CDU-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann sind mithilfe einer Leihmutterschaft Eltern geworden. Die Kritik fällt mitunter deutlich aus.
„Doppelmoral“ und „blanker Hohn“Mit Leihmutterschaft zum Babyglück – Scharfe Kritik an Spahn wird laut

Jens Spahn (r.,CDU), Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion seiner Partei, mit seinem Mann Daniel Funke bei einem Sommerfest. (Archivbild)
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Unions-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm“, sagte Spahn der „Bild“-Zeitung. „Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen.“ Der Junge kam nach Informationen der Zeitung in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter geboren.
Spahns Büro bestätigte die Medieninformationen. Der 46-Jährige wolle sich aber nicht weiter äußern. Spahn und Funke (45) sind seit 2017 verheiratet. In der Vergangenheit hatte Spahn über seinen Kinderwunsch gesprochen. Im November sagte der CDU-Politiker in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“, bisher habe sich der Wunsch nicht erfüllt, und fügte hinzu: „Jetzt sind die Voraussetzungen bei uns sowieso noch etwas schwieriger, um den zu erfüllen.“ In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten und auch ein kontroverses Thema.
„Die stolzen Papas“
„Bild“ zitierte unterdessen aus einer Nachricht des Paares an Freunde und Kollegen: „Wir sind überglücklich und schockverliebt in den kleinen Mann und freuen uns, wenn Ihr ihn bald selbst kennenlernt. Voller Freude auf ein gemeinsames Leben zu Dritt, die stolzen Papas.“

CDU-Politiker Jens Spahn. (Archivbild)
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Die Zeitung zitiert Funke mit den Worten: „Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht. Aber wie sagte der große Franz Beckenbauer: ‚Der liebe Gott freut sich über jedes Kind.‘“
Leihmutterschaft in Deutschland verboten
In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Auch eine Eizellenspende ist nicht erlaubt. Mediziner können sich strafbar machen, wenn sie eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt.
Verträge über eine Leihmutterschaft gelten hierzulande zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. Leihmütter und ein Paar, das sie beschäftigt, werden in Deutschland aber nicht bestraft, sondern nur etwaige Vermittler.
Debatte nach Streecks Elternschaft
Eine Debatte über Leihmutterschaft hatte es bereits im April gegeben, als der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil ihre Elternschaft bestätigten. „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind“, sagte Streeck damals der „Bunten“. Auch das Kind dieses Paares wurde in den USA geboren.

CDU-Politiker Hendrik Streeck und sein Mann Paul Zubeil. (Archivbild)
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In den USA ist Leihmutterschaft nach Angaben von Kinderwunsch-Beratungswebsites nicht bundesstaatlich geregelt, sondern jeweils auf Ebene der Bundesstaaten. Eine Elternschaft muss in Deutschland nachträglich rechtlich anerkannt werden.
Scharfe Kritik an „Doppelmoral“ von Jens Spahn
Angesichts der juristischen Lage, aber auch wegen früherer Äußerungen Spahns wird nun mitunter scharfe Kritik an dem CDU-Politiker laut – denn Spahn hatte es in der Vergangenheit abgelehnt, die Leihmutterschaft in Deutschland zu legalisieren.
Bei einer Leihmutterschaft, bei der eine Frau das Kind für eine andere Familie austrägt, seien genetische und austragende Mutter nicht identisch. „Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung befürchten“, hieß es 2020 in einer Antwort des damals von Spahn geleiteten Gesundheitsministeriums auf eine Forderung der FDP, die Leihmutterschaft zu legalisieren.
Indessen scheint Spahn bei seinem eigenen Kind offenbar keine „besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung“ zu befürchten. Entsprechend deutlich fallen die Reaktionen aus. So bezeichnete etwa die ehemalige Vorsitzende der Grünen Jugend, Jette Nietzard, Spahns Haltung als „Doppelmoral“ und sprach von einem „Babykauf“.
CDU-Politiker in der Kritik: Gelten für Jens Spahn andere Regeln?
„Gesetze, die mächtige Männer verabschieden, gelten nie für sie selbst oder ihre Kinder“, fügte Nietzard im sozialen Netzwerk Instagram hinzu. „Die werden immer einen Weg finden, ihre Söhne vor der Wehrpflicht zu schützen, ihren Töchtern Abtreibungen zu ermöglichen oder eben Kinder zu bekommen.“
Auch der während der Corona-Pandemie bekannt gewordene Darmstädter Mediziner Cihan Celik kritisierte den CDU-Politiker. „Jens Spahn steht wie kein Zweiter für den Eindruck, dass für manche andere Regeln gelten: Spendendinner während selbst verkündeter Corona-Beschränkungen, Leihmutterschaft im Ausland, obwohl er sich als GM gegen ihre Legalisierung aktiv ausgesprochen hat“, schrieb Celik auf der Plattform X. „Geschadet hat es ihm nie.“
Auch aus Kirchenkreisen kommt Kritik an Jens Spahn
Der Chef des katholischen Osteuropahilfswerks Renovabis, Thomas Schwartz, äußerte sich ebenfalls kritisch zum Thema Leihmutterschaft. Der Wunsch nach einem eigenen Kind sei zutiefst menschlich und verdiene Respekt sowie gesellschaftliche Unterstützung, sagte Schwartz am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
„Dennoch endet das Recht auf Selbstverwirklichung dort, wo andere Menschen – Frauen oder Kinder – zum Mittel für die Erfüllung dieses Wunsches werden“, betont der Priester. Aus christlicher Sicht dürften weder das Kind noch der Körper der Frau Gegenstand eines Vertrags oder einer wirtschaftlichen Transaktion werden.
Spahn und Streeck nutzen Leihmutterschaft – Rücktritt gefordert
Noch deutlichere Worte kamen von der Aktion „Lebensrecht für Alle“ (ALfA). „Dieser Schritt beschädigt die Glaubwürdigkeit der Union, die diese Praxis seit Jahren als ‚ethisch nicht legitimierbar‘ bezeichnet, weil sie Frauenkörper instrumentalisiert und Kinder zur Ware macht und daher erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag die Leihmutterschaft erneut abgelehnt hat“, erklärte die Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski und erinnerte an Spahns frühere Ablehnung der Leihmutterschaft.
„Dass derselbe Politiker nun genau jene Praxis im Ausland nutzt, die in Deutschland aus guten Gründen verboten ist, steht in offenem Widerspruch zu seinen bisherigen Positionen und zu den programmatischen Aussagen seiner Partei“, moniert Kaminski.
Dass die Leihmutter dem Paar zufolge Teil der Familie bleiben solle, sei „blanker Hohn“, so Kaminski weiter: „Wie soll das gehen, wenn diese Frau in den USA wohnt? Wie soll sie dann das Grundbedürfnis des Säuglings nach Nähe und Sicherheit zur ihm vertrauten Mutter stillen?“ Sowohl Spahn als auch Streeck sollten von ihren Ämtern zurücktreten, forderte Kaminski weiter.
Kritik auch innerhalb der Union: „Der Mensch ist Person – niemals Produkt“
Auch innerhalb der Union wird Kritik an Spahn laut. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Mensch ist Person – niemals Produkt. Deshalb ist Leihmutterschaft abzulehnen“, hieß es etwa in einer Stellungnahme der Jugendorganisation des Arbeitnehmerflügels der CDU.
„Wenn die CDU und CSU Leihmutterschaften aus ethischen Gründen ablehnen und die Union als Gesetzgeber diese auch verbietet, dann sollte dieser Maßstab auch für ihre führenden Repräsentanten gelten“, hieß es weiter in einer Stellungnahme des stellvertretenden Bundeschefs der Jungen CDA, Sean Zielinski, bei Instagram. „Gerade wer politische Verantwortung trägt, muss sich auch daran messen lassen, ob persönliches Handeln und öffentliche Überzeugung zusammenpassen.“
Kommerzielle Leihmutterschaft soll in Deutschland verboten bleiben
Bedenken gibt es in Deutschland vor allem, weil eine Kommerzialisierung befürchtet wird – dass Leihmütter bezahlt werden. Eine von der damaligen Ampel-Regierung im März 2023 eingesetzte Kommission kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung der Eizellenspende verfassungsrechtlich möglich wäre.
Auch diese Experten betonten, die kommerzielle Leihmutterschaft solle verboten bleiben. Eine Zulassung der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft wäre dem Gesetzgeber rechtlich möglich, wenn diese auf Ausnahmefälle beschränkt würde. Beispiel wäre etwa ein enges Verhältnis zwischen den Wunscheltern und der Leihmutter. (mit dpa/kna)
