Zu Unrecht als Drogenhändlerin beschuldigt, den Unterstand für pflegebedürftige Ponys verweigert oder eindeutig nachgewiesene Blindheit nicht anerkannt: Über 6000 Petitionen wurden 2025 im NRW-Landtag geprüft, beraten und beschieden.
NRW-PetitionsausschussHilfe gegen den Irrsinn von Behörden

Wo der Mensch nur noch eine Akte ist: Wenn Behörden falsch entscheiden, können sich die Betroffenen in NRW an den Petitionsausschuss des Landtags wenden.
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Da sie zu einer international agierenden Drogenbande gehören sollte, wurde die Wohnung einer jungen Frau von der nordrhein-westfälischen Polizei durchsucht und ihre Konten wurden eingefroren. Drastische Maßnahmen, die wohl begründet sein müssen, weil das Leben der Betroffenen von jetzt auf gleich aus den Fugen gerät.
Doch der Verdacht der Polizisten war in diesem Fall vollkommen unbegründet. Er beruhte lediglich auf einer Verwechslung, die dabei entstanden war, als einem Zeugen Fotos von möglichen Bandenmitgliedern vorgelegt wurden. Diese „Wahllichtbildvorlage“ sei nicht nur „unzureichend“ gewesen, sondern auch die sonstigen Aufklärungsversuche der Behörden seien „unvollständig“ und schlampig gewesen, stellte der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags fest.
Entlastende Erkenntnisse wurden nicht berücksichtigt
„Entlastende Erkenntnisse wurden teilweise zu spät weitergeleitet oder nicht mit hinreichender Sorgfalt ausgewertet“, heißt es in einer Stellungnahme des Ausschusses. Den habe die Betroffene eingeschaltet, um „eine Aufarbeitung des ihr widerfahrenen Unrechts zu erreichen und eine Entschuldigung zu erhalten“.
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Um die Kontopfändung aufheben zu lassen, musste die junge Frau sogar vor Gericht ziehen. Auf Vermittlung des Petitionsausschusses sei der Vorgang bei den involvierten Ermittlungsbehörden schließlich „umfänglich“ rekonstruiert worden. Man habe sich mehrfach entschuldigt. „Zudem fanden persönliche Gespräche zwischen den leitenden Polizeibeamten und der Betroffenen statt, um den Vertrauensschaden zu beheben.“
5200 neue Eingaben im vergangenen Jahr
Dies ist einer der etwa 6000 Fälle, die der Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags im vergangenen Jahr abschließen konnte. Mit mehr als 5200 neuen Eingaben hat die Arbeit des Gremiums wieder das Niveau von vor der Corona-Pandemie erreicht. Dies bedeutet einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zum Jahr 2024, als es 4600 neue sowie 4000 geprüfte, beratene und abgeschlossene Petitionen gegeben hat.
„Petitionen zeigen konkret, wo Menschen an Grenzen stoßen“, betont Thomas Schnelle (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses. „Egal ob bei Behörden, in komplexen Verfahren oder in schwierigen persönlichen Lebenslagen: Viele wenden sich erst dann an den Landtag, wenn sie das Gefühl haben, mit ihrem Anliegen nicht mehr weiterzukommen.“
Etwa die Familie, die für ihre pflegebedürftigen Ponys einen zusätzlichen Unterstand bauen wollte. Es gab Streit mit den Behörden um die Genehmigung. Der Ausschuss machte sich vor Ort ein Bild und würdigte das Engagement der Familie und kritisierte die starre Haltung der Gemeinde. Härtefälle müssten flexibler und pragmatischer behandelt werden. Schließlich durfte der Unterstand doch gebaut werden.
Zehn Jahre um die Anerkennung der Behörden gekämpft
Einige der Fälle, die zu einer Petition führen, sind für Außenstehende nahezu unglaublich, für die Betroffenen aber traurige und manchmal sogar existenzbedrohende Realität. Welche frappierenden Einzelschicksale immer wieder hinter Petitionen stecken, zeigt der Fall einer anderen jungen Frau, die seit fast zehn Jahren um die Anerkennung ihrer Blindheit kämpft.
„Jetzt könnte man meinen, warum ist das so langwierig – entweder man ist blind oder nicht: Doch so einfach ist es nicht“, heißt es in Unterlagen des Petitionsausschusses. Trotz zahlreicher eindeutiger medizinischer Diagnosen sei der Frau „der Status als blind“ verweigert worden, was schwerwiegende Folgen für ihr Leben gehabt habe. Notwendige Hilfsmittel wurden ihr von der Krankenkasse nicht gewährt, die ihr gesetzlich zustehende finanzielle Unterstützung wurde von den Behörden nicht genehmigt.
Auch die Forderungen des Petitionsausschusses wurden zunächst ignoriert
Um diese Ungerechtigkeit zu beenden, habe sie gleich zwei Petitionen einreichen müssen. Der erste Beschluss des Ausschusses aus dem Jahr 2019 sei von der zuständigen NRW-Kommune aber „schlicht und ergreifend nicht umgesetzt“ worden. Ende 2024 habe der Petitionsausschuss den Fall deshalb erneut erörtert und der Kommune „einen sehr deutlichen Hinweis erteilt, dem Ganzen nun endlich ein positives Ende zu setzen“. Zwischenzeitlich war auch ein Gericht zu dem Ergebnis gekommen, „dass als gesicherte Diagnose eine Blindheit im gesetzlichen Sinne vorliegt“. Es benötigte aber dennoch die Ermahnung durch den Ausschuss, damit die zuständige Behörde endlich einlenkte
Der Petitionsausschuss ist so etwas wie ein Kummerkasten der Demokratie. Jeder Einwohner von NRW, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Alter, kann eine Petition einreichen, wenn er sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt. Im vergangenen Jahr kamen 30 Prozent der Eingaben aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt.
In etwa gleich häufig war das Sozialrecht betroffen, dabei ging es dem Landtag zufolge um existenzielle Themen wie die Grundsicherung oder die Erwerbsminderung. Andere Themenschwerpunkte waren das öffentliche Dienstrecht, die Rechtspflege und Eingaben zum Thema Schulen und Hochschulen. Rund 13 Prozent hingen mit dem Ausländerrecht zusammen (2024: 20 Prozent).
Lärm durch Basketballplatz ohne Baugenehmigung
Ein Petent wandte sich an den Ausschuss, weil er sich durch den Lärm einer benachbarten Freizeitsportanlage, insbesondere durch das ständige Basketballspielen, massiv gestört fühlte. Die Geräuschbelästigung sei rund um die Uhr spürbar, tagsüber und teilweise sogar nachts. Zudem verhindere der vorhandene Zaun nicht, dass Bälle auf seinem Grundstück und auf geparkten Autos landeten.
Der Ausschuss fand eine Lösung für beide Seiten. Zunächst einmal aber wurde festgestellt, dass die Freizeitanlage keine gültige Baugenehmigung besaß. Die Stadt war irrtümlich davon ausgegangen, dass es sich bei der Errichtung um ein baugenehmigungsfreies Vorhaben handele. Da die Anlage aber grundsätzlich genehmigungsfähig war, konnte dieser Missstand durch eine nachträgliche Baugenehmigung behoben werden.
Zudem wurden umfangreiche Lärmmessungen und schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Um die Lärmbelästigung nachhaltig zu reduzieren, wurden unter anderem Schalldämmungen am Basketballbrett und bauliche Entkopplungen installiert. Die Nutzungszeiten der Anlage wurden eingeschränkt und zu deren Einhaltung eine Schließanlage eingebaut. Damit die Bälle künftig nicht mehr den Spielbereich verlassen, erhöhte die Stadt den Fangzaun auf sechs Meter.
„Jede Petition steht für ein konkretes persönliches Schicksal“
„Jede Petition steht für ein konkretes persönliches Schicksal“, weiß der CDU-Landtagsabgeordnete Schnelle: „Und jede einzelne erinnert uns daran, dass politische Verantwortung nicht abstrakt ist, sondern dort beginnt, wo Menschen unmittelbar betroffen sind.“ Im Ausschuss habe man zwar schon vieles gehört, aber manche Fälle ließen „selbst erfahrene Mitglieder zunächst ratlos“ zurück.
Dazu gehöre die Geschichte einer Auszubildenden aus Ostwestfalen, die im Sommer des vergangenen Jahres eine Anhörung zu einem Bußgeldverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes in einer Großstadt erhalten habe. Die Beschuldigte jedoch sei dort nie gewesen, sei zum angeblichen Tatzeitpunkt bei der Arbeit im Ausbildungsbetrieb gewesen.
Die junge Frau bestritt den Vorwurf per E-Mail, heißt es in den Ausschussunterlagen. Ihr Einspruch gegen den auf die Anhörung folgenden Bußgeldbescheid blieb jedoch unberücksichtigt, weil er nicht in der gesetzlich vorgesehenen Form eingelegt wurde. „Obwohl erkennbar war, dass die Betroffene rechtlich unerfahren war und ersichtlich Einspruch einlegen wollte, erhielt sie keinen Hinweis hierauf.“
Fahrverbot trotz erwiesener Unschuld
Auch sämtliche entlastende Hinweise, darunter eine eidesstattliche Versicherung des Halters sowie eine Bestätigung ihres Ausbildungsbetriebs, seien nicht berücksichtigt worden. Die Frau jedenfalls erhielt einen Bußgeldbescheid, mit dem eine Geldbuße sowie ein Fahrverbot für die Dauer von vier Wochen festgesetzt wurde.
Das Fahrverbot habe die junge Frau beruflich in Bedrängnis gebracht, stellte der Ausschuss fest. „Eine passende Busverbindung gab es nicht, sodass ihr Vater über Wochen täglich die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und zurück übernommen hat – insgesamt 1687 Kilometer –, um den Abbruch ihrer Ausbildung zu verhindern.“
Bußgeldbescheid wurde zurückgenommen
Da sich die Auszubildende keinen Anwalt leisten konnte, übernahm ihr Arbeitgeber die Kosten. Der Jurist stellte bei der Akteneinsicht erneut fest, dass die Beweislage für ein Rotlicht-Vergehen seiner Mandantin gleich null war. Nachdem sich die Frau an den Petitionsausschuss gewandt hatte, wurde der gesamte Vorgang mit Unterstützung des Innenministeriums umfassend aufgearbeitet.
Dennoch dauerte es noch einige Zeit, bis die Behörde, die den falschen Bußgeldbescheid ausgestellt hatte, ihren Fehler einräumte. Das zuständige Amtsgericht stellte das Verfahren gegen die Frau daraufhin ein und legte die Kosten sowie die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Staatskasse auf. „Damit stehen der Petentin die Erstattung der Anwaltskosten sowie der ihrem Vater entstandenen Fahrtkosten zu; auch die Löschung der eingetragenen Punkte ergibt sich aus der Einstellung des Verfahrens“, heißt es in der Ausschuss-Stellungnahme. Und: „Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, dass Bürgerinnen und Bürger sich bei Zweifeln an behördlichen Maßnahmen an ein unabhängiges Kontrollorgan wenden können.“


