Grüne lehnen Plan abKoalition will Kinderrechte im Grundgesetz verankern
Berlin – Die Grünen wollen dem zwischen Union und SPD erzielten Kompromiss zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht zustimmen. Bundestagsfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisierte am Dienstag in Berlin die Formulierung, das Wohl des Kindes solle „angemessen“ berücksichtigt werden. „Was wir brauchen ist, dass Rechte ganz klar und eindeutig verbrieft sind“, sagte Göring-Eckardt. Der Formulierung, auf die sich die Koalition geeinigt hat, „werden wir nicht zustimmen“.
Für die Grundgesetzänderung ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Göring-Eckardt sagte, die Grünen seien bereit, „mit der Koalition ernsthaft über eine zustimmungsfähige neue Formulierung fürs Grundgesetz zu sprechen“. Die Fraktionsvorsitzende betonte: „Die vorliegende Formulierung ist es allerdings nicht.“ Kinderrechte bräuchten „eine starke Verankerung im Grundgesetz, damit sie auch wirken, wenn es darauf ankommt“.
Kinderrechte sollen in Artikel 6 des Grundgesetzes auftauchen
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte am Montagabend die Einigung in der Koalition verkündet. Zur genauen Formulierung des Kompromisses machte das Ministerium zunächst jedoch keine Angaben. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios soll sich der Kompromiss in Artikel 6 der Verfassung wiederfinden.
Alles zum Thema Deutscher Bundestag
- Geld aus Russland angenommen? Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Petr Bystron auf
- Vorschlag der „Wirtschaftsweisen“ Verkehrspolitiker reagieren zurückhaltend auf Forderung nach Pkw-Maut
- „Beispielloser Quantensprung“ Erstflug der Heron TP: Bundeswehr hat nun bewaffnete Aufklärungsdrohne
- Problem, Kosten und Zeitplan Das steckt hinter der geplanten Krankenhaus-Reform von Karl Lauterbach
- Pantel als Vorsitzende Landesverband der Werteunion in Nordrhein-Westfalen gegründet
- Die große Politik zu Gast Der Truck des Bundestags macht Station in Opladen
- Ex-Minister für Aufarbeitung Spahn räumt „besonderes Versäumnis“ bei Corona-Politik ein
Dieser soll demnach um folgende Sätze ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Göring-Eckardt nannte die Formulierung „unzureichend und keine adäquate Umsetzung der Maßstäbe der UN-Kinderrechtskonvention“. Die Corona-Maßnahmen hätten gezeigt, dass die Belange von Kindern zu oft unter den Tisch fielen und ihre Bedürfnisse bei staatlichen Entscheidungen „zu wenig als Maßstab gelten“. Es helfe den Kindern nicht weiter, ihre Rechte „jetzt in rein symbolhafter Form ins Grundgesetz aufzunehmen“. Sie bräuchten „ein Recht auf echte Beteiligung in den Dingen, die sie selbst betreffen“. (afp)