Der Angeklagte streitet die mutmaßliche Vergewaltigung ab.
Amtsgericht LeverkusenAngeklagter soll Burscheiderin in der Wohnung eines Freundes vergewaltigt haben

Ein Bild aus dem Amtsgericht Leverkusen in Opladen.
Copyright: Ralf Krieger
Die mutmaßliche Vergewaltigung, über die am Mittwoch, 28. Januar vor dem Leverkusener Schöffengericht verhandelt wurde, liegt zweieinhalb Jahre zurück. Eine Nebenklägerin vertritt die mutmaßlich geschädigte Burscheiderin, eine junge, aber zur Tatzeit erwachsene Frau. Der 28-jährige Täter und sein Kumpel, beide Fußballfans, waren am Freitagabend, 5. Mai 2023, im Leverkusener Stadion beim Spiel gegen den 1. FC Köln gewesen.
Von dort hatte die Burscheiderin die beiden mit dem Auto abgeholt. Laut Anklage fuhr sie mit dem Angeklagten und seinem Freund zu dessen Wohnung in einem Burscheider Dorf. Schnäpse seien gekippt worden. Daran soll die Frau laut Anklage nicht gewöhnt gewesen sein. Sie soll ziemlich betrunken gewesen sein, was der damals 26-jährige Angeklagte laut Anklage ausgenutzt haben soll. Obwohl die Frau wegen ihres Alkoholpegels zwar wenig kontrollierte, aber doch eindeutige Abwehrreaktionen gezeigt habe.
Als sie offenbar noch nicht ganz volltrunken war, soll sie etwa gesagt haben: „Das reicht jetzt!“ Später, als er an der inzwischen volltrunkenen und schlafenden Frau schon mit Hand und Zunge zwischen den Beinen manipulierte, habe sie versucht, ihn wegzuschieben. Das alles soll den Mann nicht abgehalten haben, noch die komatös auf dem Sofa liegende Frau zu vergewaltigen. Sie soll währenddessen nicht richtig wach gewesen sein, habe sich verkrampft, was schließlich weitere Penetrationsversuche gestoppt habe. Zum Samenerguss soll der Angeklagte nicht gekommen sein, auch nicht, als der Mann später an sich selbst manipuliert haben soll.
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Angeklagter streitet Vergewaltigung ab
Der Mann stritt die Vergewaltigung ab und schwieg zu den Vorwürfen, weshalb die mutmaßlich Geschädigte als Zeugin aussagen musste. Die Zeugenaussage der Frau lief auf Antrag ihrer Nebenklägerin, der Opladener Rechtsanwältin Bettina Güldner, nicht öffentlich. Leicht fiel der Geschädigten die Aussage nicht: Weinend saß sie vor ihrer Aussage auf einem Sitz im Flur.
Öffentlich war dagegen wieder die Aussage des besten Freundes des Angeklagten, eines Kleinunternehmers, in dessen Wohnung sich die mutmaßliche Vergewaltigung in einem Nebenzimmer zugetragen haben soll. Einmal nennt er den Angeklagten im Gerichtssaal „Bruder“.
Zeuge will dem Freund helfen und gibt doch der Anklage einen wichtigen Hinweis
Während seiner Zeugenaussage zeigte sich eine Tendenz: Die mutmaßlich vergewaltigte Frau habe ein ziemlich lockeres Sexualleben geführt, führte er in seiner etwa halbstündigen, frei gehaltenen Aussage aus. Sie habe eine Schwäche für ihn gehabt, habe ihn immer wieder ins Bett bekommen wollen, das sei ihr auch einige Male gelungen. Er und ein weiterer Freund - nicht der Angeklagte - hätten mit der Frau sogar schon zu dritt Sex gehabt: einvernehmlich und respektvoll. Das war allerdings alles vor der mutmaßlichen Tat. Ansonsten sei sie „ein zurückhaltendes Mädchen“.
Als er gemeinsam mit dem Angeklagten und dem späteren mutmaßlichen Opfer in seiner Wohnung etwas getrunken hätte, sei es ihm vorgekommen, als hätte sie sich eher an den Kumpel heranmachen wollen als an ihn. Vielleicht, um ihn eifersüchtig zu machen. Zuerst sei auch über sexuelle Dinge gesprochen worden: über ihre Tätowierung und ihren Hintern. Er sei dann ins Bett gegangen, weil es ihm „zu blöd“ geworden sei.
Dann lieferte der Kumpel des Angeklagten der Anklageseite ein gewichtiges Argument - vielleicht ohne das zu wollen: Er erinnerte sich, dass die Frau in der betreffenden Nacht betrunken zu ihm in sein Zimmer ins Bett gekommen sei und gesagt habe: „Er hat mich gerade vergewaltigt.“ Von der Sache selbst habe er nichts mitbekommen.
Noch etwas nervöser wurde der Verteidiger des Angeklagten, als eine Freundin des Opfers als Zeugin aussagte. Sie hatte in den Tagen nach dem Vorfall mit der mutmaßlich Geschädigten eindeutige Nachrichten im Chat geschrieben und sagte, dass der Angeklagte seine Tat in einem Gespräch ihr gegenüber schon zugegeben habe, nur gebe es keinen Beleg: „Ich ärgere mich, dass ich das nicht aufgezeichnet habe“, sagte sie.
Psychisch sei die Freundin in der Zeit nach dem Vorfall am Boden gewesen. Dennoch habe sie damals gar keine Anzeige stellen wollen, die Ermittlungen liefen erst an, nachdem der Angeklagte sein mutmaßliches Opfer wegen übler Nachrede angezeigt hatte. Bis heute sei die Freundin stark verändert, früher sei sie offen und lebensfroh, auch aus sexueller Sicht, gewesen, das sei vorbei.
Für den Angeklagten wird es enger, der Prozess wird im Februar fortgesetzt.


