hat – anders als in der Weimarer Zeit – gefestigte rechtsstaatliche Schutzinstrumente, die eine Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands verhindern können, ganz gleich welche Partei dies auch versuchen mag. Wir haben beispielsweise ein sehr starkes Bundesverfassungsgericht. Für Änderungen des Grundgesetzes braucht es Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Schutzmechanismen zum Erhalt der verfassungsmäßigen Grundfesten unseres Staates versagen. So weit ist mein Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat noch nicht gesunken.

Nach dem Sieg in Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (M.) mit den AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla.

Nach dem Sieg in Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (M.) mit den AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla.

Ist das auch der Grund, warum Sie in Ihrem neuen Buch über das Bundesverfassungsgericht vor einem AfD-Verbotsverfahren warnen?

Ein Verbot könnte nur durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgelöst werden. Es müsste in einem speziellen Verfahren feststellen, dass die AfD darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das ist nicht identisch mit einer Einstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem. Dabei handelt es sich lediglich um Einschätzungen einer Behörde. Im Übrigen ist die Einstufung der Gesamtpartei vom Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren ausgesetzt worden.

Kann eine wehrhafte Demokratie in dieser Situation auf ihr schärfstes Schwert verzichten?

Politische Parteien haben eine besondere Stellung im Verfassungsgefüge und genießen einen besonderen Schutz. Dieses Parteienprivileg muss man ernst nehmen. Eine Gleichsetzung mit normalen Vereinen, die durch behördliche Entscheidungen verboten werden können, ist unzulässig. Ein Parteiverbot als seinem Wesen nach undemokratisches Mittel sollte nur dann angestrengt werden, wenn die strengen Voraussetzungen dafür auch nachweisbar gegeben sind.

Welche Erfolgsaussichten hätte ein AfD-Verbotsantrag?

Ich kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vorhersagen. Aber nach meiner Einschätzung wäre ein Verbot nach dem, was an Material allgemein bekannt ist, rechtlich nicht begründbar. Und politisch ist die wiederholte Forderung, ein Verbotsverfahren einzuleiten oder zu prüfen, höchst unklug. Das nützt nur der AfD und sollte endlich unterlassen werden. Besonders fragwürdig ist es, eine solche Forderung nach einem fulminanten Wahlsieg zu erheben. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.

Wie denken Sie über die Brandmauer, die demokratische Parteien hochgezogen haben – bis hin zu einzelnen Abstimmungen?

Rechtlich genießt eine Partei volle Chancengleichheit, solange das Bundesverfassungsgericht nicht ihre Verfassungsfeindlichkeit festgestellt hat. Ein Abgeordneter des Bundestages kann aber auch nicht dazu gezwungen werden, einen AfD-Politiker zum Ausschussvorsitzenden zu wählen. Politisch sind solche Praktiken auf Dauer aber problematisch. Ich bin auch nicht dafür, Koalitionen mit der AfD zu bilden. Ich halte es allerdings für nicht besonders klug, wenn Parteien der Mitte ihren Gestaltungsspielraum beschneiden, weil sie ihre Politik nicht mit Stimmen der AfD durchsetzen wollen. So geht der Parlamentarismus auf Dauer kaputt. Das ist eine völlige Verzerrung der Idee der Demokratie.

„Wir holen uns unser Land zurück“ – wie kann ein solcher Wahlkampfslogan der AfD verfangen?

Den Satz halte ich für ziemlich dumm. Verständnis habe ich aber, wenn sich die Bevölkerung gegen eine illegale, unkontrollierte und unlimitierte Einwanderung wendet – und die Abschiebung von Personen verlangt, die sich irregulär in unserem Land aufhalten und zur Ausreise verpflichtet sind.

Die AfD fordert „Remigration“ – was der Bundeskanzler mit „ethnische Säuberung“ übersetzt.

Es geht gar nicht, dass Menschen aus unserem Land getrieben werden, weil sie Migrationshintergrund haben. Das ist eine extremistische Forderung, die auch nach Verfassungsrecht, Europarecht und Völkerrecht – Gott-sei-Dank – gar nicht umzusetzen wäre. Der Begriff der „Remigration“ kann aber nicht, wie es der Kanzler getan hat, mit einer „ethnischen Säuberung“ gleichgesetzt werden.

Werten Sie das Wahlergebnis von Sachsen-Anhalt als Auftrag, die Migrationspolitik zu verschärfen?

Ja, das geschieht nicht zum ersten Mal. Die illegale Migration ist in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Staaten einer der Hauptgründe für das Erstarken rechtsradikaler Kräfte. Solange dieses Problem nicht angemessen bewältigt und vor allem der illegale Zustrom begrenzt wird, wächst der Extremismus immer weiter.

Die EU hat eine Reform des Asylsystems in Kraft gesetzt …

… die aber nicht hinreichend ist und von Anfang an nicht richtig funktioniert. Die italienische Regierung weigert sich beispielsweise nach wie vor, Asylbewerber zurückzunehmen, obwohl sie es müsste. Wir brauchen grundlegend andere Regelungen, etwa die Verlagerung von Asylverfahren in sichere Drittstaaten. So könnte man der Neigung zur illegalen Migration gerade nach Deutschland die Spitze nehmen.

Was löst es aus, wenn eine Stadt wie Köln ausreisepflichtige Asylbewerber - unter ihnen zahlreiche Straftäter - einfach nicht abschiebt? Und das Angebot des Landes, Reisedokumente zu beschaffen, ausschlägt?

Ein solches Vorgehen geht nur, wenn sich die zuständigen Behörden auf Ausnahmeregelungen berufen können. Inwieweit das in Köln der Fall ist, kann ich nicht abschließend beurteilen. Wenn das Vorgehen rechtswidrig war, muss das abgestellt werden. Die Rechtsaufsicht ist gefordert.