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Kölnerin bringt Stein ins RollenJustizminister wollen Voyeurismus künftig härter bestrafen

3 min
Die Kölnerin Yanni Gentsch überreichte im Sommer symbolisch ihre Petition für besseren Schutz gegen Voyeurismus an NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne).

Die Kölnerin Yanni Gentsch überreichte im Sommer symbolisch ihre Petition für besseren Schutz gegen Voyeurismus an NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne).

Die Initiative der Kölnerin Yanni Gentsch zu Verschärfungen des Strafrechts im Kampf gegen Voyeurismus trägt Früchte.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat die Ankündigung seiner Berliner Kollegin Stefanie Hubig (SPD) begrüßt, schärfer gegen sexuelle Belästigung und Voyeurismus vorzugehen. Im Hintergrund steht eine Petition der Kölnerin Yanni Gentsch, die beim Joggen gegen ihren Willen fotografiert worden war. Der Fall hatte großes Aufsehen erregt.

„Gentschs Petition, Voyeur-Aufnahmen unter Strafe zu stellen, trifft einen Nerv in der Bevölkerung“, sagte Limbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Viele Frauen erlebten in ihrem Alltag ähnliche Situationen und müssten „ohnmächtig feststellen, dass der Staat das heimliche Filmen ihrer intimen Körperteile nicht angemessen sanktioniert“. Deswegen habe er die Justizministerkonferenz mit dem Thema befasst. Die Runde will im November weiter beraten.

Yanni Gentsch spricht von großem Erfolg

„Es ist eine gute Entwicklung, dass jetzt auch die Bundesjustizministerin die Initiative unterstützt und einen Gesetzentwurf erarbeiten will“, so Limbach. Hubig sagte der „Rheinischen Post“, dass der Staat sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen entschlossen entgegentreten müsse, auch mit den Mitteln des Strafrechts. Ihr Ministerium prüfe derzeit entsprechende Schritte.

Gentsch sprach auf Anfrage von einem „großen Erfolg“. Sie war im Frühjahr an die Öffentlichkeit gegangen, weil ein Mann mit dem Handy ihren Po filmte, als sie in Köln joggen war. Sie forderte ihn auf, das Video zu löschen. Bei der Polizei anzeigen konnte sie ihn aber nicht. Sein Verhalten sei nicht strafbar, weil sie sich im öffentlichen Raum befand und er keine intimen Körperstellen ohne Kleidung gefilmt habe. Das will die Kölnerin geändert wissen.

Ihre Petition, die sie im Sommer an Limbach übergab, wird von inzwischen von gut 137.000 Unterzeichnenden unterstützt. „Ich finde es am aussagekräftigsten, dass es jetzt schon nicht mehr darum geht, ob solche Aufnahmen strafbar werden sollen oder nicht, sondern es geht nur noch um das Wie.“ Voyeuristische Aufnahmen sollten in jedem Fall strafbar sein, auch wenn man Kleidung trägt, sagte Gentsch. Außerdem sei zu prüfen, wie eine sexuelle Absicht nachgewiesen werden könne, „obwohl dies in vielen Situationen ja deutlich erkennbar ist“.

Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven sieht „eklatante Schutzlücken“

Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven sprach von „eklatanten Schutzlücken“ im Strafrecht bei unerwünschten Foto- und Filmaufnahmen. „Dass Frauen gegen ihren Willen gefilmt werden, wenn sie sich am Strand umziehen oder nackt in der Sauna sitzen, geht gar nicht“, sagte Hoven dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Aber auch Gentschs Fall mache den Bedarf einer gesetzlichen Regelung deutlich.

Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven im Oktober 2025 bei einem Auftritt bei der Frankfurter Buchmesse.

Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven im Oktober 2025 bei einem Auftritt bei der Frankfurter Buchmesse.

„Schon die Tatsache, dass solche Bilder in unbefugter Hand sind, ist für die Betroffenen hochproblematisch“, sagte Hoven, die auch Richterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof ist. Die Kamerafunktion jedes Smartphones biete heute ganz andere Aufnahme-Möglichkeiten als früher. „Der Gesetzgeber tut gut daran, auf solche Entwicklungen mit einer Verschärfung des Strafrechts zu reagieren.“

Für ein gesetzliches Fotografier- und Filmverbot müsse allerdings der sexualbezogene Charakter der Aufnahmen klar erkennbar sein, betonte die Juristin. „Am Ende muss es gelingen, einen hinreichend bestimmten Straftatbestand zu schaffen. Aber das Schutzbedürfnis der Betroffenen und der Regelungsbedarf seitens des Staates stehen für mich außer Frage.“