Mehr Transparenz im Supermarkt: Bei Honig wird die Herkunft genauer und Fruchtaufstrich darf wieder Marmelade heißen.
Süße Folge des BrexitMarmelade darf wieder so heißen, auch Honig-Regel neu

Mit der nun in Kraft getretenen Verordnung ist die Wortklauberei um «Konfitüre» und «Fruchtaufstrich» vom (Frühstücks-)Tisch. (Symbolbild)
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Neue Kennzeichnung im Supermarkt: Was sich bei Marmelade und Honig ändert. Eine neue Verordnung des Bundesagrarministeriums sorgt für mehr Transparenz in den Supermarktregalen, auch in Köln und der Region. Ab sofort dürfen Fruchtaufstriche wieder Marmelade heißen, und bei Honig wird die Herkunftsangabe präziser. Die Änderungen überführen eine EU-Richtlinie in deutsches Recht.
Bisherige EU-Vorschriften legten fest, dass die Bezeichnung «Marmelade» nur für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten verwendet werden durfte; alle anderen mussten als Konfitüre gekennzeichnet sein. Nach einer Anpassung der «Frühstücksrichtlinie» vor zwei Jahren muss ein Aufstrich aus Zitrusfrüchten nun «Zitrusmarmelade» heißen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ursprung der Regelung geht auf britischen Wunsch zurück
Die vormalige Bestimmung ist auf einen Verhandlungserfolg Großbritanniens zurückzuführen, wo Marmelade traditionell ausschließlich aus Zitrusfrüchten produziert wird. Bei ihrem Beitritt zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hatten die Briten darauf bestanden, dass nur Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten so genannt werden dürfen, und konnten sich damit durchsetzen.
Im Rahmen der Vorbereitungen zum Brexit regte Jakob von Weizsäcker (SPD), der gegenwärtig als Finanzminister des Saarlands amtiert und damals Abgeordneter im EU-Parlament war, im Jahr 2017 eine Änderung an. In einem Schreiben an die EU-Kommission merkte er mit ironischem Unterton an, dass die Erlaubnis, Marmelade wieder Marmelade zu nennen, dazu beitragen könne, den bitteren Beigeschmack des EU-Austritts Großbritanniens für viele Bürger der Union zu versüßen. Diese Anregung ist nun Realität geworden.
Genaue Herkunftsangaben für Honig werden Pflicht
Auch für Honig tritt heute eine wichtige Änderung in Kraft: Auf den Gläsern und Verpackungen müssen die Namen sämtlicher Ursprungsländer verzeichnet sein, sofern es mehrere gibt. Bislang waren auch undifferenzierte Angaben wie «Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern» gestattet.
Die Herkunftsländer müssen laut der nun geltenden Regelung in abnehmender Folge ihres Anteils am Gesamtgewicht aufgeführt werden, ergänzt um den prozentualen Gewichtsanteil. Honig, der bis zum Stichtag nach den alten Bestimmungen abgefüllt wurde, darf jedoch weiterhin verkauft werden. (dpa/red)
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