Kabinett beschließtKüken-Töten soll ab 2022 verboten werden

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Männliche Küken werden bislang geschreddert - die Praxis soll nun verboten werden.

Berlin – Das Thema hat jahrelang die Gemüter erhitzt, Tierschützer empört und die Gerichte beschäftigt - nun will die Bundesregierung den routinemäßigen, gezielten Massentötungen männlicher Küken in der Legehennenproduktion per Gesetz ein Ende setzen: An diesem Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett einen Entwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zur Änderung des Tierschutzgesetzes, wonach das sogenannte „Kükenschreddern“ und ähnliche Verfahren in Deutschland zum 1. Januar 2022 verboten werden.

„Diese unethische Praxis gehört dann der Vergangenheit an“, erklärte Klöckner danach. „Das ist ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz: Weltweit sind wir die ersten, die so klar vorgehen.“

45 Millionen Küken werden jährlich getötet

Bislang werden hierzulande jährlich rund 45 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sich ihre Aufzucht wirtschaftlich nicht lohnt, da sie weder Eier legen, noch viel Fleisch ansetzen. In Deutschland erfolgt das Töten der „Eintagsküken“ laut der Geflügelwirtschaft nur noch durch Ersticken.

Das Zerschreddern lebendiger geschlüpfter Küken ist allerdings noch legal und nicht meldepflichtig. Tierschützer kritisieren die Massentötungen seit Jahren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2019 entschieden, dass Tierschutzbelange schwerer wiegen als wirtschaftliche Interessen, und die Praxis nur noch für eine Übergangszeit für zulässig erklärt.

Künftig werden männliche Küken noch im Ei aussortiert

Inzwischen gibt es praxistaugliche Verfahren dafür, das Geschlecht des Kükens deutlich vor dem Schlupf zu bestimmen. Künftig sollen so bereits die Eier mit männlichen Küken aussortiert werden.

Das Agrarministerium betonte, dass diese Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei nun marktreif seien – auch weil das Bundesministerium ihre Entwicklung mit mehreren Millionen Euro gefördert habe.

Nur sehr wenige kleine Bio-Betriebe in Deutschland produzieren nach einem Modell, in dem die männlichen Küken ebenfalls aufgezogen werden und die Zusatzkosten auf die Eier-Preise umgelegt werden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz bezeichnet dagegen den Einsatz von „Zweinutzungshühnern“ als „einzig wahre Alternative zum Küken-Töten“: Diese Rassen eignen sich sowohl zur Eier-, als auch zur Fleischproduktion.

In einem zweiten Schritt sollen ab 2024 aber auch Eingriffe an Hühnereiern zur Geschlechterbestimmung verboten werden, die für die Embryonen schmerzhaft sind. Dass das Töten empfindungsfähiger Embryonen noch weitere zwei Jahre erlaubt bleibt, stößt bei Tierschutzorganisationen auf Kritik.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein Hühnerembryo ab dem siebten Bebrütungstag Schmerzen empfinden kann. Das Ministerium argumentiert wiederum, dass der Branche damit Zeit gegeben werde, sich an die neue Rechtslage anzupassen.

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