Gericht entscheidetAfD-Mann Björn Höcke darf „Faschist“ genannt werden

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Björn Höcke

Björn Höcke, Thüringens AfD-Chef, bei einer Wahlkampfveranstaltung

Berlin – Eigentlich sollte das Motto „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke“ den Gegnern eines Auftritts des Rechtsauslegers in Eisenach verboten werden. So hatte es die Stadtverwaltung beantragt und in einem ersten Urteil auch Recht bekommen. Nun jedoch wurde das Motto in einem Eilverfahren doch genehmigt.

Das Verwaltungsgericht Meiningen hob das Verbot der Bezeichnung „Faschist“ für Höcke auf, weil die Antragstellerin „in ausreichendem Umfang glaubhaft“ gemacht habe, „dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“. Das Urteil sei mit Zitatstellen aus einem Buch Höckes und Presseberichten „ausreichend belegt“. Die Richter erklärten, dass es um eine „die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage“ gehe, bei der „die Auseinandersetzung in der Sache (...) im Vordergrund steht“.

Gericht erkennt Argumente der Höcke-Gegner an

Die Antragsteller führten zahlreiche Belege an, die Höcke als Faschisten kennzeichnen sollten. In seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ vertrete der AfD-Politiker „eine faschistische Agenda“. Die Rede sei dort von einem neuen Führer und dem angeblichen „Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch“. Höcke trete für eine „Reinigung“ Deutschlands von politischen Gegnern auf und relativiere den Hitler-Faschismus.

In erster Instanz war noch entschieden worden, die Bezeichnung „Faschist“ im Rahmen eines Protests gegen eine AfD-Versammlung in Eisenach zu untersagen. Damit wollten sich die Initiatoren aber nicht abfinden und strebten deshalb ein Eilverfahren an - mit Erfolg. Das Gericht in Meiningen folgte uneingeschränkt den Argumenten der Antragsteller.

Richter stärken den Schutz der freien Meinungsäußerung

Der Schutz der freien Meinungsäußerung stehe über dem ehrverletzenden Charakter, den die Bezeichnung „Faschist“ haben könne, urteilte das Gericht. Die von der Stadt Eisenach angeführte strafrechtliche Relevanz des Begriffs als Beleidigung sah das Verwaltungsgericht Meiningen ebenso wenig wie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Somit durfte die Aktion am 26. September unter dem Motto „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke“ stattfinden. Neben dieser fanden auch eine weitere Gegenaktion statt, die unter dem Motto „Keine Parolen, dafür Kuchen“ stand. An dieser beteiligten sich zahlreiche Eisenacher.

„Wir wollten keine parteipolitische Aktion und schon gar nicht die Nazi-Keule schwingen“, sagte Initiator Andreas Artschwager, Vereinschef des Theaters am Markt. Mit der Resonanz zeigte er sich zufrieden und stellte fest, dass Eisenach Vielfalt sei. „Und diese Vielfalt findet sich vor allem in den Vereinen“.

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