Kommentar zum NRW-Einkaufs-ChaosRichter reparieren Laschets groben Schnitzer

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Ein OVG-Urteil kippt die unfairen Zugangs-Regelungen für den Einzelhandel.

Düsseldorf – Die Sinnhaftigkeit der bis zum Montag in NRW geltenden Corona-Regeln für den Handel hat sich wohl nur wenigen Menschen erschlossen. Warum muss man vor dem Modekaufhaus in der Schlange warten, während es in der Buchgroßhandlung neben wie im Taubenschlag zugehen darf? Warum braucht man einen Termin, um im Baumarkt einzukaufen, für den Gartenmarkt jedoch nicht? Weshalb sind Schreibwarengeschäfte frei zugänglich, während für den Elektrohandel „Klick-and Meet-Pflicht“ besteht? Diesen merkwürdigen Ausnahmeregelungen hat das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt ein Ende gesetzt. Der Vorgang wirft ein schlechtes Licht auf die schwarz-gelbe Landesregierung.

Einmal mehr wird eine Verordnung gestoppt, weil der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht streng genug beherzigt wurde. Schwer verständlich, dass die Politik kein Störgefühl dabei hatte, den eklatanten Verstoß gegen die Fair-Play-Regeln zu beschließen. Der Wunsch, ein Signal für Lockerungen zu setzen, war größer als die Disziplin, rational zu handeln. Ein grober Schnitzer. Der Eindruck von Beliebigkeit erschüttert das Vertrauen in die Pandemiepolitik insgesamt.

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Dieser Effekt wird durch das unglückliche Timing des Urteils leider noch verstärkt. Denn die jetzt kurzfristig angeordneten neuen Regeln werden schon bald durch eine Corona-Schutzverordnung ersetzt werden. Kein Wunder, dass viele Menschen den Durchblick verlieren. Die trotzige Grundhaltung greift weiter um sich. Das ist Gift für die Eindämmung der dritten Welle.  

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