Drei Bürger aus Mechernich halten die Zulassung der Grünen-Liste für nicht rechtskonform, die Verwaltung hat ein Gutachten dazu eingeholt.
WahlbeschwerdeAusschuss prüft Gültigkeit der Stadtratswahl in Mechernich

Mit der Frage, ob bei der Aufstellung der Reserveliste der Grünen alles ordnungsgemäß abgelaufen ist, befasst sich am Dienstag der Wahlprüfungsausschuss des Mechernicher Stadtrats.
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Der Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Mechernicher Stadtrats am kommenden Dienstag könnte es durchaus in sich haben: „Beratung und Beschlussfassung über einen Einspruch sowie über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen“ heißt es in der Einladung zur Sitzung des Gremiums. Die 25 Ausschussmitglieder müssen also darüber entscheiden, ob die Wahl am 14. September alle Anforderungen des Gesetzes erfüllt hat – oder ob die Bürger eventuell zur Wiederholung an die Urnen zurückgerufen werden müssen.
Peter Kronenberg (CDU), der die Sitzung als Ausschussvorsitzender leiten wird, kann sich nicht daran erinnern, dass es nach einer Kommunalwahl schon einmal eine Wahlbeschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl gegeben hat: „Ich bin ja seit rund 30 Jahren in der Kommunalpolitik dabei – meines Wissens hat es so etwas aber bei uns in Mechernich noch nicht gegeben.“
Knatsch im Ortsverband der Mechernicher Grünen
Ein Blick in die Ausschuss-Unterlagen, die seit dieser Woche im Ratsinformationssystem öffentlich im Internet einsehbar sind, verrät, worum es sich genau handelt: Drei Bürger, die sich gegenüber der Stadt anwaltlich vertreten lassen, haben Einspruch gegen die Zulassung der zweiten Wahlliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen eingelegt. Nach Informationen dieser Zeitung handelt es sich dabei selbst um Mitglieder der Partei.
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Zur Erinnerung: Im Mechernicher Ortsverband der Grünen hatte es vor der Kommunalwahl ordentlich geknallt. Zunächst wurde im April in der ersten Aufstellungsversammlung eine Reserveliste für die Kommunalwahl mit lediglich vier Namen erstellt. Im Juni wurde dann in einer Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand gewählt, der in der Folge den Vertrauensleuten der Aufstellungsversammlung das Vertrauen entzog und zu einer zweiten Aufstellungsversammlung einlud. Dabei wurde im Juli schließlich eine neue Reserveliste aufgestellt, diesmal mit zwölf Kandidaten.
Listenaufstellung der Grünen hat schon mehrere Gremien beschäftigt
Am 10. Juli musste sich der Wahlausschuss des Stadtrats dann erstmals mit dem Thema befassen, weil zwischenzeitlich zwei Wahlvorschläge der Grünen zur Kommunalwahl eingereicht worden waren. Der Verlauf und die Richtigkeit der zweiten Aufstellungsversammlung seien von einigen Mitgliedern der Grünen angezweifelt worden, hieß es vom damals amtierenden Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick.
„Es ist jedoch nicht Aufgabe der Verwaltung, den Ablauf der Versammlung zu überprüfen – da müssen wir uns auf die Angaben der Parteien verlassen“, erklärte Schick damals. Für die Verwaltung sei daher die eingereichte neue Liste nicht zu beanstanden gewesen.
Zu einem in der Summe gleichen Ergebnis kamen danach auch der Kreiswahlausschuss, bei dem eine Beschwerde über die Entscheidung des Mechernicher Wahlausschusses eingereicht worden war, sowie die Kölner Bezirksregierung, die sich ebenfalls mit den Vorgängen befasste. Auch parteiintern wurden bereits verschiedene Schiedsgerichte mit den Vorgängen im Mechernicher Ortsverband der Grünen befasst – eine endgültige Entscheidung ist laut Informationen dieser Zeitung bislang aber noch nicht erfolgt.
Gutachten von Kölner Kanzlei kommt zu einem eindeutigen Ergebnis
Für die bevorstehende Sitzung des Wahlprüfungsausschusses hat die Mechernicher Stadtverwaltung eine Kölner Anwaltskanzlei zurate gezogen, die ein Gutachten zu den von den drei Beschwerdeführern vorgebrachten Kritikpunkten erstellt hat. Dieses Gutachten, eine Stellungnahme des amtierenden Vorstands des Ortsverbands der Grünen und die Wahlbeschwerde der drei Mechernicher Bürger selbst stehen mit Verweis auf die jeweils darin enthaltenen personenbezogenen Daten allerdings nicht im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Obwohl der Tagesordnungspunkt öffentlich behandelt wird, sind diese Informationen nur den Ausschussmitgliedern zugegangen.
Öffentlich ist hingegen schon das Fazit des Rechtsgutachtens: Die Verwaltung empfiehlt den Ausschussmitgliedern auf Grundlage des Gutachtens, die Beschwerde abzuweisen und die Wahl damit als gültig zu erklären. Ob sich die Ausschussmitglieder dieser Auffassung anschließen, wird die Sitzung zeigen, die am Dienstag, 2. Dezember, um 17 Uhr im Ratssaal des Rathauses beginnt.

