Messerattacke in GummersbachWas steht verletzten Passanten nach den Polizeischüssen jetzt zu?

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Polizeibeamte untersuchen unter einem Zeltdach den Tatort in der Innenstadt. Nach Schüssen mit mehreren Verletzten hat die Polizei den Tatort weiträumig abgesperrt. Ein Polizist habe mit seiner Dienstwaffe geschossen und damit mindestens einen Menschen verletzt, berichteten Polizeisprecher.

Polizeibeamte untersuchten unter einem Zeltdach den Tatort in der Innenstadt von Gummersbach.

Als die Gummersbacher Polizei in der Innenstadt auf einen bewaffneten Mann schoss, wurden auch zwei Passanten von Polizeikugeln getroffen. 

Als vergangene Woche ein mutmaßlicher Ladendieb Polizisten in der Gummersbacher Innenstadt mit einem Messer angriff und einen Beamten verletzte, fielen mehrere Schüsse. Drei Polizeikugeln trafen den Angreifer, der lebensgefährlich verletzt wurde, aber überlebte. Zwei Kugeln trafen Passanten: Ein 74-jähriger Mann erlitt einen Streifschuss am Oberkörper, ein 43-Jähriger wurde in den Gesäßbereich getroffen.

Polizeiliches Handeln richte sich immer danach, die Gefahr für alle Person so gering wie möglich zu halten, schreibt ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf Anfrage. Das gelte vor allem für Unbeteiligte. „Im Falle eines Schusswaffengebrauchs in einer derart dynamischen Lage stellt dies eine ganz besondere Herausforderung dar.“

Denn je nach Lage würden hier auch Licht- und Witterungsverhältnisse, Örtlichkeit, Personenzahl, Bewaffnung und vieles mehr eine Rolle spielen. „Soweit die Situation es zulässt, gelingt es meistens durch die deutliche Ansprache und Warnungen von Unbeteiligten, Gefahren soweit wie möglich zu verringern.“

Ermittlungen dauern an – Fall wird Thema im Innenausschuss

Unbeteiligten, die bei einem solchen Einsatz verletzt werden, steht laut dem Innenministerium ein Amtshaftungsanspruch zu. Diesen können sie theoretisch vor Gericht geltend zu machen. Allerdings ist die Voraussetzung dafür eine schuldhafte Amtspflichtverletzung, was bedeutet: Es müssten Beweise vorliegen, dass die Polizisten in Gummersbach tatsächlich grob fahrlässig gehandelt haben.

Die Polizei in Gummersbach teilte am Montag mit, alle vier an dem Einsatz beteiligten Polizisten seien wieder im Dienst – auch der Beamte, der mit dem Messer im Gesicht verletzt wurde. Mit den beiden verletzten Passanten habe die Polizei inzwischen Kontakt gehabt. Der 30-jährige Angreifer liegt weiterhin im Krankenhaus und wird dort von der Polizei bewacht. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der räuberischen Diebstahls, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung. Gegen ihn liegt nun ein Haftbefehl vor.

Am Donnerstag werden die Schüsse in der Gummersbacher Fußgängerzone Thema im Innenausschuss. Die Landesregierung wird einen Bericht unter der Überschrift: „Gummersbach: Polizei schießt in der Fußgängerzone auf Mann - was sind die Hintergründe?“ abgeben. Auch Innenminister Reul wird sich laut seinem Ministerium zu dem Fall äußern. (mit red)

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