ProzessAlle Kunden des Opladener Impfgegner-Arztes müssen zahlen

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Auch wer nicht kam, musste zahlen. Bild aus dem Amtsgericht Leverkusen.

Auch wer nicht kam, musste zahlen. Bild aus dem Amtsgericht Leverkusen.

Die Atteste gegen eine Corona-Impfung einer Opladener Praxis waren nichts anderes als rausgeschmissenes Geld, wie sich heute zeigt.

Es steht noch nicht fest, wann die Verhandlung gegen den Opladener Arzt beginnt, der für 20 Euro Atteste dafür herausgegeben hatte, dass man aus medizinischen Gründen nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden kann. Die Kunden, es sollen rund 1000 gewesen sein, haben Strafbefehle erhalten.

Die meist kurzen Verhandlungen derjenigen Käufer der Atteste, die ihren Strafbefehl über 30 Tagessätze (etwa ein Monatslohn) nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt haben, laufen dagegen schon vorm Leverkusener Amtsgericht. Am Donnerstag, 21. März 2024, ging es erheblich ruhiger zu, als am ersten Atteste-Prozesstag am 7. Februar 2024. 

Fast alle der wegen Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse geladenen Kunden der Opladener Praxis waren am Donnerstag erst gar nicht erschienen, womit ihr Einspruch gegen den Strafbefehl quasi automatisch verworfen wird. Aber egal, ob sie erschienen sind oder nicht – an diesem Prozesstag wurden alle zum Zahlen verdonnert. Für ihre eventuell anfallenden Anwaltskosten müssen sie selbst aufkommen. Das Gericht erhebt keine Prozesskosten. Letztlich war nur einer der Patienten erschienen, aber auch der wurde verurteilt; sein Anwalt Markus Beisicht, der selbst an der Aufheizung der Anti-Impf-Bewegung mit Demonstrationen beteiligt war, hatte nichts für ihn erreichen können.

Impfgegner: Viel Geld für eigentlich wertlose Schwurbelatteste

Die „Dienstleistung“ der Impfunfähigkeitsatteste soll der Opladener Arzt laut Ermittlungen und Recherchen für die von der Impf-Angst geplagten Patienten vorwiegend ohne Untersuchung geleistet haben, seine Praxis war über Tage im Februar 2022 im Belagerungszustand. An den Autokennzeichen der Impfgegner wurde deutlich, dass die Kunden teils von weither nach Opladen in die Praxis an der Gerichtsstraße angereist waren, um eines der Atteste zu kaufen.

Gegenüber den Impfgegnern, die jetzt ihre Strafbefehle haben, könnte sich der Arzt übrigens selbst auch wegen Betrugs strafbar gemacht haben: Er scheint seine Patienten nicht über die rechtliche Verbindlichkeit der Atteste aufgeklärt haben. Zur Befreiung von der Impfpflicht in Gesundheitsberufen sollen die Atteste ungeeignet gewesen sein, hatte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer während der Ermittlung gesagt. Der Leverkusener Amtsarzt hatte sie „inhaltsleere Schwurbelatteste“ genannt.

Corona: Die Aufregung legt sich

Offenbar legt sich die Aufregung um die Covid-19-Impfung langsam, aber sicher. Die Zahl der Zuschauer hielt sich am Donnerstag in Grenzen; wurden zur ersten Verhandlungsrunde im Februar noch 60 Personen im Zuschauerraum gezählt, waren es jetzt noch zwei, die sich außerhalb des Gerichtssaals in der Prozesspause diskutierfreudig zeigten und sich als Impfgegner outeten. 

Die Arztpraxis, die nur wenige Meter neben dem Amtsgericht lag, ist geschlossen. Seine Approbation soll der Allgemeinmediziner nach Information der Bezirksregierung noch haben. Es gibt kein Praxisschild mehr, aber der Name des Arztes steht noch auf der Klingel. Die Praxisräume werden zurzeit renoviert, nach Auskunft vor Ort soll dort ein anderer Arzt einziehen. 

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