Abo

Sorge wegen PflegereformSo kritisiert eine Frechenerin die geplanten Einschnitte für pflegende Angehörige

4 min
Eine Physiotherapeutin hält die Hand und den Ellenbogen einer Pflegebedürftigen. (Symbolbild)

Die geplante Pflegereform soll auch Einschnitte für Pflegende mit sich bringen. (Symbolbild)

Weniger Auszeiten für Pflegende befürchtet: Bezahlt werden soll nur noch die Ersatzversorgung in einer Einrichtung.

80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt, meist von Angehörigen. Die geplante Pflegereform wird es ihnen erschweren, einige Stunden oder Tage Auszeiten zu nehmen. Das sei viel zu wenig bekannt, meint Susanne Röcher-Grevenstein aus Frechen.

Seit sechs Jahren pflegt Röcher-Grevenstein einen engen Freund in der gemeinsamen Wohnung. Er war 45 Jahre alt, als er einen Schlaganfall erlitt. Die Reha brachte ein weniger gutes Ergebnis als erhofft; heute sei er weitgehend bettlägerig, erzählt die 63-Jährige. Er habe Pflegegrad 5, den höchsten, den es gibt.

Frechen: Überbrückungsbudget ist geplant

„Er ist oft desorientiert, deshalb kann ich ihn nicht allein lassen.“ Wenn sie selbst zum Arzt muss, einkaufen möchte oder zum Friseur gehen, bittet sie einen Nachbarn oder eine Bekannte, ein paar Stunden in der Wohnung zu sein. „Bisher können sie aus dem Topf für Kurzzeit- und Verhinderungspflege bezahlt werden. Aber künftig würde das nicht mehr gehen und ich müsste das Pflegegeld einsetzen.“

Statt Flexibilität zu ermöglichen, wird gekürzt – das ist ein Radikalschlag, keine Stärkung der häuslichen Pflege
Vanessa Rengers-Patz, Referentin für Sozialpolitik des Sozialverbands VdK

Der Grund: Der Entwurf der Pflegereform sieht deutliche Änderungen vor für all jene, die sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern, egal ob es ein Kind mit Behinderung ist oder ein Senior. „Statt Flexibilität zu ermöglichen, wird gekürzt – das ist ein Radikalschlag, keine Stärkung der häuslichen Pflege“, urteilt Vanessa Rengers-Patz, Referentin für Sozialpolitik des Sozialverbands VdK und mit zuständig für den Rhein-Erft-Kreis. „Alles wird noch komplizierter für die Betroffenen.“

Die geplante Reform werde weniger Auszeiten von der Pflege ermöglichen, ob wegen einer plötzlichen Erkrankung, für den Friseurbesuch oder einen geplanten Erholungsurlaub. Reformiert wurde bereits 2025, allerdings ohne finanzielle Kürzungen. Damals wurden die Budgets für Kurzzeit- und für Verhinderungspflege zusammengefasst unter dem Namen „gemeinsamer Jahresbetrag“. Das sollte den Zugang zu Unterstützung vereinfachen.

3539 Euro stehen derzeit pro Jahr für Personen mit mindestens Pflegegrad 2 zur Verfügung. Im Entwurf der Bundesregierung zur Pflegereform, der nun im Bundestag diskutiert wird, ist stattdessen ein Überbrückungsbudget vorgesehen. Es wäre für die Pflegegrade 2 und 3 gedeckelt bei 1855 Euro, für 4 und 5 bei 2285 Euro.

Nutzung des Budgets soll eingeschränkt werden

Außerdem soll eingeschränkt werden, wofür das Budget genutzt werden darf. Im Entwurf steht, es könne aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in einer pflegerischen Akutsituation eingesetzt werden. Das klingt so, als sei es nur bei plötzlicher Erkrankung der Pflegeperson anzapfbar, nicht aber zum Beispiel für eine geplante Auszeit.

René Bernards, Leiter der Fachgruppe Alter und Pflege beim Paritätischen NRW, dem Dachverband von rund 3.200 sozialen Organisationen, korrigiert den Eindruck und verweist auf die Gesetzesbegründung. Dort heißt es: „Andererseits sollen weiterhin auch Mittel für den geplanten übergangsweisen Überbrückungsbedarf, z. B. im Falle der Urlaubsabwesenheit der Hauptpflegeperson, im Rahmen der Kurzzeitpflege bereitgestellt werden.“

Bernards: „Die Krux ist aber: Gepflegt werden darf nur in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, nicht aber für kurze Entlastungsphasen stundenweise durch eine andere Privatperson, einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Tagespflegeeinrichtung.“

Viel Unsicherheit bei pflegenden Angehörigen

Dass das Budget deutlich niedriger ausfallen soll als bisher – bei Pflegegrad 4 oder 5 rund 1250 Euro, bei 2 und 3 sogar etwa 1650 Euro – hat Susanne Röcher-Grevenstein in Auszeittage umgerechnet. „Die einzige Einrichtung mit reinen Kurzzeitpflegeplätzen in unserer Region weist für Pflegegrad 5 derzeit 188,72 Euro pro Tag an pflegebedingten Kosten aus. Das neue Budget würde damit für rund zwölf Tage Ersatzpflege im ganzen Jahr reichen statt für bisher knapp 19.“

Falls die Einrichtung den Satz erhöht, werden es noch weniger Tage sein. Vanessa Rengers-Patz vom VdK ergänzt: „Es gibt gar nicht so viele Plätze, wie gebraucht würden.“

In ihrer Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige gebe es viel Unsicherheit, sagt Susanne Röcher-Grevenstein, die selbst mit Pflegegrad 3 lebt und Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. Sie hat Dr. Georg Kippels (CDU) geschrieben, der den Rhein-Erft-Kreis im Bundestag vertritt. Seit 2025 ist er zudem Parlamentarischer Staatssekretär der Bundesministerin für Gesundheit, verantwortet die Reformpläne also mit.

Kippels habe ihr geantwortet, dass er die Informationen als wertvollen Hinweis sehe und in die weiteren Beratungen einbeziehen wolle. „Ich würde gern mehr gegen diese Reformpläne unternehmen“, sagt Röcher-Grevenstein, „aber der Pflegealltag kostet viel Kraft und Zeit.“