Es ist eine deutliche Rüge aus Köln, die in Nordrhein-Westfalen hängen bleibt: Der Generalstaatsanwalt bewertete das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Aachen im Fall eines ausreisepflichtigen Irakers als „teilweise nicht zureichende staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung“. Anders gesagt: Die Aachener Einschätzung, man brauche keinen Haftbefehl, war aus Sicht der Fachaufsicht ein Fehler – und zwar einer, der binnen weniger Tage per Weisung korrigiert werden musste. Eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft vor Ort.
Dieser Artikel ist nur für PLUS-Abonnenten
Unbegrenzt alle PLUS-Artikel lesen – ab 1,99 € im Monat
Jetzt PLUS freischaltenSie haben bereits ein Abo? Hier anmelden!