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Keine Genehmigung„Eifelmat“ in Bad Münstereifeler Fußgängerzone muss abgebaut werden

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Michael Starkel steht zwischen den „Eifelmaten“ sowie der Tafel, auf der das Schreiben der Stadt Bad Münstereifel klebt.

Keine Genehmigung hat die Stadt Bad Münstereifel für das Aufstellen der „Eifelmaten“ von Michael Starkel erteilt.

Der Verkaufsautomat von Michael Starkel an der Werther Straße in Bad Münstereifel verstößt gegen zwei Paragrafen der Sondernutzungssatzung.

Michael Starkel lässt es darauf ankommen. Bis zum 5. Oktober soll er die beiden „Eifelmaten“ an der Werther Straße abgebaut haben. „Diese Automaten akzeptiert die Stadt nicht. Abbau am 5. Oktober“ hat er auf eine Tafel geschrieben, die neben den Verkaufsautomaten steht. Das Ordnungsamt müsse die Geräte abbauen und einlagern. Das dreiseitige Schreiben der Stadt Bad Münstereifel hängt direkt mit an der Tafel.

Schon vor acht Jahren hatte Michael Starkel die Idee, Verkaufsautomaten mit regionalen Produkten aufzustellen. Ein Thema, das gerade im ländlichen Raum eine große Rolle spielt. So gab Ende Juli der Naturpark Nordeifel den Startschuss für ein Pilotprojekt und hat drei Verkaufsautomaten namens „Eifel-Spätis“ in Zerkall, Höfen und Steinfelderheistert aufgestellt, die Versorgungslücken schließen sollen. Das sollen die Eifelmaten von Michael Starkel ebenso. Auch in Dörfern im Kreis Euskirchen gibt es Automaten, etwa bei Landwirten, die eigene Produkte anbieten.

Michael Starkel denkt schon an weitere Automaten-Standorte

Das Interesse ist auch in Bad Münstereifel vorhanden. Innerhalb weniger Minuten bleiben zahlreiche Passanten stehen, gucken sich das Angebot an, kaufen sich eine Kleinigkeit. Starkel weiß auch von Kernstadtbewohnern, die mal schnell einen Liter Milch brauchen und gerne zum Eifelmat kommen, anstatt den nächsten Supermarkt außerhalb der Stadttore anzusteuern. Von dem Konzept ist er so überzeugt, dass er schon an Expansion denkt. „Ich würde gerne weitere Automaten in Eicherscheid, Nöthen, Iversheim und im Höhengebiet aufstellen“, sagt Starkel.

Im Frühjahr hatte er der Stadt das Konzept vorgestellt und auch gezeigt, wo er die Automaten aufstellen will und wie viel Platz sie einnehmen. Ein Antrag folgte am 8. April. Doch die Stadt lehnte diesen mit Verweis auf Paragraf 8(4) der Sondernutzungssatzung ab. Es bestehe kein räumlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen den Verkaufsständen und dem angemeldeten Gewerbe.

Dazu muss man wissen, dass Starkel Inhaber des Hotels Landhauszeit am Hubertusweg ist. Im Steinfelderhof finden Events und Seminare statt. „Laut Stadt darf ein Hotel keine Lebensmittel verkaufen“, sagt Starkel. Da er das so nicht hinnehmen will, weil er im Hotel ja auch Frühstück anbietet, lässt er das vom Verwaltungsgericht prüfen. Gleichwohl hat er die Eifelmat uG mit Sitz im Steinfelderhof gegründet. Für ihn ist klar: Nun besteht ein räumlicher und sachlicher Zusammenhang.

Nicht nur die Produkte, auch das Design stammt aus der Eifel

Die Stadt beruft sich aber auch noch auf Paragraf 8(2) der Satzung: „Die notwendige Abstimmung der Gestaltungselemente mit der Stadt ist nicht gegeben“, teilt die Pressestelle mit. Der Antrag auf Sondernutzung sei deshalb zurückgewiesen worden. Solange das Verwaltungsgericht noch kein Urteil gefällt habe, sei der ablehnende Bescheid der Stadt rechtskräftig, heißt es in der Antwort.

Dabei seien die Automaten nicht „von der Stange“, sondern die überdachten Holzhäuschen, in denen sie stehen, eigens konzipiert worden. „Et kütt us d'r Eifel“ steht an der Seite des Automaten. Und das stimmt. Das Design stammt von einem Bad Münstereifeler Unternehmen. Die Produkte wie Käse, Milch, Kaffee oder Bier sind aus Kall, Euskirchen, Bad Münstereifel oder Kerpen in der Vulkaneifel. Nur beim Anbieter von Limonaden oder Süßigkeiten musste man in Köln anfragen. Aber das zählt ja so gesehen noch zur Region. In einem Meeting hatte Starkel sein Konzept auch Landrat Markus Ramers und Kreis-Wirtschaftsförderin Iris Poth vorgestellt.

500 Euro Bußgeld will die Stadt Bad Münstereifel für das Aufstellen haben

Aktuell muss Starkel laut seiner Aussage ein Bußgeld von 500 Euro zahlen. Sollte die Stadt den Automaten am 5. Oktober abbauen müssen, würde das weitere 300 Euro kosten, so der Betreiber. Das Einlagern würde mit fünf Euro pro Tag zu Buche schlagen. „Aber darauf lasse ich es ankommen“, sagt der Schweizer.

Ihm ist klar, dass er die Eifelmaten am 1. September aufgestellt hat, ohne eine Genehmigung zu besitzen. Einen Antrag, den er am 6. September vonseiten der neuen Unternehmergesellschaft gestellt hat, prüfe die Stadt gerade, so der Hotelier, der vermutet, dass seine wiederholte Kritik an der Tourismusstrategie der Bürgermeisterin eine Rolle für das Verhalten der Stadt spiele. Ebenso ist ihm klar, dass er die Automaten, die auf der Werther Straße stehen, nur zurück auf sein Grundstück ziehen müsste und damit vermutlich auf der sicheren Seite wäre.

Gleichzeitig gibt er aber auch zu bedenken, dass die Sondernutzungssatzung, auf die die Stadt sich bezieht, für Verkaufsautomaten gar nicht ausgelegt ist. In der Satzung sei von Verkaufsständen die Rede. „Diese werden von Menschen betrieben“, so Starkel.