Ehefrau mit Messer attackiertRheindorfer muss mehr als drei Jahre in Haft

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Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Leverkusen – Der 60-jährige Leverkusener, der im vergangenen August seine Ehefrau in der gemeinsamen Rheindorfer Wohnung mit einem Brotmesser lebensgefährlich verletzt hatte, muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht Köln am Freitagmittag.

Der Verteidiger des Angeklagten legte im Gerichtssaal einen Batzen Scheine auf den Tisch des Nebenklägers, der die geschädigte Ehefrau vertritt: 5000 Euro. Ihr Ehemann und sie haben über ihre Anwälte diese Summe an Schmerzensgeld vereinbart, darüberhinaus gilt ein Kontaktverbot für den Ehemann zur Frau. Augenscheinlich überrascht über eine derartige Geldübergabe schauten alle Prozessbeteiligten minutenlang zu, bis der Anwalt der Ehefrau die Vielzahl an Scheinen nachgezählt hatte.

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Obwohl der Prozess wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie unterbrochen und neu gestartet werden musste, kam das Gericht doch zügig zu seinem Urteil. Grund dafür war unter anderem das frühzeitige Geständnis des Rheindorfers. Urteilsmindernd konnte auch jener Täter-Opfer-Ausgleich angerechnet werden, obgleich die Staatsanwältin die niedrige Summe, die wohl lediglich die Anwaltskosten der Geschädigten decke, nicht unkommentiert ließ.

Erst Schock, dann Hilfe

Zugute kommt dem Rheindorfer auch, dass er nach seiner Tat half, durch Tritte gegen Türen der Nachbarn Aufmerksamkeit zu erregen, sodass Krankenwagen und Polizei von Zeugen alarmiert wurden. Nach einem scheinbaren Zustand des Schocks während der Tat habe er im Anschluss jedoch die Lage erkannt und sein Unterhemd zur Stillung der Armblutung seines Opfers benutzt. Außerdem habe er spontan reagiert, denn erst wenige Tage zuvor hatte er auf dem Handy seiner Frau Chatverläufe mit Herz-Emojis und Bildern von ihr im Top entdeckt, die seine Frau mit ihrem Chef ausgetauscht hatte, so die Sicht der Staatsanwältin.

Erschwerend wirkte sich allerdings vor Gericht aus, dass ein sachverständiger Arzt eine lebenslange Beeinträchtigung der Frau prognostiziert hatte. Die Finger ihrer linken Hand könne sie nachweislich durch die Messerverletzung am Arm nicht uneingeschränkt bewegen. Durch eine schwerwiegende Verletzung der Nerven stünden ihr Jahre an Therapie bevor, die nur mit geringer Wahrscheinlichkeit zu weniger Schmerzen führen könne.

Die Staatsanwältin forderte folglich vier Jahre und neun Monate Freiheitsentzug und wies auf das Risiko einer Absetzung in die Türkei hin. Dort besitze der Angeklagte ein Haus, darüber hinaus beherrsche er trotz eines Aufenthalts von 17 Jahren in Deutschland die Sprache nicht. Das Risiko der Fluchtgefahr griffen die Richter in der Urteilssprechung auch auf.

Der Verteidiger hingegen versuchte, eine Strafvollstreckung im offenen Vollzug durchzusetzen. In seinem Schlussplädoyer ging der Verteidiger auf das Ehrgefühl des türkischstämmigen Rheindorfers ein, eines „konservativen Ehemannes“. Demnach habe die Geschädigte durch die Aufnahme eines Jobs in einem Imbiss im Jahr 2018 „ihre Rolle innerhalb der Ehe verlassen“, erläuterte der Verteidiger.

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