Fake-Corona-Plakat in LeverkusenStadt erbost über „Ungeimpfte sind hier unerwünscht“

Lesezeit 2 Minuten
Lle-Impf-Fake

Falsche Plakate mit dem Wappen der Stadt wurden von Unbekannten aufgehängt – zum Beispiel im Treppenhaus der Tiefgarage am Friedrich-Ebert-Platz in Wiesdorf.  

Leverkusen – Die Urheber sind unbekannt, bisher. Doch die Nachricht ist deutlich: „Ungeimpfte sind hier unerwünscht“, steht auf den kleinen Plakaten, die rund um den Friedrich-Ebert-Platz an Stellen geklebt sind, die frei zugänglich sind, zum Beispiel im Treppenhaus, das zur Tiefgarage führt. Unter dem Spruch ist das Wappen der Stadt Leverkusen zu sehen, daneben wird auf die jüngste Allgemeinverfügung verwiesen. Sie stammt vom 7. Oktober und enthält einen noch dringlicher formulierten Appell, bei Veranstaltungen die 2G-Regel anzuwenden.

Eine Verpflichtung gibt es nicht – das gibt die Richtlinie des Düsseldorfer Gesundheitsministeriums auch gar nicht her. Einen Vorstoß der CDU-Fraktion, mehr Druck zu machen, hatte das Rechtsamt der Stadtverwaltung noch in der vorigen Ratssitzung als juristisch nicht machbar bezeichnet. Vorsorglich hatte Markus Beisicht – er vertritt den extrem rechten „Aufbruch Leverkusen“ im Rat und ist nicht geimpft – eine Klage gegen die Stadt angekündigt.

Verstoß gegen die Wappen-Richtlinie

Die Plakate sind aus Sicht der Stadtverwaltung nicht nur eine unzulässige Interpretation der Corona-Regeln in Leverkusen – sie sind schlicht nicht erlaubt, weil das Stadtwappen drauf ist. Es darf nur in Absprache mit der Verwaltung benutzt werden. Und: „Die Gefahr einer Beeinträchtigung des Ansehens der Stadt muss ausgeschlossen sein.“ So steht es in der Wappen-Richtlinie vom 1. Juni 2014. Weil das in der Stadt kursierende Plakat gegen diese beiden Regelungen und damit das Ortsrecht verstößt, störe es die Öffentliche Sicherheit „und kann es von uns entfernt werden“, sagte am Freitag auf Anfrage Ariane Czerwon, Sprecherin im Rathaus. Der Kommunale Ordnungsdienst werde sich um die Sache kümmern. „Das Plakat ist nicht von uns und auch nicht in unserem Sinne.“

Ein Appell ist kein Ausschluss

Der Appell, die 2G-Regel anzuwenden bedeute keineswegs, dass Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sondern sich bei Bedarf auf das Corona-Virus testen lassen, diskriminiert und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen würden, wie das von Kritikern suggeriert wird. „Wir machen keinen Unterschied in der Wertigkeit von Menschen“, unterstrich Czerwon.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der 2G-Appell sei nur Ausdruck der Überzeugung, dass die Immunisierung die sicherste Methode sei, sich vor dem Virus zu schützen. Das bedeute aus Sicht der Stadtverwaltung: „Wir werden weiter für die Impfung werben.“

KStA abonnieren