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Nach Bericht unserer ZeitungRüge für die Aachener Staatsanwaltschaft im Fall Jihad A.

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Ein Flugzeug mit Abschiebehäftlingen hebt am Flughafen hinter einem Zaun mit Natodraht ab.

Ein Flugzeug mit Abschiebehäftlingen hebt am Flughafen hinter einem Zaun mit Natodraht ab.

Der ausreisepflichtige Iraker schoss auf ein Haus – statt ihn abschieben zu lassen, setzte die Justiz den Mann aber auf freien Fuß.

Es ist eine deutliche Rüge aus Köln, die in Nordrhein-Westfalen hängen bleibt: Der Generalstaatsanwalt bewertete das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Aachen im Fall eines ausreisepflichtigen Irakers als „teilweise nicht zureichende staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung“. Anders gesagt: Die Aachener Einschätzung, man brauche keinen Haftbefehl, war aus Sicht der Fachaufsicht ein Fehler – und zwar einer, der binnen weniger Tage per Weisung korrigiert werden musste. Eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft vor Ort.

Im Mittelpunkt steht der Iraker Jihad A. (30), der nach einem Schusswaffeneinsatz in der Aachener Innenstadt und einer anschließenden Serie von Behördenentscheidungen schließlich aus Deutschland abgeschoben wurde. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen wurde der ausreisepflichtige Asylbewerber am Montag dieser Woche in eine Linienmaschine gesetzt. Die Abschiebung war dem Vernehmen nach offenbar schon vor der Festnahme wegen der Schüsse vorgesehen, scheiterte aber im April an der Sicherheitslage im Luftverkehr: Wegen der angespannten Lage im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg standen zeitweise keine Linienflüge in den Irak zur Verfügung.

Freilassung sorgt für Empörung

Der Fall hatte die Behörden in Aachen und NRW über Wochen beschäftigt – vor allem, weil der Mann nach den Schüssen zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ machte die dazu führenden Zusammenhänge öffentlich.

In der Nacht zum 14. März meldeten Zeugen gegen 2.15 Uhr mehrere Schüsse. Einsatzkräfte entdeckten an einem Mehrfamilienhaus Einschusslöcher. Der Schütze soll sich nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf eine Wohnung im ersten Stock konzentriert haben, an deren Fenster eine iranische Flagge hing. Am Tatort wurden zahlreiche Patronenhülsen gesichert, Projektile schlugen in Fenster und die Küchendecke ein. Auch eine Gasleitung wurde getroffen; das Haus musste in der Nacht evakuiert werden, der Versorger stellte das Gas zeitweise ab.

Festnahme, Waffe, Geständnis

Wenige Hundert Meter entfernt nahmen Polizisten Jihad A. fest – bei ihm fanden sie eine Schusswaffe sowie ein leeres Magazin. Nach Angaben aus dem Umfeld der Ermittlungen wirkte er bei der Festnahme betrunken; ein späteres Screening soll zudem Hinweise auf Amphetamin ergeben haben. Bei der Befragung soll er die Tat eingeräumt und sich als „Freiheitskämpfer“ bezeichnet haben. Als möglicher Hintergrund gilt ein Streit über einen Instagram-Beitrag zur politischen Lage der Kurden im Iran.

Trotz dieses Szenarios kam der Beschuldigte zunächst frei. Die Ermittlungen liefen nach einer Entscheidung der Aachener Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz, politisches Motiv nicht ausgeschlossen, der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Ein Haftbefehl sei abgelehnt worden, hieß es. Nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte die Aachener Polizei zuvor erfolglos einen Haftbefehl wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts angeregt. 

Kritik aus Köln für die Staatsanwaltschaft Aachen

Genau hier setzt die spätere Kritik aus Köln an – wie jetzt ein Bericht des NRW-Justizministeriums an den Rechtsausschuss des Landtags zeigt. Gerade die vollziehbare Ausreisepflicht und ein nicht gefestigter Status erhöhten das Risiko, dass sich der Mann dem Verfahren entziehe, so die Generalstaatsanwaltschaft. Zudem sei die Tat nicht als spontane Entgleisung kleinzureden: Er habe die Waffe nicht nur geführt, sondern „gezielt mehrfach eingesetzt“, nachts auf ein Wohngebäude geschossen, Menschen seien im Haus gewesen, eine Gasleitung sei beschädigt worden, Evakuierung und erheblicher Sachschaden folgten.

Es sei gut, dass die Abschiebung letztlich doch noch gelungen ist, betonte Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Dass es dafür aber „erst massiven Druck aus den Medien und dem Parlament brauchte“, werfe erhebliche Fragen auf. „Wir dürfen nicht zulassen, dass sich so ein Fall wiederholt und unser Rechtsstaat lächerlich gemacht wird“, so der Freidemokrat: „Dieses Behördenchaos geht zulasten des Vertrauens in den Rechtsstaat und der öffentlichen Sicherheit in Nordrhein-Westfalen.“