Die Gebühren für Bestattungen in Leverkusen steigen allgemein. Für eine Gruppe macht der Bauausschuss aber eine Ausnahme.
FriedhofsgebührenLeverkusen lässt Kosten für Kindergräber gleich

Bestatter tragen einen weißen Sarg für ein Kind (Symbolbild).
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Die Gebühren für die Bestattungen von Kindern bleiben auf der gleichen Höhe wie bisher. Das beschloss der Bauausschuss in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig. Und nicht nur das. Wurde bisher in der städtischen Satzung für Friedhofsgebühren nach Erdreihengräbern für Personen über dem Alter von fünf Jahren und darunter unterschieden, soll nach dem Willen des Bauausschusses die Altersgrenze ab Januar 2026 bei 14 Jahren liegen.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte das Thema mit einem Antrag in die Beratung gebracht und gefordert, dass die Gebühren für Bestattungen von Jungen und Mädchen unter fünf Jahren nicht erhöht werden. „Als Zeichen des Mitgefühls und der Anteilnahme für die Trauernden bitten wir darum, dass die Bestattung von kleinen Kindern von der allgemeinen Erhöhung der Gebühren ausgenommen wird“, sagte dazu Dirk Danlowski laut einer Mitteilung der Grünen. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat, Claudia Wiese, bat im Ausschuss um Unterstützung von den anderen Fraktionen.
Tim Feister von der CDU betonte, seine Fraktion gehe bei dem Änderungsantrag der Grünen gerne mit, schlug aber vor, die Altersgrenze von fünf auf 14 Jahre anzuheben. Dafür gab es nicht nur Applaus von Seiten der Opladen-Plus-Vertreter. Auch Thomas Konrad erklärte für die SPD: „Wir schließen uns den Vorrednern an. Es ist eine Sache des Anstands und der Pietät, bei dem Änderungsantrag mitzugehen.“
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Damit gilt im kommenden Jahr die jährliche Gebühr von 69,38 Euro bei einem Erdreihengrab für Kinder unter 14 Jahren. Diese Gebühr gilt laut der seit April 2023 gültigen, aktuellen Satzung pro Jahr bisher für Erdreihengräber für Kinder unter fünf Jahren. Die Verwaltung wollte diese Gebühr eigentlich auf jährlich 78,57 Euro anheben.
Auch das Entgelt für das Ausheben des Grabes, die Benutzung des Sargwagens sowie Schließen und das Einebnen des Grabes nach der Bestattung bleibt für Kindergräber (unter 14 Jahren) bei den aktuell gültigen Werten: 416,95 Euro für ein Reihengrab, 504,51 Euro für ein Wahlgrab und 640,34 Euro für ein Tiefengrab. Auch hier hatte die Verwaltung für Kinder unter fünf Jahren Gebührenerhöhungen um etwa 130 bis 160 Euro vorgeschlagen.

