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Hitdorfer RheinuferNachbarn beklagen Baumschnitt in der Vogelbrutzeit

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Kopfweiden am Hitdorfer Rheinufer

An diesen Kopfweiden am Hitdorfer Hafen entzündete sich eine Kontroverse in Hitdorf: Ein privat engagierter Gärtner schnitt sie innerhalb der Vogelbrutzeit und musste wohl mitten in der Arbeit aufhören, wie man sieht.

Privatleute haben in der Stadt auch die Grünpflege etwa in Kreisverkehren übernommen, aber nicht nur dort.

Der Bauinvestor Gernot Paeschke darf in Leverkusen durchaus als Prominenter gelten, erst recht in Hitdorf, wo er nah am Hafen wohnt. Sein Gärtner kümmere sich auch um die Blumen auf der öffentlichen Grünfläche an der Straße vor seinem Haus und in der Rheinaue jenseits der Wiesenstraße.

Letztens gab es Ärger: Der Gärtner, der sich in Paeschkes Auftrag um die öffentliche Grünfläche kümmert, hatte unten am Ufer begonnen, an einer Kopfweide die Zweige abzuschneiden. Weil aber der 28. Februar schon über eine Woche vorüber war, kam eine Beschwerde wegen der Vogelschutzzeit. Ab diesem Stichtag ist es verboten, an Gehölzen größere Schnitte vorzunehmen, geschweige denn, Hecken zu roden, weil darin Vögel brüten könnten. Das ist keine lockere Regel; wer ab März potenzielle Vorgelbrut-Gehölze schneidet, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das ist keine Kleinigkeit.

Hitdorf am Hafen, die Rheinstraße am Hafen

Den Grünstreifen vor seinem Haus hat der Anwohner selbst bepflanzen lassen.

Eine Frau, die sich täglich in der Hitdorfer Rheinaue aufhält, stoppte den Gärtner. Sie wandte sich auch an die Naturschutzbehörde, wurde von dort aber an den Ordnungsdienst verwiesen.

„Es stimmt, wir waren neun Tage zu spät“, sagt Paeschke dazu, „wir konnten vorher nicht schneiden, weil Hochwasser war.“ Die Kopfweiden müssten alle drei Jahre geschnitten werden, möglichst im Herbst, weil sie sonst auseinanderbrechen könnten, sagt er. Das Grundstück, auf dem die Kopfweiden stehen, ist nicht städtisch, für die sei eigentlich der Yachtclub zuständig, aber sein Gärtner kümmere sich darum.

Mit dem Grünflächenamt habe er ein Abkommen geschlossen, eine Patenschaft. Auf der Wiese entlang des Spazierwegs in der Rheinaue hat Paeschkes Gärtner Osterglocken gepflanzt. Auf der Stadtseite der Hochwasserschutzmauer, unter den Alleebäumen zwischen Fußweg und Rheinstraße vor dem Wohnhaus, blühen ebenfalls Osterglocken und andere Blumen. Dazu stehen in dem Beet neben einem Altglascontainer kleine Büsche. Es sieht dort netter aus, als im Rest des Grünstreifens entlang der Straße. Paeschke: „Selbst darüber haben sich Leute aufgeregt, manche lassen ihre Hunde da kacken.“

Hitdorfer Rheinstraße: Bäume und Wiese schneidet die Stadt

Die Bäume haben am Stamm keine Äste, die Anwohner haben freie Sicht zum Rhein. Die ungestörte Sicht auf den Fluss war Thema einiger Anlieger, die früher schon mal die Fällung von Bäumen in der Aue gefordert haben. Paeschke sagt, die Bäume an der Rheinstraße lasse das Grünflächenamt schneiden und die Wiese in der Rheinaue werde von der Stadt gemäht. Paeschke wirkt am Telefon verstimmt, weil in der Nachbarschaft verbreitet wurde, er habe in seinem Blickfeld auf der Rheinwiese eine Kastanie entfernen lassen: „Das stimmt nicht.“

Mit der Verwaltung sei alles abgestimmt. Er mache das, damit es gepflegt aussehe. Die Stadtverwaltung bestätigt, dass diese Patenschaft über das Grundstück zwischen Paeschke und dem Grünflächenamt besteht, nennt aber kein konkretes Verfahren, nach dem Bürger solche Patenschaften mit der Stadt schließen können.

Unabgesprochene Eigeninitiative ist auf öffentlichem Grund nicht immer problemlos gewesen: Vor fast 15 Jahren hatten sich Anwohner der Hitdorfer Wiesenstraße in die sprichwörtlichen Nesseln gesetzt, als sie nicht nur vor ihren Häusern die ihrer Meinung nach hässlichen Brennnesseln in der Rheinaue schnitten, sondern auch den Boden austauschten und dort Blumen pflanzten. Aber: Unnötiges Brennnesselmähen steht dem Naturschutz entgegen; die Anwohner hatten sich mit dem Anlegen ihres Privatbeets in der Rheinaue eines Eingriffs ins Landschaftsschutzgebiet schuldig gemacht, aber natürlich nicht in böser Absicht, weshalb es auch kein Bußgeld von der Stadt gab.