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„Ist vertretbar“Viele Schwarzfahrer müssen nach Corona-Schonzeit wieder ins Gefängnis

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Biesenbach

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU)

Köln – Die Haftanstalten in NRW werden in den nächsten Wochen wieder voller: Die Justiz nimmt die wegen der Pandemie unterbrochene Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen und kurzen Freiheitsstrafen wieder auf. Das kündigte NRW-Justizminister Peter Biesenbach am Freitag im Justizausschuss des Landtags an.

Die aktuelle Belegungssituation in den Gefängnissen lasse den Schritt zu, erklärte der CDU-Politiker. Zahlreiche Gefangene, die zu den gefährdeten Gruppen gehören, seien mittlerweile geimpft, sagte Biesenbach. „Daher ist es nun vertretbar, dass wir einen weiteren Schritt zurück in den Regelbetrieb gehen“, so der Politiker aus Hückeswagen.

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Wegen der Corona-Pandemie wollte das NRW-Justizministerium den geschlossenen Vollzug in NRW im vergangenen Frühjahr um rund 1000 Plätze entlasten. Dazu wurde für nicht angetretene Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten ein Strafaufschub gewährt. Außerdem wurde den Staatsanwaltschaften ermöglicht, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen oder kleineren Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten zu unterbrechen. Sexualstraftäter waren von den Regelungen ausgenommen. Verurteilte, die während der Haftunterbrechung neue Straftaten verübt haben, mussten ins Gefängnis zurück.

100.000 Verfahren gegen Schwarzfahrer

Ersatzfreiheitsstrafen werden dann angeordnet, wenn eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt wird, zum Beispiel bei wiederholtem Schwarzfahren. Bei den Staatsanwaltschaften in NRW gehen jährlich rund 100.000 Verfahren wegen des „Erschleichens von Leistungen“ ein. Personen, die ursprünglich gar nicht einsperrt werden sollten, blockieren Tausende Haftplätze jedes Jahr, weil sie ihre Strafe nicht bezahlen können.

Biesenbach erklärte, auch die Vollstreckung von kurzen Haftstrafen sei weiterhin geboten. Es werde mit ihm keinen „Corona-Rabatt“ geben. Zudem sei es auch für die Wiedereingliederung von Gefangenen wichtig, dass unterbrochene Strafen zu Ende verbüßt würden. Ansonsten würden die Strafreste wie „ein Damoklesschwert“ über den Verurteilten schweben und zum Beispiel verhindern, dass sie einen neuen Job antreten könnten.