Wenn Kinder ihren Körper entdecken, endet für viele Erwachsene die Gelassenheit. Die sexuelle Bildung in Kitas hat sich zu einem politischen Streitthema entwickelt.
Kinderschutz oder Grenzüberschreitung?Der Streit um sexuelle Bildung in Kitas

In der Garderobe in einer Kindertagesstätte (Kita) hängen Kinderjacken.
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Es ist ein ganz normaler Vormittag in einer Kölner Kindertageseinrichtung. Rund 60 Kinder toben durch die Gruppenräume. Hier arbeitet eine erfahrene Erzieherin, die im Alltag mit Fragen konfrontiert wird, die außerhalb der Kitamauern häufig Scham oder Unsicherheit auslösen: der kindlichen Neugier auf den eigenen Körper und den der anderen.
„Wenn jetzt ein Kind sagt: ,Ja, du darfst meinen Penis anschauen oder meine Scheide‘, und das andere möchte das, dann werden wir einen geschützten Rahmen bieten, wo das auch stattfinden kann“, sagt die Pädagogin. Ein Satz, der viele Eltern vermutlich zunächst irritiert – und in den sozialen Netzwerken für Empörung sorgen würde. Denn hinter der scheinbar provozierenden Aussage verbirgt sich kein Freibrief, sondern ein enges Regelwerk aus gesetzlichen Vorgaben und Schutzkonzepten. Diese gibt der Landschaftsverband Rheinland vor. Der LVR ist die gesetzlich zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für rund 6000 Kindertageseinrichtungen im rheinischen Teil Nordrhein-Westfalens.
Seit einigen Jahren steht die sogenannte sexuelle Bildung in Kindertageseinrichtungen zunehmend im Fokus einer politischen Debatte. Während Fachverbände, Jugendämter und Kinderschützer darin einen zentralen Baustein des Kinderschutzes sehen, spricht die AfD von Frühsexualisierung und einer Grenzüberschreitung zulasten des Elternrechts.
Im Zentrum dieser Auseinandersetzung steht das LVR-Landesjugendamt Rheinland in Köln. Bevor eine Einrichtung überhaupt eine Betriebserlaubnis erhält, prüft das Landesjugendamt, ob sämtliche Anforderungen des Kinder- und Jugendhilferechts erfüllt sind. Dazu gehören seit einigen Jahren auch verbindliche Schutzkonzepte.
Ohne Schutzkonzept keine Betriebserlaubnis
Bereits 2021 trat bundesweit das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft, mit dem ein schriftliches Gewaltschutzkonzept für jede Kita verpflichtend wurde. Ohne ein solches Konzept gibt es keine Betriebserlaubnis mehr.
Ein unverzichtbarer Bestandteil dieser Schutzkonzepte ist ein sexualpädagogischer Leitfaden für die Beschäftigten. Aus Sicht der Fachleute soll er gerade verhindern, dass Kinder Opfer sexualisierter Gewalt werden oder Übergriffe untereinander stattfinden.
Janina Passek beschäftigt sich seit Jahren wissenschaftlich und praktisch mit diesem Thema. Sie ist Fachreferentin für Kinderschutz beim LVR-Landesjugendamt Rheinland und hat im Rahmen ihres Masterstudiums an der Hochschule RheinMain ein Forschungsprojekt über die Bedeutung sexueller Bildung in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Im Juni referierte sie vor dem Landeselternbeirat NRW über Schutzkonzepte und sexuelle Bildung.

Jannina Passek, Referentin beim LVR.
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Passek betont im Gespräch mit unserer Zeitung, dass körperliche Erkundungsspiele in Kitas nur unter äußerst engen Voraussetzungen überhaupt zulässig seien. „Das oberste Gebot lautet Freiwilligkeit: Jedes Kind entscheidet selbst, ob, mit wem und wie lange es spielt, und ein einfaches ,Nein‘ beendet die Situation sofort“, sagt sie. Ebenso wichtig sei die Gleichaltrigkeit. „Die Kinder müssen sich auf Augenhöhe begegnen, weshalb der Richtwert bei maximal ein bis zwei Jahren Altersunterschied liegt. Ein Machtgefälle darf es nicht geben, und ältere Kinder, Jugendliche oder gar Erwachsene sind von diesen Körpererkundungen kategorisch ausgeschlossen“, betont Passek.
Auch die Rolle der Erzieherinnen und Erzieher sei klar definiert. Sandra Clauß, Fachbereichsleiterin Kinder und Familie beim LVR, weist den Vorwurf zurück, pädagogische Fachkräfte würden Kinder zu solchen Spielen animieren. „Die Erzieherinnen und Erzieher regen solche Spiele niemals von sich aus an.“ Ihre Aufgabe sei es, das von den Kindern selbst ausgehende Spiel als Bildungsimpuls aufzugreifen und dabei sicherzustellen, dass keine Grenzen überschritten würden.
Körpererkundungen – früher sprach man von „Doktorspielen“ – dürfen in der Kita stattfinden. „Die Kinder lernen ihren Körper kennen und lernen, sich dafür Rückzugsorte zu suchen, die die Erzieherinnen stets im Blick behalten“, sagt Clauß. Genau diese Rückzugsorte stehen jedoch im Mittelpunkt der politischen Kritik. Die AfD attackiert sie seit Monaten in Landesparlamenten und kommunalen Räten. In Anträgen spricht die Partei von „Masturbationsräumen“ oder bezeichnet solche Bereiche als schamverletzend. Kinderschutzorganisationen und Wohlfahrtsverbände weisen diese Darstellung zurück. Sie argumentieren, dass kindliche Körpererkundung nichts mit erwachsener Sexualität gemein habe und die verwendeten Begriffe ein falsches Bild erzeugten.
Künstliche Sexualisierung?
Die Kritiker geben zu bedenken, dass den Kindern in den Kitas Sexualität zu früh vermittelt werde. Sie sehen eine künstliche Sexualisierung des Kleinkindalters, die dem natürlichen Reifeprozess widerspreche. Außerdem werde das Erziehungsrecht der Eltern ausgehöhlt. Fragen rund um Körperlichkeit und Aufklärung gehörten ausschließlich in die Familie und nicht in staatliche Einrichtungen.
Die Fachwelt hält dagegen. Für sie geht es gerade nicht um Sexualisierung, sondern um Prävention. Kinder sollten lernen, ihren Körper wahrzunehmen, Grenzen zu erkennen und diese gegenüber anderen deutlich zu machen. „Dazu gehört auch die Sprache“, sagt LVR-Referentin Passek. „Den Kindern wird im Gruppenalltag beigebracht, die korrekten anatomischen Bezeichnungen für ihre Körperteile zu verwenden“, sagt Passek. Nur wer die richtigen Worte kenne, könne im Ernstfall gegenüber Bezugspersonen oder Behörden klar ausdrücken, wenn eine Grenze verletzt oder ein Missbrauchstatbestand erfüllt wurde.
Die sexuelle Bildung beschränkt sich dabei nicht auf Gespräche. Zum pädagogischen Alltag gehören auch altersgerechte Bilderbücher wie „Alle haben einen Po – Mein erstes Buch vom Körper“, „Der Neinrich“ oder „Mein Körper gehört mir“. Sie sollen Kindern helfen, ihren Körper kennenzulernen, Gefühle einzuordnen und eigene Grenzen zu formulieren.
Mehr als 500 Fälle sexualisierter Gewalt in Kitas gemeldet
Wie sensibel dieses Thema ist, zeigt auch die Statistik. Nach Angaben der Landschaftsverbände wurden im vergangenen Jahr 501 Fälle sexualisierter Gewalt in Kitas gemeldet, bei denen Kinder gegenüber anderen Kindern übergriffig wurden. Im Jahr zuvor waren es 323 Fälle. „Dies zeigt, dass Kitas genauer hinschauen und Übergriffe melden. Gemeinsam mit der Kita prüfen wir, wo konzeptionell und in der Praxis Änderungen erforderlich sind. Sexuelle Bildung hilft, Übergriffen vorzubeugen“, sagt Fachbereichsleiterin Clauß.
Auch Daniela Heimann, Vorsitzende des Landeselternbeirats NRW, wirbt für eine sachlichere Diskussion. Sie beobachtet, dass die Debatte häufig von politischen Schlagworten dominiert werde. „In der Politik wird das Thema oft absichtlich verzerrt dargestellt, um Emotionen zu schüren.“ Deshalb sei es wichtig, transparent zu machen, was es mit der sexuellen Bildung in den Kitas auf sich habe. „Da brauchen wir einen sachlichen Blick auf das Schutzkonzept. Wer seinen Körper kennt, kann eher ,Nein‘ sagen.“
