Aus einer Idee wurde ein tragfähiges Konstrukt: Mit vereinten Kräften hilft der GPV Menschen im Kreis Euskirchen, die durch psychische Erkrankung oder Sucht in komplexe Problemlagen geraten sind.
Gemeindepsychiatrischer VerbundHilfe für Bürger aus Kreis Euskirchen in schwierigen Lebenslagen

Manche Menschen geraten durch Schicksalsschläge, Sucht oder psychischer Erkrankung in komplexe Problemlagen, aus denen sie nur mit Hilfe wieder herauskommen.
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Keiner darf verloren gehen und keiner kann es allein. So lautet das Credo des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) Kreis Euskirchen, der vor 15 Monaten seine Arbeit aufgenommen hat. 36 Mitglieder – soziale Einrichtungen, Ordnungsbehörden der kreisangehörigen Kommunen, Vertreter aus dem Bereich Medizin und Gesundheitsfürsorge und einige mehr – bündeln hier ihre Kompetenzen und arbeiten gemeinsam an tragfähigen Hilfsangeboten für Menschen mit multiplen Problemlagen.
Die Idee ist alles andere als neu: Schon in der Psychiatrie-Enquete von 1975 wurde eine gemeindeorientierte Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen gefordert. Ebenso in den „Empfehlungen der Expertenkommission 1988“, in der eine umfassende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Verbund empfohlen wurde.
Ziel ist die Verbesserung der wohnortnahen Versorgung
Schließlich wurde im Juli 2025 das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW) novelliert. Ein zentraler Aspekt hierbei ist die Stärkung der Gemeindepsychiatrischen Verbünde (GPV) und die Verbesserung der wohnortnahen Versorgung, um etwa ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Zwangseinweisungen zu vermeiden.
„Je stärker wir in unserem Verbund sind, desto mehr Ideen können wir umsetzen“, sagt Silke Toennes, Geschäftsführerin des GPV Kreis Euskirchen. Trotzdem war die Skepsis bei einigen groß, als der GPV als einer der ersten in NRW an den Start ging. „Wie grenzt sich der Verbund zur Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft ab? Schaffen wir eventuell Doppelstrukturen? Was genau ist der Mehrwert des Verbundes? Da haben wir schon viel und heftig diskutiert“, erzählt Birgit Wonneberger-Wrede, Leiterin des Geschäftsbereichs Gesundheit und Soziales.
Die Fallkonferenzen, die wir bisher hatten, waren alle zielführend.
Schon kurz nach der konstituierenden Sitzung Ende 2024 wurde die erste Fallkonferenz abgehalten. Silke Toennes nennt sie das Herzstück des GPV im Kreis Euskirchen. Und es ist das Mittel der Wahl, bei dem die Wirksamkeit des Hand-in-Hand-Arbeitens am deutlichsten wird. Vorstellen kann man sich die Fallkonferenz als eine Art Runden Tisch mit Experten unterschiedlichster Fachrichtungen, darunter auch die Person, die Hilfe benötigt.
„Gemeinsam entwickelt man Ideen zur Unterstützung, zur Verbesserung der Lebenssituation und der Versorgung der Person, und zwar auf Augenhöhe“, erklärt Toennes. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit hat den großen Vorteil, dass die Hilfe bestenfalls „wie aus einer Hand“ gewährleistet werden kann.
Und was, wenn es Angehörige oder Pflegepersonen sind, die sich um Menschen sorgen und Unterstützung suchen? Silke Toennes: „Wenn Nahestehende den Eindruck haben, dass die Situation sich bei der betreffenden Person zuspitzt, gerade irgendwie keine Hilfe ankommt oder derjenige vielleicht auch gerade nicht krankheitseinsichtig ist, dann bieten wir anonymisierte Fallkonferenzen an. Die, die wir bisher hatten, waren alle zielführend.“

Silke Toennes (l.) und Birgit Wonneberger-Wrede erläutern das Konzept des GPV, der im Juni 2024 an den Start ging.
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Es seien keineswegs nur die „Systemsprenger“, die in den Fallkonferenzen behandelt werden. „Es sind unterschiedlichste Menschen mit besonderen Hilfebedarfen, die vielleicht in einer Einrichtung nicht klarkommen, die schon viel probiert, aber keinen Weg zu der passenden Versorgung im Kreis gefunden haben“, umreißt Silke Toennes das Portfolio der Ratsuchenden.
Dass die Geschäftsführerin für die Möglichkeiten des GPV und das Instrument der Fallkonferenzen brennt, bleibt nicht verborgen. Und die Statistik gibt ihr Recht: Seit dem Startschuss des Verbundes wurden bis Ende 2025 bereits 39 Fälle behandelt. „Neun davon gelten als positiv abgeschlossen, die Betreffenden haben nun eine adäquate Versorgung“, sagt Toennes: „Bei drei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht die notwendige medizinische Versorgung hatten, konnten wir durch kurzfristiges Handeln sogar Leben retten.“
Das Ziel der Maßnahmen bestimmt jeder Klient selbst
Im GPV kooperieren unterschiedliche Leistungserbringer und Versorgungsbereiche und erzeugen so eine Vielfalt an Perspektiven. „Ein Ordnungsbeamter aus dem Rathaus schaut mit einem ganz anderen Blick auf die Probleme eines wohnungslosen Klienten als beispielsweise eine beratende Institution der Caritas“, sagt Toennes. Dem einen geht es vielleicht um das Stadtbild und die Einhaltung von Ordnung, der andere hat den Fokus auf der mangelnden medizinischen Versorgung oder sieht für den betreffenden Menschen die Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben. Das eigentliche Ziel der Maßnahmen bestimmt jedoch der Klient selbst.
Am Tisch der Fallkonferenz werde durchaus schon mal etwas emotionaler diskutiert, gerade weil es so unterschiedliche Perspektiven gibt. Doch durch den offenen Austausch über die Handlungsspielräume jedes Teilnehmers und die kurzen, direkten Kommunikationswege, lassen sich die Schnittstellen sehr viel einfacher verzahnen. Zuständigkeiten greifen ineinander, als einfach nur nebenher zu bestehen.
Toennes: „Wo die Möglichkeiten der einen Institution enden, übernimmt die nächste den Staffelstab, die andere bleibt aber mit im Boot.“ Häufig sitze auch der Landschaftsverband Rheinland als Träger von Wohnheimen und Eingliederungshilfen mit am Tisch, so dass auch gleich über Kosten oder Antragstellungen gesprochen werden kann.
Was genau ist der Mehrwert des Verbundes? Da haben wir schon viel und heftig diskutiert.
Viermal im Jahr trifft sich außerdem das Steuerungsgremium des GPV. Hier werden alle Ergebnisse aus Fallkonferenzen, Veranstaltungen und Bürgerbefragungen pseudonymisiert ausgewertet. Auf diese Weise werden Versorgungslücken offengelegt. Auch zeigt sich, welche Strukturen im Kreis gestärkt und wo die Politik tätig werden muss. Der Anspruch hierbei sei, so die GPV-Geschäftsführerin: „Aus Daten sollen Taten werden!“
Silke Toennes und Birgit Wonneberger-Wrede betonen, dass sich der Gemeindepsychiatrische Verbund als bürgernah versteht und niedrigschwellige Zugänge hat. „Man kann auf uns zukommen, uns anrufen oder eine Mail schicken. Zurzeit arbeiten wir an einer kleinen Pocket-Karte, auf der die Telefonnummern der Ansprechpartner stehen und ein QR-Code. Außerdem wird gerade eine wöchentliche Sprechstunde eingerichtet“, sagt Toennes. Egal wie: Kreisbürgerinnen und -bürger sind eingeladen, mitzugestalten, beispielsweise bei Bedarfsabfragen wie die zum Wohnraum, die noch bis Ende März läuft. Oder eben auch, um Unterstützung über eine Fallkonferenz zu erbitten. Toennes: „Bestenfalls früh genug, denn lieber eine Fallkonferenz als eine Krisenintervention.“
Bleibt noch die Frage, wie sehr sich der Anspruch „Keiner darf verloren gehen und keiner kann es alleine“ nun tatsächlich umsetzen lässt. Silke Toennes muss nicht lange überlegen: „Nach etwas mehr als einem Jahr GPV können wir sagen: Dieses Motto wird gelebt!“
Der GPV ist für alle zugänglich
Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) im Kreis Euskirchen ist ein noch junger Zusammenschluss von mittlerweile 36 Mitgliedsorganisationen. Gemeinsam will man die Behandlung und Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Abhängigkeitserkrankungen sicherstellen und Versorgungslücken sichtbar machen.
Menschen in komplexen, besonders schwierigen Lebenslagen, die von den bestehenden Hilfsangeboten entweder nicht erreicht werden oder deren Unterstützungsbedarf vielschichtig ist, soll über den Verbund geholfen werden. Wichtigstes Instrument des GPV sind die Fallkonferenzen. Neben den Betroffenen (und/oder ihrer gesetzlichen Vertreter) sitzen Akteure unterschiedlicher Bereiche mit am Tisch – aus Sozialverbänden, der Medizin oder den Ordnungsbehörden. Silke Toennes: „Jeder kann eine Fallkonferenz anregen – Bürger, Kommunen und Institutionen.“ In manchen Fällen wenden sich die Familie, Freunde oder Nachbarn an den GPV.
Die Hilfeplanung, die sich aus einer Fallkonferenz ergibt, orientiert sich am Bedarf und den individuellen Zielen des Betroffenen, nicht an den institutionellen Möglichkeiten. Selbstbestimmung und Autonomie des Hilfesuchenden werden respektiert, auch im Kontext der möglichen Hilfsangebote. Ziel ist auch, problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und präventiv einzugreifen, um Krisen zu vermeiden. Das funktioniert, wenn im Team einer Fallkonferenz eine auf den Klienten zugeschnittene, ganzheitliche Unterstützung und Betreuung – möglichst nah am Wohnort – sicherstellt.


