Leverkusener RheinbrückeLandtag sah zur Kündigung keine Alternative

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Leverkusener Brücke von oben

Die Leverkusener Brücke von oben

  • Aus Sicht des Verkehrsministeriums sind es nicht nur die zahlreichen Mängel – bis zu 600 pro Stahlbauteil – die zum Rauswurf der Porr AG geführt haben.

Düsseldorf – Der Verkehrsausschuss des Landtags wird sich am Mittwoch mit den Folgen der Kündigung des Generalunternehmers für den Bau der Leverkusener Rheinbrücke befassen. Das Verkehrsministerium hat einen 18 Seiten umfassenden Bericht über die Gründe für die Kündigung und die Folgen für den Neubau vorgelegt. Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte gekündigt, weil er die Stahlbauteile für den ersten Neubauteil der Brücke, die in China gefertigt wurden, für qualitativ minderwertig hält.

Aus Sicht des Verkehrsministeriums sind es nicht nur die zahlreichen Mängel – bis zu 600 pro Stahlbauteil – die zum Rauswurf der Porr AG geführt haben. Prüfer im Auftrag von Straßen NRW waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mängel sich grundsätzlich beheben ließen, man aber dann bei Fragen der Standsicherheit, der Materialermüdung und der Gebrauchstauglichkeit der neuen Brücke vom Tag der Inbetriebnahme an erhebliche Abstriche machen müsse. Die Einschätzung der Prüfer: „Driftet in den Zustand der alten Brücke“.

Bauarbeiten an Rheinbrücke im Kreuz Leverkusen-West begonnen

Der beauftragte Baukonzern Porr AG hatte bei den Verhandlungen mit Straßen NRW nur die Neuproduktion der ersten beiden Bauteile ohne Kostenübernahme-Garantie angeboten. Überdies habe er keine Aussagen darüber getroffen, ob und wie die Beseitigung der Mängel zu einer Verlängerung der Bauzeit führen werde, heißt es in dem Bericht. Überdies habe Porr im Dezember eine Nachforderung in Höhe von 250 Millionen Euro gestellt und diese im April 2020 nur unter Vorbehalt zurückgezogen.

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Die Nachforderung sei mit einer Bauzeitverlängerung von viereinhalb Jahren bis 2029 begründet worden. Das Land hatte entschieden, die 22 Bauteile nach der Ankunft in Rotterdam zu prüfen, um mögliche Beweise für eine Kündigung „aus wichtigem Grund“ zu sichern.

An der Rheinbrücke im Kreuz Leverkusen-West haben am Mittwoch die Aushub-Arbeiten für das rechtsrheinische Widerlager des neuen Bauwerks.

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