Der ausreisepflichtige Iraker schoss auf ein Haus – statt ihn abschieben zu lassen, setzte die Justiz den Mann aber auf freien Fuß.
Nach Bericht unserer ZeitungRüge für die Aachener Staatsanwaltschaft im Fall Jihad A.
Von Detlef Schmalenberg und Axel Spilcker
3 min

Ein Flugzeug mit Abschiebehäftlingen hebt am Flughafen hinter einem Zaun mit Natodraht ab.
Copyright: Sebastian Gollnow/dpa
Es ist eine deutliche Rüge aus Köln, die in Nordrhein-Westfalen hängen bleibt: Der Generalstaatsanwalt bewertete das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Aachen im Fall eines ausreisepflichtigen Irakers als „teilweise nicht zureichende staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung“. Anders gesagt: Die Aachener Einschätzung, man brauche keinen Haftbefehl, war aus Sicht der Fachaufsicht ein Fehler – und zwar einer, der binnen weniger Tage per Weisung korrigiert werden musste. Eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft vor Ort.
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