Im Rettungswagen gedrohtMann in Gemünd zu Geldstrafe verurteilt

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Amtsgericht Gemünd

Richterin Claudia Giesen verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe.

Schleiden-Gemünd – Harmonisch ging es nicht zu am Donnerstag im Amtsgericht in Gemünd. Immer wieder gab es Dispute zwischen Richterin Claudia Giesen und dem Angeklagten, der sich selbst verteidigte und seine eigenen Vorstellungen über die Gepflogenheiten im Gerichtssaal zu haben schien. So erhob er sich, sehr zum Unwillen der Richterin, während seiner Schilderung der Vorgänge im Januar 2022 in Gemünd von seinem Platz, ballte die Fäuste und schüttelte die Arme drohend in Richtung Decke.

Genau so habe er im Rettungswagen gestanden, rief er, als jemand gesagt habe, er werde in die Psychiatrie gebracht. Als er im Rettungswagen gedroht habe, hätten die Polizisten ihn mit dem Gesicht auf die Trage gedrückt und mit Handschellen ruhiggestellt. Doch jemanden geschlagen oder getreten habe er nicht, darauf bestand der Angeklagte. Das war aber der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Wegen Widerstands, Körperverletzung und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte hatte sich der Mann vor Gericht zu verantworten. Gegen den Strafbefehl hatte der Mann Einspruch eingelegt, weswegen die Angelegenheit nun vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.

Angeklagter störte Bruder mit Gesang

Dabei habe der Abend im Januar so harmonisch angefangen, berichtete der Angeklagte: Zu Besuch bei seinem Bruder, habe er eine Flasche Rotwein getrunken – und angefangen zu singen. „Karaoke ist mein Hobby“, informierte er die Richterin. Doch die Lautstärke, die er dabei entwickelte, habe seinen Bruder gestört. Also habe er die Wohnung verlassen und im Kurpark weitergesungen.

Dort wurde er von seinem Bruder und dessen Sohn gefunden, die sich Sorgen gemacht hatten. Desorientiert habe er gewirkt, habe sie nicht mehr erkannt, berichteten die beiden im Zeugenstand. Als er stürzte und bewusstlos liegenblieb, riefen sie den Rettungswagen.

Polizisten konnten sich an Einsatz in Gemünd nicht erinnern

Doch der Wormser wollte sich weder untersuchen lassen noch in den Rettungswagen steigen. Während es dem Bruder gelang, ihn zu beruhigen und von einer Kontrolle der Vitalfunktionen zu überzeugen, rief die Rettungswagenbesatzung die Polizei. An diesen Einsatz könnten sie sich kaum erinnern, sagten die Polizisten aus. Der, der von dem Wormser angegriffen worden sei, machte deutlich, dass er keine Verletzungen davongetragen habe. Nachdem der Angeklagte fixiert worden sei, habe er sich beruhigt, so dass er später nach Hause entlassen werden konnte.

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Alkoholisiert sei der Mann gewesen, habe sich nicht ausweisen wollen. „Wir haben immer wieder Probleme mit Leuten, wir wollen wissen, mit wem wir es zu tun haben“, sagte der Polizist.

Auch wenn der Vorwurf der Körperverletzung durch die Aussage auf den Versuch reduziert wurde, verurteilte Richterin Giesen den Angeklagten zu 3300 Euro Geldstrafe. Die Feststellungen aus der Anklageschrift seien durch die Aussagen der Polizisten bestätigt worden. Der Angeklagte habe, auch wenn das letztlich nicht gelungen sei, eine Verletzung billigend in Kauf genommen. Noch im Gerichtssaal kündigte der Angeklagte an, in Berufung zu gehen.

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