Um Profit aus dem Leid von NS-Opfern zu verhindern, soll der Verkauf ihrer persönlichen Gegenstände verboten werden.
Kein Profit mit NS-OpfernBundesrat verbietet Handel mit persönlichen Gegenständen

Immer noch wird mit persönlichen Dokumenten und Gegenständen von NS-Opfern kommerziell gehandelt - damit könnte in Deutschland bald Schluss sein. (Archivbild)
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Eine Gesetzesvorlage zum Verbot des gewerblichen Verkaufs persönlicher Dokumente und Objekte von Opfern des Nationalsozialismus hat die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Der von Nordrhein-Westfalen vorgelegte Gesetzesentwurf erhielt die einhellige Zustimmung der Länderkammer. Der Entwurf wird nun dem Bundestag zur Beratung vorgelegt.
Künftig soll der Verkauf von Objekten untersagt werden, welche eine direkte Verbindung zu den Opfern von NS-Terror und Holocaust aufweisen. Dies betrifft beispielsweise offizielle Unterlagen, Korrespondenzen und Journale ebenso wie private Besitztümer, darunter Bekleidung, die einen Judenstern oder einen Winkel trägt. Zuwiderhandlungen gegen das Verkaufsverbot können eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldbuße nach sich ziehen.
Versteigerung in Neuss als Anlass
Anlass für die Initiative aus Nordrhein-Westfalen war eine Versteigerung, die im November 2025 in Neuss bei Düsseldorf kurzfristig verhindert wurde. Über 600 Dokumente aus der Zeit des Nationalsozialismus sollten dort unter den Hammer kommen. Zu den Objekten zählten Schreiben aus Konzentrationslagern, Karteikarten der Gestapo sowie andere Schriftstücke. Zahlreiche Exponate wiesen private Daten und die Namen von Betroffenen auf. Dem Online-Katalog zufolge war auch die Versteigerung eines Judensterns mit „Gebrauchsspuren“ aus dem KZ Buchenwald vorgesehen.
„Keinen Profit aus dem Leid der NS-Opfer schlagen“
„Nachdem die Nazis versucht haben, ihre Opfer systematisch zu entmenschlichen und ihnen jede Individualität zu nehmen, wollen wir nicht zulassen, dass ihre persönlichen Gegenstände Jahrzehnte später erneut zu bloßen Nummern in Katalogen und Auktionsportalen werden“, erläuterte Nathanael Liminski (CDU), der in NRW als Minister für Bundesangelegenheiten fungiert. Die gemeinsame Verantwortung bestehe darin, die Erinnerung an die Verfolgten zu wahren und jegliche kommerzielle Nutzung ihres Schicksals zu unterbinden.
Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister von NRW, bezeichnete dies als klares Zeichen seitens des Bundesrates. „Wir dulden es nicht länger, dass aus dem Leid der NS-Opfer Profit geschlagen wird.“ Der Bundestag sei nun gefordert, das Gesetz rasch zu beschließen, „und diesem zynischen Geschäftsmodell ein für alle Mal den Boden zu entziehen“.
Ausnahmeregelungen für Museen im Gesetzesentwurf
Gleichzeitig gewährleistet die Gesetzesvorlage, dass Kauf und Verkauf unter spezifischen Bedingungen weiterhin erlaubt sind. Von dem Verkaufsverbot ausgenommen sind demnach Museen, Archive sowie Bibliotheken, die sich dem Erhalt des Gedenkens an die NS-Opfer widmen. Dies trifft ebenfalls auf Fälle zu, in denen berechtigte Interessen vorliegen, zum Beispiel im Kontext wissenschaftlicher Forschung oder für die historische Aufarbeitung. (dpa/red)
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