Erhards Schoofs, Mitglied im Leverkusener Stadtrat, will Einsicht in die Akten zur Wiederinbetriebnahme der Sondermüllverbrennung von Currenta erhalten. Das Unternehmen verweigert ihm diese – und erklärt jetzt, wieso.
GeheimhaltungCurrenta rechtfertigt verweigerte Akteneinsicht gegenüber Leverkusener Ratsherr
Currenta hat der Einsicht in die Akten zur Wiederinbetriebnahme der havarierten Sondermüllverbrennungsanlage in Bürrig durch den Leverkusener Ratsherr Erhard Schoofs widersprochen. Den Bericht der Redaktion bestätigte der Chempark-Betreiber am späten Montagabend nach Redaktionsschluss des „Leverkusener Anzeiger“.
Currenta verspricht, öffentlich zu informieren
Die wesentlichen Inhalte der Ordnungsverfügung zur Wiederinbetriebnahme seien bereits im Juni öffentlich kommuniziert worden, teilte ein Sprecher mit. Currenta wolle auch weiterhin „die Öffentlichkeit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“ über den weiteren Weg informieren. Jedoch sei im Einzelfall zu prüfen, „ob schützenswerte Interessen der begehrten Informationserteilung entgegenstehen“, so der Sprecher.
Currentas Technik-Geschäftsführer Hans Gennen war kürzlich etwas konkreter geworden. Im Rahmen einer Diskussion über Lehren, die der Chempark-Betreiber aus der verheerenden Explosion am 27. Juli 2021 gezogen haben könnte, führte Gennen folgendes an: Es gebe Geheimhaltungspflichten gegenüber den Lieferanten von Chemie-Abfällen. Würde man alle Stoffe und Stoffgemische im Detail veröffentlichen, seien Rückschlüsse auf Produkte zu ziehen. Das solle verhindert werden.
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Und genau solche schützenswerten Interessen führt Currenta als Grund für die verweigerte Akteneinsicht an. Behördliche Unterlagen könnten Informationen enthalten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, wird ausgeführt. „Im Rahmen des Widerspruchs macht Currenta entsprechende rechtliche Interessen geltend“, sagt der Sprecher.
Tatsächlich ging es Schoofs ja auch um Geheimnisse, nämlich die verdeckt gehaltene Liste jener 46 Stoffe, die Currenta inzwischen wieder in Bürrig verfeuern darf.