Rad, E-Bike, E-ScooterDas sind die Regeln für die Fahrrad-Mitnahme in Bus und Bahn

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Ein Bahnreisender hebt sein Fahrrad in eine S-Bahn.

Darf ich oder darf ich nicht? Die Regeln zur Fahrradmitnahme fallen sehr unterschiedlich aus.

Rad oder Roller dabei zu haben ist praktisch, oft günstig oder sogar gratis – aber nicht überall erlaubt. Leitfaden durch ein Regel-Wirrwarr.

Mit dem Klapprad oder dem E-Tretroller zur Bahnstation im Speckgürtel, Umsteigen in den Regio und ab Zielbahnhof die letzten Kilometer zum Büro: Wer im Verkehrsmittelmix zur Arbeit kommt, schont gegenüber dem Pendeln mit dem Auto mitunter Nerven. Plus: Die Parkplatzsuche entfällt, und oft spart man Zeit. Auch Radtouristen nutzen gern die Bahn.

Doch welches Ticket man lösen muss, ob man eine Reservierung braucht oder ob man mit Zweirad überhaupt an Bord von Bus und Bahn darf, ist nicht pauschal zu beantworten. Die wichtigsten Regeln, Tipps und Preise im Überblick:

Das gilt für die Fahrradmitnahme im Fernverkehr der Deutschen Bahn (DB)

Wer mit dem Fahrrad reisen möchte, plant besser früh. Die Fahrradstellplätze in den Zügen sind begrenzt. Auf bahn.de oder in der App DB Navigator lassen sich Verbindungen mit möglicher Fahrradmitnahme anzeigen. Tipp: Mehr Zeit fürs Umsteigen einplanen. Eine Reservierung ist im Fahrrad-Ticketpreis von 9 Euro je Verbindung enthalten. Diese entfällt allerdings, etwa wenn Reisende ihre Pläne ändern und einen späteren Zug nehmen. Für diesen ist dann eine neue Reservierung für 4,50 Euro nötig. Die Fahrradkarte selbst gilt auch im Nahverkehr (RE, RB und S-Bahnen). Doch gibt es hier grundsätzlich keine Reservierungen für Fahrräder.

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Das gilt bei Flixtrain

Auch Bahnkonkurrent Flixtrain ermöglicht die Fahrradmitnahme, allerdings bislang nur auf den Strecken Köln - Berlin und Hamburg - Stuttgart. Das Angebot soll aber ausgebaut werden. Ein Fahrradplatz kostet hier ebenfalls 9 Euro je Verbindung. Früh buchen empfiehlt sich ebenso.

Das gilt im Bahn-Regionalverkehr

Der größte Unterschied zum Fernverkehr: Man kann nicht reservieren, die Fahrradmitnahme kann nicht garantiert werden. Mit der „Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs“ für 6 Euro können Fahrgäste je nach Kapazität spontan in die Regionalbahn steigen und verbundübergreifend mit dem Rad durch die ganze Republik reisen.

Das Ticket berechtigt bundesweit bis 3 Uhr des Folgetages zur Fahrradmitnahme für beliebig viele Fahrten in allen Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahn). Kinder unter sechs Jahren können das Bike kostenfrei mit an Bord nehmen. Fahrradkarten lassen sich auch innerhalb der regionalen Verkehrsverbünde buchen. Der Vorteil: Vielerorts dürfen Räder mit einem Verbundticket auch im Bus oder in der Tram mit. Die einzelnen Bestimmungen und Preise variieren jedoch nach Region und Tageszeit. Einen Überblick sowie Links zu den einzelnen Verbünden bietet die Deutsche Bahn online.

Das gilt für die Mitnahme in Bussen

Im Fernverkehr mischt Flixbus mit. „In den meisten unserer Flixbusse kannst Du Dein Fahrrad mitnehmen“, so das Unternehmen. Fügt man im Buchungsvorgang ein Fahrrad hinzu, werden nur Fahrten angezeigt, die für Radler mit Bike Plätze frei haben. Kosten: 9 Euro.

Allerdings ist die Fahrradmitnahme nur von März bis Oktober möglich. Die Bikes werden an Fahrradträgern am Heck untergebracht oder fahren in Fahrradhüllen im Gepäckraum mit. Im öffentlichen Regionalverkehr ist die Mitnahme in Bussen wie erwähnt prinzipiell auch erlaubt, doch wird sie in den Verbünden unterschiedlich gehandhabt – etwa mit Sperrzeiten zur Rushhour. Hier sollte man sich lokal informieren.

Welche Fahrradtypen sind erlaubt, welche nicht?

Die Deutsche Bahn schließt den Transport von Lastenrädern grundsätzlich aus. Andere, mitunter ebenfalls sperrige Bikes dürfen aber an Bord, falls genügend Platz vorhanden ist, zum Beispiel Tandems oder Liegeräder. Auch Räder mit elektronischer Trittunterstützung (Pedelecs) dürfen mit. Die Akkus müssen dabei am Rad bleiben.

Ob mit oder ohne Motor: Die Bikes müssen in die Fahrradvorrichtungen an Bord passen. Die Reifen dürfen maximal 60 Millimeter breit sein. In den regionalen Verkehrsverbünden sind die Regeln wiederum unterschiedlich. Christian van de Sand von der Stiftung Warentest rät deshalb: „Soll ein spezielles Fahrrad transportiert werden, liest man am besten vorher die jeweiligen Beförderungsbedingungen.“ Grundsätzlich ausgeschlossen ist aber die Mitnahme von S-Pedelecs, die bis 45 Stundenkilometern unterstützen. Denn sie gelten rechtlich anders als normale Pedelecs nicht mehr als Fahrrad, sondern bereits Kraftfahrzeug.

Und Klappräder?

Falträder werden in aller Regel als Gepäckstück betrachtet. Voraussetzung ist meist, dass sie zusammengeklappt transportiert werden können, die Räder nicht größer als 16 Zoll sind und sie in die Gepäckablage oder unter beziehungsweise zwischen die Sitze passen. Ein Zusatzticket ist meist nicht notwendig. So eignen sich Klappräder auch für die Rushhour, in der normale Fahrräder in U- und S-Bahnen oft nicht mitgenommen werden dürfen, sagt Thomas Geisler vom Pressedienst Fahrrad (pd-f).

In den Flixbussen muss ein Faltrad als Sondergepäck (3,99 bis 18 Euro) gebucht werden. Bei Flixtrain muss ein Fahrradticket gekauft werden, wenn das Faltrad die angegebenen Maße für Gepäck überschreitet – und das ist bei den gängigen Modellen der Fall.

Das gilt für die Mitnahme von E-Tretrollern

In den Fernzügen der Bahn dürfen E-Scooter als Handgepäck kostenfrei mitgenommen werden, wenn sie ordnungsgemäß zusammengeklappt und sicher verstaut werden. Die Bahn empfiehlt dazu eine Tasche. Ist der Tretroller nicht zusammenklappbar, darf er nur mit an Bord genommen werden, wenn auf den Gepäckablagen oder Stellflächen unter und zwischen den Sitzen noch ausreichend Platz ist. Im regionalen öffentlichen Nahverkehr gibt es auch hier unterschiedliche Regelungen.

Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) etwa dürfen die kleinen elektrischen Gefährte in Bussen und Bahnen zusammengeklappt kostenlos dabei sein. Nicht klappbare oder nicht zusammengeklappte E-Scooter werden hingegen wie ein Fahrrad behandelt, für das ein entsprechendes Ticket gelöst werden muss. In Berlin dagegen muss man für E-Scooter laut Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) generell ein Fahrradticket lösen. Flixbus und Flixtrain schließen die Mitnahme von E-Scootern in ihren Bussen und Zügen pauschal aus. (dpa)