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Interner Erlass
Das steht in Reuls Cannabis-Verbot für Polizisten

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Mann mit Joint

In einem internen Erlass von März wird Polizisten verboten, berauscht zum Dienst zu erscheinen.

Bekiffte Polizisten soll es nach dem Willen von Innenminister Herbert Reul (CDU) auch in Zukunft nicht geben. Wie er das verhindern will.

„Reul will Polizisten das Kiffen verbieten“: Diese Schlagzeile sorgte diese Woche für Aufsehen. Der NRW-Innenminister hatte in einem Interview angekündigt, dass er Polizisten den Cannabis-Konsum werde untersagen müssen. Tatsächlich ist das bereits Ende März geschehen. Der interne Erlass liegt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor.

Den „Westfälischen Nachrichten“ hatte Herbert Reul (CDU) gesagt: „Es geht doch nicht, dass Polizistinnen und Polizisten vollgedröhnt zum Dienst erscheinen und sie gehen dann mit der Waffe raus. Deswegen werde ich den Polizistinnen und Polizisten den Cannabis-Konsum auch verbieten müssen.“ Er erwarte, „dass jeder, der zum Dienst kommt, ‚clean‘ ist.“

Besonders das Führen einer Waffe oder das Fahren eines Streifenwagens und Rausch schlössen sich aus

Genau das stellte der Inspekteur der Polizei, Michael Schemke, Ende März in seinem Schreiben an „Alle Polizeibehörden des Landes NRW“ bereits klar. Dem Vernehmen nach will das Innenministerium nur nachschärfen, wenn es von Nöten ist. Der aktuelle Erlass ist aber bereits sehr eindeutig. So heißt es unter Punkt 1: „Allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei ist es im Dienst untersagt, berauschende Mittel zu konsumieren. Dies betrifft insbesondere den Konsum von Cannabis.“

Herbert Reul (CDU), Innenminister in Nordrhein-Westfalen spricht in der Landespressekonferenz. Innenminister Reul hat den Bericht des Verfassungsschutzes vorgestellt.

Herbert Reul will seinen Beamtinnen und Beamten das Kiffen verbieten.

Einen Absatz weiter schreibt Schemke als Chef aller 30.000 uniformierten Polizisten: „Ferner ist es allen Bediensteten und Beschäftigten untersagt, während des Dienstes unter dem Einfluss dieser berauschenden Mittel zu stehen.“ Besonders, wenn man eine Dienstwaffe habe oder am Steuer eines Streifenwagens sitze. Interessant: „Ausnahmen aus dienstlichen oder medizinischen Gründen sind gesondert zu regeln.“

Polizisten, die aus gesundheitlichen Gründen konsumieren, können das eventuell auch im Dienst tun

Heißt: Wer Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nimmt – so wird es zum Beispiel bei Krebspatienten verwendet, um Nebenwirkungen einer Chemotherapie zu mildern – kann eventuell auch als Polizist weiter kiffen. Auch, wenn man zum Beispiel undercover am Joint ziehen muss, um nicht aufzufliegen, kann das legal sein.

Am Ende des zweiseitigen Erlasses heißt es „Weitere Regelungen folgen“. Dass die sich bis ins Privatleben von Polizisten ziehen werden, ist unwahrscheinlich. „Dann müsste es auch ein generelles Alkoholverbot für die Polizei geben“, hatte der NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens, diese Woche dem WDR gesagt.

Mertens ergänzte: „Eine Legalisierung, wie sie jetzt erfolgt ist, muss auch für Polizistinnen und Polizisten gelten." Sprich: In ihrer Freizeit dürfen Polizisten ebenso wie Lehrer oder Richter sich betrinken oder kiffen – solange sie bis zu ihrem Dienst wieder „nüchtern“ sind.

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