Trotz anfänglicher Zweifel entschied sich das vermeintliche Opfer, Anzeige zu erstatten, nachdem sie Bekannten von der Tat berichtet hatte.
Mutmaßliche Vergewaltigung in BurscheidIndizienlast gegen Angeklagten im Leverkusener Prozess wächst

Akten im Amtsgericht Leverkusen.
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Dass Frauen es nicht leicht haben, wenn sie eine mutmaßliche Vergewaltigung beweisen müssen, ist bekannt. Im Fall einer mutmaßlichen Vergewaltigung in einem Haus in einem Burscheider Dorf dürften die Indizien so langsam zu einer schweren Last für den 28-jährigen Angeklagten werden.
Der hatte am ersten Prozesstag die Vergewaltigung seiner jüngeren, aber erwachsenen Bekannten abgestritten. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Leverkusener Amtsgericht wird immer klarer, dass die Geschädigte unmittelbar nach der mutmaßlichen Tat gegenüber Bekannten, der Mutter und Freundinnen sofort und unmissverständlich davon gesprochen hatte, vergewaltigt worden zu sein. Die Tatsache wiegt noch etwas schwerer, weil ihr zu dem Zeitpunkt längst nicht klar war, ob sie den Mann anzeigen sollte oder nicht.
Zuerst habe sie sogar erst einmal versuchen wollen, die Sache in einem klärenden Gespräch mit Freundinnen und dem mutmaßlichen Täter und dessen Kumpel so aufzuarbeiten, dass sie selbst damit gut klarkommen konnte. Das hat aber nicht funktioniert.
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Anzeige zu erstatten, dazu hatte sie sich erst später entschieden.
Die mutmaßliche Vergewaltigung geschah am Abend des 5. Mai 2023. Die junge Frau hatte den Angeklagten und dessen Kumpel vom Fußballspiel Leverkusen gegen den 1. FC Köln am Stadion in Leverkusen abgeholt.
Gemeinsam waren die drei nach Burscheid aufs Dorf in die Wohnung des Kumpels des Angeklagten gefahren und hatten dort etwas getrunken. Für die junge Frau war es etwas zu viel gewesen, sie soll sturzbetrunken gewesen sein. „Sie verträgt überhaupt nichts“, sagte ihre Cousine im Zeugenstand.
Als der Wohnungsinhaber sich in sein Schlafzimmer zurückgezogen hatte, soll der Angeklagte Abwehrreaktionen der Betrunkenen irgendwann nicht mehr ernst genommen haben, also eine Lage ausgenutzt haben, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert war. Es soll zur vollendeten Vergewaltigung gekommen sein. Die junge Frau soll zwar fast komatös betrunken gewesen sein, kann sich daran aber erinnern, und sie berichtete in den Tagen nach der Nacht davon ihrer Cousine und ihrer Mutter. Die Cousine hatte eine etwas detailreichere Schilderung bekommen, aber auch gegenüber der Mutter hatte die junge Frau wörtlich davon gesprochen, dass sie vergewaltigt worden sei. Chats mit einer anderen Frau, die zu der Tatzeit mit dem Angeklagten locker liiert war, sollen noch in die Verhandlung eingeführt werden.
Nicht sofort, aber in den Tagen nach der Nacht unterzog sich die Frau einer anonymen gynäkologischen Spurensicherung (ASS). Dabei werden Abstriche und Untersuchungen gemacht und Kleidungsstücke gesichert, die erst dann an die Gerichtsmedizin überstellt werden, wenn das Opfer bei der Polizei eine Anzeige stellt. Bei der Untersuchung wurde neben den Spuren eines anderen Mannes DNA vom Angeklagten gefunden. Allerdings ist die Bewertung der Spuren kompliziert.
Der Prozess wird in drei Wochen fortgesetzt.

