NRW plant einheitliche Regeln in Kneipen, Kliniken und Behörden. E‑Zigaretten sollen nicht länger ausgenommen sein.
Nichtraucherschutz 2.0NRW nimmt E-Zigaretten und Cannabis ins Visier

Eine Frau raucht eine E-Zigarette. Nichtraucherschutz soll in NRW zukünftig auch bei E-Zigaretten und Cannabis gelten.
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In Nordrhein-Westfalen gilt bislang ein Nichtraucherschutzgesetz, das in der Praxis vor allem die klassischen Zigaretten im Blick hat – und damit zunehmend aus der Zeit fällt. In Kneipen, Krankenhäusern oder Behörden ist das Rauchen zwar untersagt. Doch wer statt an einer Zigarette an einer E‑Zigarette zieht oder einen Tabakerhitzer nutzt, bewegt sich vielerorts in einer rechtlichen Grauzone: Nicht überall lässt sich das Verbot eindeutig durchsetzen, nicht jede Hausordnung ist trennscharf, und vor allem: Nicht jeder, der den Dampf abbekommt, kann ihm ausweichen.
Genau diese Lücke will die Landesregierung jetzt schließen. Das Kabinett hat eine Änderung des nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes (NiSchG NRW) auf den Weg gebracht. Künftig soll das Rauchverbot auch den Tabak- und Nikotinkonsum über E‑Zigaretten, Vapes oder Tabakerhitzer erfassen – und außerdem den Konsum von Cannabisprodukten. Der Entwurf geht jetzt in die Verbändeanhörung. Gesundheitsminister Karl Josef Laumann (CDU) formuliert die Stoßrichtung knapp und im Ton eines pragmatischen Reparaturbetriebs: „Wir passen das Rauchverbot an die heutigen Konsumformen an und schließen Lücken im Schutz vor dem Passivrauchen.“
Schluss mit der Grauzone
Neu ist an diesem Vorhaben weniger der Impuls als der Zeitpunkt. Seit der letzten Anpassung des Gesetzes im Jahr 2012 hat sich die Nikotinkultur geändert: Heute dampfen Menschen mit bunten Geräten an süß riechenden Liquids, erhitzen Tabak in handtellergroßen Apparaten oder ziehen an Einweg-Vapes, die nach ein paar Tagen im Müll landen. Was dabei entsteht, ist nicht die klassische Rauchwolke, aber eben auch keine harmlose Wasserdampffahne. Das Gesundheitsministerium verweist darauf, dass E‑Zigaretten „gesundheitsschädliche Aerosole“ in die Umgebungsluft abgeben können, und dass Risiken für Dritte beim passiven Kontakt nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können – insbesondere wegen Stoffen, die beim Erhitzen entstehen und potenziell krebserregend sein könnten.

Karl-Josef Laumann (CDU), nordrhein-westfälischer Gesundheitsminister, will Lücken beim Nichtraucherschutz schließen.
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Laumann wählt dabei eine Argumentation, die sich zugleich medizinisch und ordnungspolitisch lesen lässt: Es gehe um „einen einheitlichen Schutz vor dem Passivrauchen auf dem bisher geltenden Niveau“. Die Orte, an denen Verbote gelten, sollen also nicht plötzlich mehr werden – die Regeln sollen schlicht unabhängig davon greifen, ob jemand Tabak verbrennt, Tabak erhitzt oder Liquid verdampft.
Gleiche Orte, neue Geräte
„Die Rauchverbote sollen weiterhin an den gleichen Orten gelten, jetzt aber unabhängig von der Art des Konsums. Denn auch von Tabakerhitzern oder E-Zigaretten geht eine Gesundheitsgefahr aus“, so der Minister. Das ist die politische Übersetzung eines Alltagskonflikts: Wenn im Eingangsbereich eines Krankenhauses oder in der Ecke einer Gaststätte gedampft wird, ist das für die einen „nicht rauchen“, für die anderen schlicht dasselbe Problem – nur mit Mango-Aroma.
Dass die Novelle auch Cannabis einschließt, ist ein zweiter, nicht minder heikler Punkt. Der Bund hat mit dem Konsumcannabisgesetz zwar Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschaffen; doch dieser Schutz zielt, so die Landesregierung, nicht allgemein auf den Passivrauchschutz. Gleichzeitig könne die Verbrennung oder der „anderweitige inhalative Konsum“ von Cannabis die Umgebungsluft belasten – ähnlich wie bei anderen Formen des Rauchens. NRW will deshalb klarstellen, dass dort, wo Tabakkonsum verboten ist, „natürlich auch kein Cannabis konsumiert werden darf“. Aus Sicht der Landesregierung ist das keine moralische Aufrüstung, sondern eine Vereinheitlichung: gleiche Orte, gleiche Schutzlogik, unabhängig vom Stoff.
Cannabis wird mitgeregelt
NRW reiht sich damit ein in eine Bewegung, die in den Ländern längst zu beobachten ist. Niedersachsen hat sein Rauchverbot bereits 2025 ausdrücklich auf E‑Zigaretten, Vapes und das Verdampfen von Cannabis ausgeweitet. Baden-Württemberg ging 2026 noch weiter und verschärfte den Nichtraucherschutz gerade an Orten, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind – von Spielplätzen bis Haltestellen – und bezog E-Zigaretten, Vapes und Shishas ausdrücklich ein.
Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum betont, dass zwar weniger Schadstoffe als im Zigarettenrauch enthalten sind, aber dennoch ein Gesundheitsrisiko besteht: „In erster Linie werden sehr wahrscheinlich die Lunge und das Herz-Kreislauf-System betroffen sein.“ Die langfristigen Folgen des Konsums sind noch nicht bekannt, da Langzeitstudien fehlen.
Das Risiko bleibt, die Daten fehlen
E-Zigaretten aber werden oft in buntem Design vermarktet und mit süßen Aromen wie Cola, Wassermelone oder Gummibärchen angeboten, was sie wohl besonders für Jugendliche interessant macht. Manche ähneln äußerlich farbigen Filzstiften oder Textmarkern und können so schnell in einem Federmäppchen versteckt werden.
Hendrik Streeck, der Drogenbeauftragte der Bundesrepublik, warnt deshalb: „Dabei sind Vapes alles andere als harmlose Lifestyleprodukte. Sie sind ein verführerisches Mittel, um Jugendliche früh an Nikotin heranzuführen.“ E-Zigaretten würden Nikotin inzwischen ähnlich effektiv abgeben wie herkömmliche Zigaretten, wodurch gerade junge Menschen innerhalb sehr kurzer Zeit abhängig werden könnten.
