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SchlaganfallpatientenRettungsdienst darf LVR-Klinik in Bonn nicht mehr anfahren

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Ein Notarzt Fahrzeug und ein Rettungswagen stehen an einer Einsatzstelle.

Rettungswagen mit neurologischen Notfällen dürfen ab Montag die LVR-Klinik nicht mehr anfahren.

Die LVR-Klinik Bonn schließt ihre Neurologie mit Stroke Unit und Intensivstation zum 31. März – doch das Krankenhaus, das die Versorgung übernehmen soll, braucht noch Wochen.

Ab diesem Montag darf der Rettungsdienst die neurologische Abteilung der LVR-Klinik Bonn nicht mehr anfahren. Schlaganfall, akute Lähmung, Epilepsie – wer in Bonn und Umgebung einen neurologischen Notfall erleidet, muss künftig woanders behandelt werden. Die Abteilung mit Stroke Unit, Intensivstation, Frührehabilitation und Normalstation mit 50 Betten muss schließen. Das Problem: Das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn, das den Versorgungsauftrag ab dem 1. April übernehmen soll, ist nach eigenen Angaben frühestens Ende April aufnahmefähig. Dazwischen liegt ein Vakuum, das niemand offiziell verantworten will.

Die Schließung der Neurologie an der LVR-Klinik zu diesem Zeitpunkt ist laut Gesundheitsministerium keine staatliche Anordnung, sondern eine freie Trägerentscheidung. Das Ministerium schreibt auf Anfrage: Der ursprüngliche Versorgungsauftrag lief erst Ende 2026 aus, nach aktueller Kommunikation aus dem Regierungspräsidium Köln beträgt die Übergangsfrist sogar zwölf Monate. Die Klinik des Landesverbands Rheinland, ein öffentlicher Träger, der von den Kommunen finanziert wird, hätte noch ausreichend Zeit gehabt. Stattdessen zog der LVR die Schließung auf den 31. März vor – und fährt den Betrieb deshalb bereits eine Woche vorab herunter.

Die Begründung der Klinik klingt pragmatisch: Weil viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits gekündigt hätten, sei ein geordnetes Herunterfahren die einzig logische Konsequenz. Fragwürdig erscheint in diesem Zusammenhang auch die interne Kommunikation. In einem Informationsschreiben werden die Mitarbeitenden mit der Behauptung einer bestehenden zeitlichen Begrenzung des Versorgungsauftrags zur Kündigung aufgefordert. In dem Schreiben des Klinikvorstands an die Pflegenden, Ärztinnen und Ärzte vom 10. März, das dieser Zeitung vorliegt, wird ihnen mitgeteilt, die Abteilung müsse Ende März geschlossen werden, weil das Gesundheitsministerium im Feststellungsbescheid den Versorgungsauftrag zum 31. März entziehe.

Der endgültige Bescheid des Regierungspräsidums sieht aber ausdrücklich eine Übergangsfrist vor, in der die Abteilung behandeln darf und auch Leistungen bis zum Ablauf der Übergangsfrist abrechnen kann wie bisher.

Und die Versorgungslücke? Die LVR-Klinik schreibt dazu: „Aus unserer Sicht besteht keine Versorgungslücke; alle entscheidenden Stellen – Leitender Notarzt Bonn und Leitender Notarzt Rhein-Sieg-Kreis – sind informiert." Für die Patientinnen und Patienten in Bonn allerdings scheint sie sich trotzdem aufzutun.

Feststellungsbescheid wurde erst vor zwei Wochen zugestellt

Das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn nämlich erhielt seinen Feststellungsbescheid für Allgemeine Neurologie, Stroke Unit und Frührehabilitation erst vor zwei Wochen. Der Gesetzgeber sieht die Übergangsfrist von zwölf Monaten ausdrücklich vor, weil Personal eingestellt, Strukturen aufgebaut, Apparate und technische Ausstattung angeschafft sowie Abläufe etabliert werden müssen. Das Haus schreibt auf Anfrage: „Es ist schlechterdings nicht möglich, innerhalb von etwa drei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids allein diese Voraussetzungen zu schaffen, um die Patienten sicher stationär neurologisch zu versorgen." Das Haus selbst sagt: aufnahmefähig frühestens Ende April.

Dabei hatte das Gemeinschaftskrankenhaus eigenen Aussagen zufolge seit Jahren versucht, den Übergang geordnet zu gestalten. 2022 schloss es mit der LVR-Klinik einen „Letter of Intent“ ab. Die LVR-Klinik habe diesen im Oktober 2024 einseitig gekündigt. Und weiter: „Dennoch hat die LVR-Klinik Bonn aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen die Schließung dieses Fachbereichs für den 31. März 2026 vorgenommen, obgleich auch für sie diese Übergangsfrist gilt." Erste Gespräche mit der neuen LVR-Leitung hätten erst am 13. März 2026 stattgefunden – neun Tage vor der faktischen Schließung.

Für Schlaganfallpatienten zählt jede Minute: „Time is Brain“

Das NRW-Gesundheitsministerium sieht auf Anfrage keine Versorgungslücke: Im Versorgungsgebiet 6 verfügten auch das Universitätsklinikum Bonn, die GFO Kliniken Troisdorf und das Marien-Hospital Euskirchen über Versorgungsaufträge. Diese sind nach Informationen klinischer Mitarbeiter bisher aber noch gar nicht offiziell über die Situation informiert - die Bescheide gingen offenbar nicht an diese Kliniken. Die Lage werde „beobachtet". Doch Beobachten ist kein Versorgungskonzept – zumal das Ministerium selbst einräumt, dass der Schließungszeitpunkt „alleine vom Träger gewählt" wurde, und damit die politische Verantwortung für das entstandene Zeitfenster klar benennt.

Was sich in Bonn abspielt, kann als Ergebnis einer jahrelangen Hängepartie gesehen werden: ein Träger, der einen Kooperationsvertrag einseitig kündigt; ein Nachfolger, der keine ausreichende Vorlaufzeit hat; ein Ministerium, das keine verbindliche Übergabe vorschreibt.

Für Schlaganfallpatienten zählt jede Minute. „Time is Brain" ist in der Neurologie keine Metapher, sondern medizinische Tatsache. Wer in den kommenden Wochen in Bonn einen neurologischen Notfall erleidet, vertraut darauf, dass umliegende Kliniken die Mehrbelastung auffangen – ohne dass jemand dies verbindlich sichergestellt hat. Das Gemeinschaftskrankenhaus kündigt immerhin an, Rettungsdienste und alle Beteiligten zu informieren, „sobald die vollständige Einarbeitung der Mitarbeitenden und Implementierung aller notwendigen Strukturen" abgeschlossen sei. Wann genau das der Fall sein wird, ist offen.