Kinderbonus, WhatsApp, Girokonto-GebührenWas sich für Verbraucher ab Mai ändert

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Der Tag der Arbeit leitet einen neuen Monat ein – mit vielfältigen Veränderungen für alle Bürger.

Köln – Im Mai treten verschiedene Neuerungen in Kraft, auf die sich Verbraucher einstellen müssen. Der Corona-Kinderbonus wird ausgezahlt, eine App soll das Reisen vereinfachen und eine Bank führt Kontoführungsgebührenn. Wir geben einen Überblick.

Kinderbonus wird ausgezahlt

Auch in diesem Jahr bekommen Familien wieder einen Kinderbonus. Voraussetzung: Für ein Kind muss im Jahr 2021 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld bestehen oder bestanden haben, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Dann gibt es eine Einmalzahlung von 150 Euro. Das Geld kommt automatisch, es muss nicht extra beantragt werden. Bereits 2020 wurden berechtigten Familien 300 Euro pro Kind ausgezahlt.

In den meisten Fällen wird der Kinderbonus im Mai überwiesen. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach dem regulären Eingang des Kindergelds. Für Kinder, für die vorher oder nachher in diesem Jahr Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.

WhatsApp

Nach vielen Diskussionen über die neuen Geschäftsbedingungen von WhatsApp treten diese nun in Kraft. Wer die neuen Bedingungen bis zum 15. Mai nicht akzeptiert, kann die App nicht mehr verwenden. Dann bleibt nur noch das Ausweichen auf einen anderen Messenger-Dienst.

Das zu Facebook gehörende Unternehmen beteuert, dass die Änderungen aufgrund der Reglementierung der Europäischen Union allerdings nicht drastisch ausfallen. Ein Sprecher betont gegenüber dem 'Spiegel', „dass WhatsApp keine Nutzerdaten aus der europäischen Region mit Facebook teilt, damit Facebook diese Daten zur Verbesserung seiner Produkte oder von Anzeigen nutzen kann.“ In den USA gelten diese Reglementierungen nicht.

IATA-Reisepass startet

Ab Mai startet der „IATA Travel Pass“. Damit wird das Reisen erstmals mit einem Impfnachweis getestet. Hinter dem „IATA Travel Pass“ steckt eine App für das Smartphone, über die Reisende Zertifizierungen für COVID-19-Tests und Impfungen speichern und verwalten können. Mit dem „IATA Travel Pass“ sollen Flugreisen unter Pandemie-Bedingungen erleichtert und Quarantänen möglichst vermieden werden. Die Daten werden vertraulich behandelt, versichert der Betreiber. Die App gibt es bereits für iOS-Nutzer. Eine Version für Android soll demnächst kommen.

Erstmals im Einsatz ist der „IATA Travel Pass“ in Singapur. Dort wird ein Nachweis mit der App über einen negativen Corona-Test bei der Einreise akzeptiert.

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Besserer Jugendschutz im Internet

Ab Mai sollen Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren im Netz geschützt werden. Dazu zählen zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung, Tracking oder Kostenfallen. Eine entsprechende Reform des Jugendschutzgesetzes wurde Ende März auf den Weg gebracht.

Die Novelle zielt auf die großen Anbieter von Spielen und Filmen. Sie werden verpflichtet, technische Vorkehrungen für mehr Kinder- und Jugendschutz zu treffen. Unter anderem müssen die Betreiber künftig einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, für den Fall, dass Kinder und Jugendliche sich bedroht, bedrängt oder durch Fremde belästigt fühlen. Darüber hinaus  werden einheitliche Alterskennzeichen für Online-Inhalte vorgeschrieben.

Gebühr für Comdirect-Girokonto

Die Comdirect, eine Onlinetochter der Commerzbank, schafft das kostenlose Girokonto ohne Bedingungen für Bestandskunden ab. Ab 1. Mai müssen Kunden pro Monat 4,90 Euro Kontoführungsgebühr zahlen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wer einen monatlichen Zahlungseingang von mindestens 700 Euro verzeichnet, drei Zahlungen pro Monat von einem dritten Zahlungsdienstleister wie Google Pay oder Apple Pay leistet oder mindestens eine Wertpapiertransaktion tätigt, muss weiter keine Gebühr zahlen. Für Studenten, Auszubildende und Praktikanten unter 28 Jahren bleibt das Konto kostenfrei. 

Mindestlohn für Maler steigt

Ab dem 1. Mai 2021 steigt der Branchenmindestlohn für die Maler und Lackierer. Für Gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Gesellen gibt es dann 13,80 Euro pro Stunde. Für ungelernte Arbeitskräfte beträgt der Mindestlohn dann 11,40 Euro pro Stunde.

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