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CDU-Bürgermeister betroffenBeschwerden bei Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen eingereicht

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Das Bild zeigt die Kreisverwaltung mithilfe einer Drohne fotografiert.

Gegen zwei CDU-Bürgermeister aus dem Kreis Euskirchen gibt es offizielle Beschwerden bei der Kommunalaufsicht des Kreises.

Beschwerden gegen zwei Bürgermeister im Kreis Euskirchen: Es geht um mögliche Neutralitätsverstöße bei CDU-Terminen in städtischen Ratssälen.

Die Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen bestätigt auf Anfrage dieser Redaktion, dass jeweils eine Beschwerde über Mechernichs Bürgermeister Hans-Peter Dr. Schick (CDU) und dessen Parteikollegin Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian eingegangen ist. Bei wem es sich bei den sogenannten Beschwerdeführern handelt, verrät der Kreis auf Anfrage nicht.

In beiden Fällen wird laut Wolfgang Andres, Pressesprecher des Kreises, eine mögliche Verletzung der Neutralitätspflicht kritisiert. So habe eine Veranstaltung der Mechernicher CDU mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder im Ratssaal der Stadt Mechernich stattgefunden. Noch Zukunftsmusik ist die Beschwerde aus Bad Münstereifel. Dort hat die Kreis-CDU für Sonntag den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer in den Rats- und Bürgersaal der Stadt Bad Münstereifel eingeladen. Auch in diesem Fall richtet sich die Beschwerde gegen eine mutmaßliche Neutralitätsverletzung von CDU-Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian.

Kreis Euskirchen gibt Beschwerde an die Bezirksregierung Köln ab

Im Fall von Bürgermeisterin Preiser-Marian hat nach Angaben der Kreisverwaltung Landrat Markus Ramers (SPD) die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln gebeten, die Bearbeitung zu übernehmen, „um jedweden Anschein der Befangenheit im Rahmen des Wahlkampfes zu vermeiden“.

Von Mechernichs Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick wurde laut Kreisverwaltung seitens der Kommunalaufsicht die Abgabe einer Stellungnahme gefordert. Diese liege mittlerweile vor und werde nun geprüft, heißt es aus dem Kreishaus.

Mechernichs Bürgermeister bezeichnet Beschwerde als „lächerlich“

Im Gespräch mit dieser Zeitung bezeichnet der scheidende Verwaltungschef aus Mechernich die Vorwürfe gegen ihn als „lächerlich“. Der Ratssaal der Stadt könne angemietet werden. „Ferner haben in der Vergangenheit schon zahlreiche parteipolitisch initiierte Veranstaltungen im Ratssaal mit amtierenden Ministern und Staatssekretären stattgefunden. Teilweise waren sie von der Verwaltung initiiert, teilweise von politischen Parteien“, heißt es im Antwortschreiben von Bürgermeister Schick, das der Redaktion vorliegt.

Für die besagte Veranstaltung mit dem Bundesverkehrsminister Schnieder habe Detlef Seif, Weilerswister Bundestagsabgeordneter der CDU, die Räumlichkeit angemietet und auch die Miete beglichen. „Als Bürgermeister der Stadt Mechernich ist es für mich selbstverständlich, an solchen Terminen teilzunehmen. Es wäre für Außenstehende wohl kaum nachvollziehbar gewesen, wenn ich als Bürgermeister diesen Termin nicht genutzt hätte, um für die Stadt Mechernich wichtige Projekte im Ressort des Bundesverkehrsministers zu besprechen“, schreibt Schick in der Stellungnahme an die Kommunalaufsicht.

Wir haben den Ratssaal gemietet. Und die Anmietung ist konform mit der Satzung der Stadt Bad Münstereifel.
Ingo Pfennings, Chef der CDU im Kreis Euskirchen

Vor vielen Jahren habe auch ein von der SPD im Vorfeld der Wahl organisierter Termin mit dem damaligen parlamentarischen Staatssekretär Achim Großmann (SPD) im Ratssaal stattgefunden. Diesen Termin habe er auch „selbstverständlich wahrgenommen, um mich für die Interessen der Stadt Mechernich einzusetzen“.

Auch Ingo Pfennings kann die Aufregung im Vorfeld des parteiinternen Austauschs innerhalb der CDU in Bad Münstereifel nicht nachvollziehen. „Wir haben den Ratssaal gemietet. Und die Anmietung ist konform mit der Satzung der Stadt Bad Münstereifel“, so der Chef der Kreis-CDU. Dass so eine einfache Sache nicht von der Kommunalaufsicht des Kreises beantwortet werden kann, sei nicht nachzuvollziehen, so Pfennings.

Der Termin diene der Sache, nämlich dem Hochwasserschutz, und nicht dem Wahlkampf. Solche Beschwerden wie die nun vorliegenden seien nicht außergewöhnlich – auch unabhängig von Kommunalwahlen, so Kreissprecher Andres. In den beiden nun aktuellen Fällen würde laut Kreis das Disziplinarrecht greifen, falls ein Verstoß festgestellt werden sollte.

Wichtig zu wissen ist nach Angaben des Kreises: Bürgerinnen und Bürger haben keinen Anspruch darauf, dass die Kommunalaufsicht auf ihre Beschwerde hin tätig wird. „Die Vorschriften zur Kommunalaufsicht dienen ausschließlich dem öffentlichen Interesse – ein individueller Rechtsschutz ist damit nicht verbunden“, so Andres.