Trotz Sparzwangs bei der Pflegereform pocht NRW-Minister Laumann auf eine faire Bezahlung für Pflegekräfte.
Streit um PflegereformLaumann kritisiert geplante Abschaffung der Tarifpflicht

Dass Pflegepersonal nach Plänen der Bundesregierung künftig nicht mehr grundsätzlich nach Tarif bezahlt werden muss, bereitet Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Kopfzerbrechen. (Archivbild)
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Eine adäquate Vergütung für Pflegekräfte fordert Karl-Josef Laumann (CDU), der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, ungeachtet der bevorstehenden Reform und des herrschenden Spardrucks. Mit Bedenken betrachtet Laumann den Vorschlag im Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), der es Pflegeeinrichtungen ermöglichen würde, von der Tarifbezahlung abzuweichen.
Gegenüber der „Rheinischen Post“ in Düsseldorf äußerte der CDU-Politiker: „Pflegepersonen haben einen Anspruch darauf, für ihre Arbeit vernünftig bezahlt zu werden“. Sein Ministerium werde die geplante Aufhebung der Tariftreue-Vorschrift einer genauen Prüfung unterziehen. Laumann hob hervor, dass eben jene Vorschrift entscheidend für den signifikanten Anstieg der Gehälter im Pflegesektor gewesen sei.
Grundsätzliche Zustimmung von Laumann zur Reform
Trotz seiner Kritik bewertet Laumann das Reformprojekt prinzipiell positiv. Der Zeitung teilte er mit: „Der Gesetzentwurf entspricht einem pragmatischem und vernünftigen Vorgehen, um die Beiträge zur Pflegeversicherung einigermaßen stabil zu halten“. Dies sei in Anbetracht der gegenwärtigen ökonomischen Situation „dringend geboten“.
Der wesentliche Bestand der Versicherung bleibe unangetastet, selbst wenn die vorgesehenen Anpassungen zu einer Reduzierung von Leistungen führen sollten. Laumann fügte hinzu: „Pflegebedürftige erhalten Unterstützung, um die mit der Pflegebedürftigkeit verbundenen Kosten besser schultern zu können“.
Kernpunkte des Gesetzesentwurfs von Warken
Um Finanzierungslücken in Milliardenhöhe zu schließen und eine generelle Anhebung der Beiträge zu verhindern, beinhaltet der Vorschlag von Ministerin Warken verschiedene Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung sowie zur Generierung weiterer Einnahmen. Für Personen in Pflegeheimen ist vorgesehen, dass die mit der Verweildauer anwachsenden Entlastungszuschläge zeitlich verzögert werden. Auf 4,3 Prozent soll der Beitragssatz für Personen ohne Kinder ansteigen. Gleichzeitig sind Restriktionen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten vorgesehen. Des Weiteren ist eine tendenzielle Verschärfung der Kriterien für die Zuweisung eines Pflegegrades geplant, ebenso wie Reduzierungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für Angehörige, die die Pflege übernehmen. (dpa/red)
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