Sexual- und Gewaltdelikte: Der Staatsanwalt fordert eine lange Haftstrafe für einen mutmaßlichen Leverkusener Vergewaltiger.
Angeklagter sitzt in MarokkoStaatsanwalt fordert über sechs Jahre Haft für Leverkusener

Der Eingang zum Landgericht Köln
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Sechs Jahre und sieben Monate Haft fordert der Staatsanwalt für den mutmaßlichen Leverkusener Vergewaltiger, der hier mit dem geändertem Namen Mustafa J. benannt wird. Der Prozess lief weiter, obwohl sich der Angeklagte nach wie vor in Marokko aufhält. Die Atteste, mit denen er sein Fehlen im Gerichtssaal dokumentieren will, waren Richterin Sibylle Grassmann zu fadenscheinig, damit wurde der Fortgang der Verhandlung auch ohne Anwesenheit der „Hauptperson“ möglich.
Ein Französisch-Übersetzer mühte sich durch die anscheinend in typischer Ärzte-Handschrift verfassten Atteste eines marokkanischen Arztes: Ein Bandscheibenvorfall soll der Grund sein, dass der 34-jährige Wiesdorfer sich seit nun sechs Wochen außerstande sieht, zu seinen Gerichtsterminen im Kölner Landgericht zu erscheinen. Weder gehen noch sitzen könne der Patient, steht in einem der Papiere, also auch nicht im Flugzeug, und dass man ihm Schmerzmittel verschrieben habe; dem Patienten sei Ruhe verordnet worden.
Seine Bandscheibe will er sich beim Schutt-Schippen im marokkanischen Erdbebengebiet zugezogen haben, erzählte sein Anwalt. Seither begab sich Mustafa J. nach Aktenlage dreimal wegen angeblich schlimmer Rückenschmerzen in eine Fachklinik in Tanger.
Ein Bandscheibenvorfall steht auf dem Attest
Ein Bandscheibenvorfall, der bei einem 34-jährigen Mann nach so langer Zeit noch immer akut sein soll, der nicht einmal geröntgt wurde, das war der Richterin zu wenig. Das letzte Attest bescheinigte sogar eine leichte Verbesserung. Die Richterin will gründlich sein und vor allem scheint sie wenig Interesse zu haben, dass der Prozess nach jetzt 17 schwierigen Verhandlungstagen platzt: Sie sagt, sie habe mehrfach versucht, den Arzt in Tanger anzurufen und per E-Mail zu erreichen. Ans Telefon sei er nicht gegangen und die Mails, die sie an dessen Yahoo-Adresse geschickt habe, seien zurückgekommen. Hinzu kommt: Einen Rückflug soll der Angeklagte bisher nicht gebucht haben. Das waren genug Gründe, anzunehmen, dass er sich der Verhandlung eigenmächtig entzogen habe, fand auch der Staatsanwalt.
Mustafa J.'s Anwalt versuchte alles, die Verhandlung ohne Angeklagten noch zu stoppen – vergeblich. Die Richterin schloss die Beweisaufnahme, sofort begann der Staatsanwalt mit seinem Plädoyer.
Der Anwalt stöhnt
In acht von vierzehn angeklagten Fällen mit insgesamt 30 Straftaten hält er den Wiesdorfer für schuldig. Die schwerste Straftat zählt alleine fünf Jahre: Eine gefährliche Körperverletzung mit einem besonders schweren Fall einer Vergewaltigung, die wegen der erzwungenen Praktiken für die damals noch minderjährige Freundin und heutige Hauptzeugin extrem erniedrigend gewesen sein soll. Vier unterschiedlich schwer wiegende Sexualstraftaten, immer in Verbindung mit Körperverletzungen, sieht der Staatsanwalt als erwiesen an. J.'s Anwalt darf derweil nichts sagen, aber sein gequältes Stöhnen dokumentiert ausreichend, was er von dem Vortrag hält.
„Soll ich eine Pause machen?“, der Anwalt schüttelt den Kopf, der Staatsanwalt spricht weiter: Strafmildernd sei einzurechnen, dass sich der Angeklagte manchmal bei seiner Freundin nach einer Tat entschuldigt habe; ein Zeichen für eine gewisse Einsicht sei das. Auch die Dauer des Verfahrens und die Tatsache, dass Nadine L. die Gewaltbeziehung offenbar recht gut verarbeitet habe, müsse eingerechnet werden.
Gegen den Angeklagten sprächen seine vielen Vorstrafen wegen unterschiedlicher Gewaltdelikte, auch gegen andere Frauen. Die Minderjährigkeit der Freundin zu den Tatzeiten, die zudem abhängig von ihm und seiner Familie gewesen sei. Immer habe er seine Freundin aus nichtigen Anlässen geschlagen, manchmal dann vergewaltigt. Erklärbar sei manches vielleicht durch ein übermäßig konservatives Weltbild in der Familie des Angeklagten, sagt der Staatsanwalt.
Der Prozess wird am Mittwoch mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt – mit oder ohne Mustafa J.
