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Amtsgericht LeverkusenFreispruch im Vergewaltigungsprozess – gegen das Gerechtigkeitsgefühl

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Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen

Ein mutmaßlicher Vergewaltiger entkam der Strafe aus Mangel an Beweisen.

„Keinesfalls sind wir als Gericht von ihrer Unschuld überzeugt“, sagt der Vorsitzende Richter Dietmar Adam zu dem mutmaßlichen Vergewaltiger und spricht den Angeklagten dennoch frei, aus Mangel an Beweisen.

Drei Verhandlungstage hatte er mit Schöffen, Staatsanwältin, Nebenklageanwältin und dem Verteidiger des Angeklagten über den Fall verhandelt, und vermutlich gab es im Saal keinen Beobachter, der den Angeklagten noch für unschuldig hielt. Sogar der Verteidiger druckste bei seinem Plädoyer am Montag ziemlich herum. Auch seine verschränkten Arme sprachen Bände: Fast seine gesamte Verteidigungsrede hielt er sie so und wies im Kern nur auf die fehlenden Beweise hin. Er plädierte auf Freispruch. Seine Argumente: Es gebe nur Indizien, keinen hundertprozentigen DNA-Befund und keine direkten Zeugen und der Täter und die Frau seien bei der Tat beide angetrunken gewesen, was die Erinnerung getrübt habe.

Der Fall hatte sich am 5. Mai 2023 am Abend in einer Burscheider Wohnung auf dem Dorf ereignet. Wie öfter in Verhandlungen über Vergewaltigungen war es auch in dem Fall so, dass außer der Frau und dem Mann niemand im Zimmer war.

Anders als dem Gericht und dem Verteidiger hatten der Staatsanwältin und der Nebenklageanwältin Bettina Güldner die in der Verhandlung gesammelten Indizien gereicht, um auf eine vollendete Vergewaltigung zu plädieren: Die Frau habe überhaupt keine Tendenz erkennen lassen, dem Angeklagten „eins auswischen“ zu wollen, eher im Gegenteil. Sie hatte Tage nach der Nacht im Beisein einer Freundin den Mann in Burscheid getroffen, wohl in der Hoffnung, dass der sich entschuldigen würde. Womöglich wäre es nie zu einer Anzeige gekommen, wenn er das damals einfach gemacht hätte. Erst nach dem geplatzten Gespräch, also Tage später, unterzog sich die geschädigte Frau einer gynäkologischen Untersuchung zur Beweissicherung.

Dass die Frau sich noch einmal mit ihrem mutmaßlichen Vergewaltiger getroffen habe, wirke zunächst absurd, sagte die Staatsanwältin im Plädoyer, aber sie habe eine richtige Entschuldigung gewollt.

Der Angeklagte war nach dem Treffen in die Konfrontation gegangen. Er hatte einer Bekannten gegenüber angekündigt, dass er die Frau wegen übler Nachrede anzeigen werde. Erst als die Frau das gehört hatte, hatte sie sich zur Anzeige wegen Vergewaltigung entschlossen. Die als Opferanwältin erfahrene Frau Güldner befand, dass es keine Schablone gebe, wie sich Frauen nach einer Vergewaltigung verhielten.

Der Angeklagte trieb die Frau zur Anzeige

Dafür, dass ihre Version stimme, spreche zudem, dass sie in der Zeit nach der Nacht alle typischen Symptome für Opfer sexueller Übergriffe gezeigt habe.

Die Frau sei erst durch seine Ankündigung zur Anzeige getrieben worden, sagte die Nebenklageanwältin, die auf drei Jahre und sechs Monate Haft plädierte. Die Staatsanwältin, die ebenfalls von der Schuld des Angeklagten überzeugt war, forderte zwei Jahre und sechs Monate.

Dem Gericht fehlen aber die harten Indizien, etwa Aussagen von Freundinnen, die dem Gericht die Tat detailreicher hätten beschreiben können. Es gibt zu viele Fragen, was genau passiert ist, sagte Adam, der sich zuvor eine Dreiviertelstunde mit zwei Schöffen beraten hatte. Die detailreichen Schilderungen der Geschädigten waren fürs Gericht nicht hinreichend. Dass der Angeklagte übergriffig gewesen sei, sei erwiesen und dass die Frau nicht gelogen habe, sei auch offensichtlich, nur fehlten ihm die glaubhaften Schilderungen der Details „des Kerngeschehens“ für eine Verurteilung.

Für den Angeklagten ging es um viel: Für eine nachgewiesene Vergewaltigung, bei der der Täter in das Opfer eingedrungen ist, muss ein Gericht mindestens zwei Jahre Haft verhängen. Bei einer Verurteilung wäre eine Revision wahrscheinlich gewesen; jetzt ist es an der Staatsanwaltschaft, dies zu prüfen.