Kioske dürfen sonntags eigentlich nur fünf Stunden öffnen – aber daran halten sich nur wenige Büdchenbesitzer. Die FDP will das ändern.
Sonntagsöffnung von Kiosken„Büdchen haben Glück, dass das Ordnungsamt wegguckt“

Süßigkeiten in einem Kiosk in Köln.
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Der Kiosk in der Nähe des Kölner Ebertplatzes ist gut aufgestellt. Neben Zigaretten, Getränken und Süßigkeiten hat er auch Produkte im Sortiment, die man gut gebrauchen kann, wenn andere Geschäfte geschlossen haben. Erhältlich sind zum Beispiel Ladekabel, Zahnbürsten, Grillkohle, Oliven, Bockwürstchen und Lesehilfen. „24/7“, steht am Eingang. Ein Hinweis darauf, dass das Büdchen rund um die Uhr seine Kunden versorgt.
Durch das 24/7-Konzept hält der Inhaber einen gesonderten Hinweis auf die Öffnungszeiten für überflüssig. In Köln, der „Hauptstadt der Büdchen“, gehört die ständige Verfügbarkeit von Produkten des täglichen Bedarfs zum Lebensgefühl. An einem Rund-um-die-Uhr-Betrieb nimmt niemand Anstoß. Laut Ladenöffnungsgesetz (LÖG) ist der aber an Sonntagen ganz klar illegal.
Es gibt rund 1000 Büdchen in Köln
Denn: Das Gesetz schreibt vor, dass Bäckereien, Blumengeschäfte und Kioske sonntags nur maximal fünf Stunden geöffnet sein dürfen. Verkauft werden darf nur ein „kerntypisches Sortiment“. Lebensmittel wie H-Milch, Konserven, Speiseöl, Drogeriewaren und Putzmittel gehören beispielsweise nicht dazu. In Köln gibt es circa 1000 Büdchen. Wohl nur die wenigsten halten sich an die gesetzlichen Regelungen.
Die FDP im Düsseldorfer Landtag hält die engmaschigen Vorschriften des LÖG für unzeitgemäß. Das geht aus einem Antrag hervor, über den nächste Woche im Plenum des Düsseldorfer Landtags diskutiert wird. „Eine maximale Öffnungsdauer von fünf Stunden an Sonn- und Feiertagen wird den Bedürfnissen vieler Betriebe und Kundinnen und Kunden nicht mehr gerecht“, heißt es in der Vorlage.

Dietmar Brockes, Vize-Fraktionschef der FDP im Düsseldorfer Landtag.
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Die Kioske seien „wohnortnahe Versorgungsorte, soziale Treffpunkte und Teil der Alltagskultur“ vieler Städte und Quartiere. „Gerade für Menschen ohne Auto, für ältere Menschen, für Schichtarbeitende, für Familien und für spontane Bedarfe leisten sie einen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung“, betont die FDP.
Einzelhandelsstudien zufolge machen die Kioske an Sonntagen, wenn Supermärkte und Drogerien geschlossen haben, den meisten Umsatz. Um die strengen Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes auszuhebeln, haben sich manche Betriebe als „Trinkhallen“ deklariert, die unter das Gaststättenrecht fallen.
Auch dort ist der Sonntagsverkauf zum Beispiel von Konservendosen, Toilettenpapier, Nudeln und Tiernahrung aber untersagt. „Sie müssten sonntags Haribo und H-Milch wegschließen“, sagte Dietmar Brockes, wirtschaftspolitischer Sprecher der Liberalen im Landtag, unserer Zeitung. Dies sei aber „lebensfremd“.
FDP will Rechtssicherheit für Büdchen-Besitzer
Viele Ladenbesitzer lebten davon, dass die Ordnungsämter in den Kommunen „pragmatisch wegsehen“ würden. „Wir wollen Schluss machen mit dieser Grauzone. Büdchen sollen sonntags rechtssicher öffnen und ihr übliches Sortiment anbieten dürfen. Wer sonntags am Kiosk nicht nur eine Zeitung, sondern auch eine Tüte Chips kauft, soll das rechtssicher tun können“, erklärte Brockes.
Beim Einzelhandelsverband NRW stoßen die Liberalen mit ihrem Vorstoß auf Unterstützung. „Auch aus unserer Sicht bedürfen die Ladenschlussregelungen an Sonntagen einer grundlegenden Überarbeitung“, sagte Hauptgeschäftsführer Peter Achten unserer Zeitung. Die derzeitigen Vorschriften stammten vielfach aus einer anderen Zeit und entsprächen häufig nicht mehr den heutigen Konsum- und Freizeitgewohnheiten. „Der Handel kann und sollte selbst entscheiden, wann sich eine Öffnung lohnt, nämlich wenn seine Kunden einkaufen wollen.“
Die Stadt Köln betonte auf Anfrage, dass die Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes landesweit gelten würden. „Was die Öffnungszeiten angeht, gibt es keine Kölner Sonderregelung. Das LÖG ist auch hier bindend“, sagte eine Sprecherin. Das Ordnungsamt kontrolliere die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Öffnungszeiten und Waren – „im Rahmen der Kapazitäten sowie bezirksbezogener Schwerpunkte“. Auch Hinweisen und Beschwerden werde nachgegangen.
Die beziehen sich zum Teil auf die Deklaration von Kiosken als Trinkhallen. „Sehr oft werden in baugenehmigten Kiosk- und Einzelhandelsräumen Trinkhallen betrieben, um das Ladenöffnungsrecht zu umgehen“, sagte die Sprecherin. Je nach Größe der Trinkhalle sind Gästetoiletten verpflichtend.
Kontrollen in Mönchengladbach
Die FDP will nicht nur Kiosken helfen, sie setzt sich auch für mehr verkaufsoffene Sonntage und für die Öffnung von Waschanlagen an Sonntagen ein. Anders als in Köln gehen andere NRW-Kommunen strenger gegen Verstöße gegen das Ladenöffnungszeitengesetz vor. „In Köln haben die Büdchen Glück, dass das Ordnungsamt wegguckt“, sagte ein Kölner Wirtschaftsvertreter, der nicht genannt werden möchte.
So gab es in Mönchengladbach vor einem Jahr eine Welle von Kontrollen und Bußgeldverfahren. Dort drohen bei Verstößen Strafen von 5000 Euro, wenn die Kioske an Sonntagen länger als fünf Stunden geöffnet haben. Wird zudem ein Verstoß gegen das Arbeitszeitengesetz festgestellt, beträgt das Bußgeld sogar bis zu 15 000 Euro. Eine Sprecherin von NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) erklärte, man sehe „aktuell keinen Anlass“, das Ladenöffnungsgesetz zu verändern.