Untersuchungsausschuss zur FlutkatastropheSPD sieht ein Versagen der Behörden in Blessem

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Ein Foto, das die Bezirksregierung Köln über Twitter verbreitete, zeigt Überschwemmungen in Erftstadt-Blessem. Ein Krater an der Kiesgrube hat mehrere Häuser mit sich gerissen.

Der Krater der eingestürzten Kiesgrube in Erftstadt-Blessem wurde zum Symbol der Flut-Katastrophe vom Sommer 2021.

In Blessem stürzte bei der Flutkatastrophe eine Kiesgrube ein und riss Häuser mit sich. Im Untersuchungsausschuss des Landtages wurden am Freitag Zeugen befragt.

Bei dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zur Flutkatastrophe stand am Freitag die eingestürzte Kiesgrube in Erftstadt-Blessem im Fokus. Es ging um die Frage, ob die Kontrollen des Hochwasserschutzes ausreichend waren. Die Abgeordneten vernahmen am Freitag mehrere Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg, die zuständig für die Genehmigung der Grube und anschließende Kontrollen war.

Als erster Zeuge sagte der Dezernatsleiter für Rohstoffgewinnung der Bezirksregierung aus. Seine Behörde war auch für den Tagebau in Blessem und die dortigen Kontrollen zuständig. Auf die Frage nach der Verantwortung reagierte er eher zurückhaltend: Wenn eine Genehmigung für den Tagebau bereits von einer Behörde ausgestellt wurde, prüfe er diese nicht – das sei auch kaum möglich. „Ob es ein Versagen des Objektschutzes gab, kann ich Ihnen nicht sagen“, sagt er weiter. „Das werden die Untersuchungen ergeben.“

Kritik aus der SPD-Fraktion

René Schneider, Obmann der SPD-Fraktion im Ausschuss, sieht sich bereits nach der ersten Befragungsrunde bestätigt. Er habe schon vorher klargemacht, dass er „von einem gewissen Behördenversagen“ ausgehe, so Schneider. „Es ist doch hanebüchen, dass man als Behörde jahrelang für Hochwasserschutz zuständig ist und immer nur die Höhe des Schutzwalls prüft und es nicht für nötig hält einen Gutachter herüberzuschicken um zu gucken, ob dieser Erdwall überhaupt einem Hochwasser standhält.“

Um die Beschaffenheit sei es bei den Prüfungen nie gegangen. „Jedem ist doch klar: Wenn ich am Strand Sand zusammenschiebe und die erste Welle kommt, dann ist der Sand weg.“ Es gäbe bereits eine Rechtslage, die den Hochwasserschutz regelt. „Aber das Gesetz muss auch richtig angewendet werden.“

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