In Zukunft sollen viele selbst darauf achten, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen. Was Sie jetzt wissen müssen.
Millionen Menschen betroffenWorauf Sie beim Rundfunkbeitrag jetzt achten müssen

Allein dieses Jahr sollen noch weitere 1,5 Millionen Briefe zugestellt werden.
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Im vergangenen Jahr kündigte der Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehemals: GEZ) eine Umstellung der Zahlungserinnerungen an. Die ersten Haushalte hat der Beitragsservice bereits umgestellt. In diesem Jahr sollen noch 1,5 Millionen weitere Briefe verschickt werden.
Denn in Zukunft verschickt der in Köln ansässige Beitragsservice nur noch eine letzte „Einmalzahlungsaufforderung“. Danach sind Beitragszahlerinnen und Beitragszahler selbst dafür verantwortlich, ihre Überweisungen zu tätigen. Statt Rechnungen legt dieser einmalige Brief dann fest, wann im Kalenderjahr der Rundfunkbeitrag fällig wird.
Rund 71 Prozent zahlen den Rundfunkbeitrag per Lastschriftverfahren. Diese sind von der Änderung nicht betroffen. Wer jedes Mal manuell zahlt, muss allerdings zukünftig auf die Einhaltung der Fristen achten. Diese können quartalsweise, aber beispielsweise auch halb- oder ganzjährlich im Voraus erfolgen.
Rundfunkbeitrag: Beitragszahler müssen in Zukunft selbst auf die jeweiligen Fristen achten
Das Schreiben richtet sich also an alle, die per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen. Dort werden einmalig alle Zahlungstermine für das Kalenderjahr aufgelistet. Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro, gezahlt wird in der Regel quartalsweise.
„Diese Termine gelten unverändert auch für die Folgejahre. Eine erneute schriftliche Aufforderung verschicken wir erst wieder, wenn sich am Verfahren grundlegend etwas ändert – etwa bei einer Anpassung der Beitragshöhe oder einer neuen Bankverbindung“, erklärt ein Sprecher des Beitragsservices gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Bis das passiert, gibt es dann jedoch keine weiteren Erinnerungen mehr. Die Verantwortung für die pünktliche Überweisung liege dann bei den Zahlerinnen und Zahlern selbst, so der Sprecher weiter.
„GEZ“-Briefe: Was passiert, wenn der Rundfunkbeitrag nicht pünktlich überwiesen wird?
Auch an den Mahn- und Vollstreckungsverfahren soll sich nichts ändern. „Bleibt eine Zahlung aus, erhalten Beitragszahlende in der Folge einen Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens jedoch acht Euro“, sagt der Sprecher.
Wenn die Forderungen weiter offen bleiben, kann es laut Beitragsservice wie bisher zu einer Weitergabe an Vollstreckungsbehörden oder einen Gerichtsvollzieher kommen.
Der Beitragsservice stellt deshalb auf seiner Website einen Kalender zum Download zur Verfügung, empfiehlt jedoch gleichzeitig die Umstellung auf ein SEPA-Lastschriftverfahren als Alternative. „Damit wird der Beitrag automatisch eingezogen, Zahlungstermine können nicht versäumt werden, und auch Änderungen wie Beitragsanpassungen werden automatisch berücksichtigt“, sagt der Sprecher.
Für Menschen ohne digitale Geräte zu Hause werden eine Aufbewahrung an einem „festen, gut sichtbaren Ort“ oder analoge Notizen mit den jeweiligen Terminen empfohlen.
