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RatsbeschlussBauturbo gilt ab jetzt auch für Leverkusen

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Der Bauturbo soll das Bauen von Wohnungen auch in Leverkusen erleichtern. An der Ecke Schillerstraße/Im Hederichsfeld will der GBO 70 Wohnungen bauen.

Der Bauturbo soll das Bauen von Wohnungen auch in Leverkusen erleichtern. An der Ecke Schillerstraße/Im Hederichsfeld will der GBO 70 Wohnungen bauen.

Ziel des Gesetzes ist, mehr Wohnungsbau durch verkürzte Genehmigungen und weitere Erleichterungen zu fördern.

Die Mitglieder des Stadtrats haben am Montag mehrheitlich beschlossen, dass der Bauturbo ab sofort auch für Leverkusen gilt. Der Bauturbo ist das gängige Wort für das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, das der Bundestag beschlossen hatte und das im Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Die Stadt beschreibt es genauer: „Der Bauturbo ist eine Sonderregelung im Baugesetzbuch, die den Wohnungsbau beschleunigen soll.“

„Durch verkürzte Genehmigungsfristen und Erleichterungen vor allem im unbeplanten Innenbereich und innerhalb von Bebauungsplänen soll er Kommunen helfen, schneller neuen Wohnraum zu genehmigen und zu schaffen“, so die Stadt. Für Leverkusen gilt der Bauturbo ab einem Ein- und Zweifamilienhaus und bei einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus.

Grundsätzlich unterscheidet die Verwaltung zwischen kleinen Projekten (eins bis vier Häuser oder eine bis neun Wohneinheiten in Geschossbauten), mittelgroßen Projekten (fünf bis zehn Häuser, zehn bis 30 Wohneinheiten) und größeren Projekten (ab elf Häuser, ab 31 Wohneinheiten). Für die ersten beiden Kategorien soll die Stadt beurteilen, ob die Vorhaben für den Turbo zulässig sind. Bei den größeren Projekten entscheidet die Politik, gegebenenfalls auch mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Kommt ein Bauprojekt in den Bauturbo, sind die Bauherren von Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit, auch wenn die Grundzüge der Planung dabei angetastet werden. Auch in Bezug auf das Einfügen in die nähere Umgebung dürfen Bauherren abweichen, und bis Ende 2030 dürfen sie von Vorschriften des Baugesetzbuches abweichen. Die Verwaltung sieht darin „Klarheit und Verlässlichkeit für Verwaltung, Politik und Bauwillige beziehungsweise Investorinnen und Investoren“.

Dem Bauturbo-Beschluss vom Montag waren in den vergangenen Monaten intensive Diskussionen darüber vorausgegangen, für welche Projekte der Bauturbo Anwendung finden soll. In ihrem ersten Vorschlag hatte die Verwaltung unter anderem Ein- und Zweifamilienhäuser noch davon ausgeschlossen. Gegen den am Montag beschlossenen Antrag stimmten die Linke, die zuvor in Anträgen zu einem Baulandmodell mit einer verbindlichen 30-Prozent-Quote für geförderten oder preisgedämpften Wohnraum gescheitert war, und Benedikt Rees von der Klimaliste, der grundsätzlich anzweifelt, durch den Bauturbo mehr Wohnungsbau zu erreichen.