Umstrittener BeschlussWeimarer Familienrichter will Maskenpflicht an Schulen stoppen

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Weimar – Ein Gerichtsbeschluss aus Thüringen versetzt Gegner der staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen seit dem Wochenende in helle Freude. Ein Familienrichter am Amtsgericht Weimar hatte in einem Beschluss vom 8. April die Durchsetzung von Maskenpflicht, Tests und Abstandsregeln für zwei Weimarer Schüler untersagt. Auch für alle weiteren Schülerinnen und Schüler der beiden Einrichtungen seien die Regeln aus der Corona-Schutzverordnung ausgesetzt.

Das Thüringer Bildungsministerium äußerte jedoch erhebliche Zweifel an der Gültigkeit des Beschlusses. Er sei, wenn überhaupt, nur für die Verfahrensbeteiligten bindend, nicht aber für alle Schülerinnen und Schüler. Für Klagen gegen die Corona-Schutzverordnungen seien die Verwaltungsgerichte und nicht ein Amtsgericht als Familiengericht zuständig.

Eine Mutter zweier Kinder hatte sich an das Gericht gewandt und ein Kindesschutzverfahren angeregt. Ihre 8 und 14 Jahre alten Kinder würden durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung psychisch und körperlich beeinträchtigt, erklärte die Mutter laut dem Gerichtsbeschluss. Außerdem gebe es keine Beweise für eine Wirksamkeit der Maßnahmen.

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Um gegen die Infektionsschutzmaßnahmen vorzugehen nutzte sie offenbar ein Musterschreiben der Initiative „ABC Kindesvertretung“, die sich gegen Corona-Schutzmaßnahmen einsetzt.

Der Weimarer Einzelrichter gab der Mutter Recht. Dabei stützte er sich unter anderem auf Gutachten von drei Wissenschaftlern, die gleich mehrere Dinge gemeinsam haben: Alle drei sprechen sich gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen aus, alle drei vertreten dabei wissenschaftliche Außenseiterpositionen. Und sie alle sind darüber hinaus Mitglieder im Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“, in dem sich mehr oder weniger prominente Maßnahmengegner und Corona-Verharmloser zusammengeschlossen haben.

Eindruck einer Generalabrechnung mit der Corona-Politik

Der Weimarer Familienrichter folgt in vollem Umfang den Ausführungen der drei Gutachter. Maskenpflicht und Abstandsregeln gefährdeten das Kindeswohl und seien verfassungswidrig. Die Ausführungen des Richters erwecken den Eindruck einer Generalabrechnung mit der staatlichen Pandemiebekämpfung und der wissenschaftlichen Mehrheitsmeinung.

Der Richter wollte sich auf RND-Anfrage nicht zu seinem ungewöhnlichen Beschluss äußern. Es handelt sich nicht um den Weimarer Amtsrichter, der im Januar einen Angeklagten von der Zahlung eines Bußgelds wegen einer verbotenen Feier freisprach. In der Urteilsbegründung nannte dieser Richter die Corona-Maßnahmen eine „katastrophale politische Fehlentscheidung“.

Obergerichtliche Prüfung angekündigt

Wie die beiden Kinder der Klägerin nun unterrichtet werden sollen, wird laut Bildungsministeriums zurzeit in Absprache mit den Schulleitungen geprüft. Das Bildungsministerium kündigte außerdem an, den Beschluss „schnellstens“ obergerichtlich prüfen zu lassen.

Der Weimarer Beschluss könnte nicht der letzte dieser Art bleiben. In Kreisen der Corona-Maßnahmengegner und selbsternannten „Querdenker“ wird nicht nur der Beschluss seit dem Wochenende gefeiert. Auch das in Weimar verwendete Musterschreiben an das Familiengericht wird viel geteilt. Der Weimarer Beschluss wurde dort bereits als Beispiel eingefügt.

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