Neue Regeln ab 2024FDP scheitert mit Eilantrag gegen NRW-Windkraftgesetz beim Verfassungsgericht

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Henning Höne (FDP), Fraktionsvorsitzender, spricht während der aktuellen Stunde im Landtag.

Henning Höne (FDP), Fraktionsvorsitzender, spricht während der Generaldebatte zum Landeshaushaushalt.

Die schwarz-grüne Koalition hatte in letzter Sekunde umfangreiche Änderungen am Bürgerenergiegesetz vorgelegt. Ein politisches Foulspiel, sagen die Liberalen.

Das von der schwarz-grünen Landesregierung geplante Bürgerenergiegesetz kann wie geplant am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Landesverfassungsgericht in Münster lehnte am Donnerstagabend einen Eilantrag der FDP ab, das Vorhaben zu stoppen. Die Liberalen hatten kritisiert, zu wenig Zeit bekommen zu haben, um einen zwölfseitigen Änderungsantrag der Koalition beurteilen zu können.  FDP-Fraktionschef Henning Höne sah das Recht als Parlamentarier auf ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren verletzt.

Verabschiedung auf Freitag vertagt

Das Verfassungsgericht wies den Eilantrag allerdings jetzt zurück. Die Entscheidung fiel aber äußert knapp aus. Vier Richter stimmten für die Ablehnung, drei dagegen. Die Verabschiedung des Gesetzes war zwischenzeitlich von Mittwoch auf Freitag verschoben worden.

FDP-Chef Höne sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, die schwarz-grüne Regierungskoalition habe versucht, ihr Bürgerenergiegesetz NRW ohne angemessene Beteiligung der Abgeordneten im Landtag durchzudrücken. 86 Prozent des vorherigen Gesetzentwurfs seien von CDU und Grünen kurz zuvor verändert worden. „Wir akzeptieren und respektieren den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs. Jetzt warten wir noch auf die Begründung. Die denkbar knappe Entscheidung mit 4:3 zeigt bereits, dass unsere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geteilt wurden – und bestätigt unsere guten Argumente für ein starkes Parlament und angemessene Beratungsverfahren“, so Höne. Die Parlamentsmehrheit müsse verantwortungsbewusst mit den Minderheitenrechten umgehen: „Das war zuletzt bei Schwarz-Grün mehrfach nicht der Fall.“

Mit dem Bürgerenergiegesetz soll die Akzeptanz für Windanlagen in der Bevölkerung gestärkt und der Ausbau der Windkraft vorangetrieben werden. Die Betreiber von Windparks werden verpflichtet, Anwohner und Gemeinden an dem Ertrag zu beteiligen. Bislang ist dies nur auf freiwilliger Basis möglich. Die genaue Form der Beteiligung müssen die Bürger selbst mit den Betreibern abstimmen. Eine Option ist dabei die Absenkung des Strompreises.

1000 neue Windräder bis 2027

Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Ablauf der Legislaturperiode 1000 neue Windräder in NRW zu bauen. Derzeit sind in NRW rund 3700 Windräder in Betrieb. 2016 gab es nur 16 Anlagen mit einem Rotordurchmesser von mehr als 125 Metern. Jetzt sind 373 in Betrieb.

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