Ein mildes Urteil kann man der Leverkusener Amtsrichterin Anika Menger nicht vorwerfen.
Amtsgericht LeverkusenSaftige Strafe für prügelnden Lebenspartner

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen.
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Oft gab es nach Gerichtsverhandlungen, die Gewalt gegen Frauen zum Thema hatten, Kritik, dass die Richter die Gewalttäter zu milde davonkommen ließen. Und über Gewalt an Frauen durch Männer, ob körperlich oder nicht, wurde zuletzt viel gesprochen. Ein laues Urteil kann man der Leverkusener Amtsrichterin Anika Menger nicht vorwerfen: Sie verhängte am Ende einer Verhandlung am Donnerstag, 2. April, eine saftige Haftstrafe gegen einen 25-jährigen Mann.
Der Mann hatte seine Freundin mehrfach geschlagen, wie sie als Zeugin vor Gericht glaubhaft erklärte. Er stritt zuerst alle Taten ab: „Ich habe sie nicht angefasst.“ Erst als die Sache für ihn den Bach herunterzugehen drohte, kamen am Schluss, auch auf verzweifeltes Drängen seines Verteidigers Frank Beyer, ein paar dünne Entschuldigungen von ihm. Echte Eingeständnisse waren das nicht. Etwa so: „Ich schäme mich, es tut mir leid.“
Die angeklagten Taten ereigneten sich über einen Zeitraum von einem Jahr ab Frühjahr 2024. Die Frau und der Mann geraten offenbar leicht in Streit, Eifersucht soll eine Rolle spielen. Zuerst geht es dabei verbal zur Sache, dann kommt Gewalt: Der Mann wirkt im Gericht zwar ruhig, scheint aber bei der Frau eine kurze Zündschnur zu haben.
Erste schwerwiegende Körperverletzung im März 2024
Im März 2024 soll es in Langenfeld zur ersten schwerwiegenden Körperverletzung gekommen sein. Nach einem Streit soll er zuerst im Auto Cola über sie geschüttet haben, sie dann an den Haaren aus dem Wagen gezogen, ihre Haare dabei büschelweise herausgerissen haben. Draußen, in einem Hof, hat er sie noch geschlagen und sie mit mehreren Kumpels bedrängt, was eine Nachbarin als Zeugin aussagt. Die blauen Flecken sind dokumentiert.
Schwerwiegender ist diese Sache noch, weil mehrere Männer beteiligt waren. Auch wenn die anderen alle möglicherweise nicht zugeschlagen haben, gilt so etwas nicht als einfache, sondern als gefährliche Körperverletzung und wird härter bestraft. Als sie diese Geschichte als Zeugin wiedergibt, muss die große junge Frau weinen. Es gab weitere Fälle, bei denen sie geschlagen wurde. Aufaddiert zur Gesamtstrafe wurden zudem noch andere Taten: Einmal erwischte die Polizei den Angeklagten ohne Führerschein und komplett bekifft in einem Kleintransporter auf der Lützenkirchener Straße, ein anderes Mal hatte er Kennzeichen für sein Auto gefälscht, das nicht angemeldet war.
Ich glaube nicht, dass Sie sich bessern.
Das Paar hat auch heute noch Kontakt. Der Mann ist ein staatenloser Mann aus Syrien. Er ist wohnungslos gemeldet, hat zwar Klempner gelernt, gibt an, seit neulich arbeitslos zu sein, weil er zu lange krank gewesen sei. Regelrecht obdachlos ist er nicht, auch wenn er zeitweise schon mal in seinem Auto geschlafen haben will. Sonst wohnt er nach eigenen Angaben mal bei Freunden, auch bei seinen Eltern, die auch in Leverkusen leben. Aber manchmal lässt ihn eben auch noch immer die 21-Jährige in ihrer Steinbücheler Wohnung übernachten. Trotz allem. Man kann so etwas wohl eine toxische Beziehung nennen, die die beiden haben.
Richterin Anika Menger versteht es, mit der Frau eine gute Gesprächsathmosphäre herzustellen, aber auch sie bekommt nicht wirklich heraus, weshalb die erst 21-jährige Steinbüchlerin sich nicht von ihrem prügelnden Freund getrennt hat.
Die Richterin kennt den Angeklagten schon aus mehreren Prozessen, und jetzt reicht es ihr offenbar. Sie brummt dem vorbestraften Syrer eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf und liegt damit ein ganzes Jahr über der Forderung, die der Staatsanwalt im Plädoyer gefordert hatte. „Ich glaube nicht, dass Sie sich bessern.“ Ausschlaggebend war auch, was die Bewährungshelferin zuvor gesagt hatte: „Ich sehe keine positive Sozialprognose.“ So wie die Sache lag, konnte auch der Verteidiger nicht mehr viel für den Angeklagten tun.
Dass es bei dem Urteil zur Berufung komme, davon gehe sie aus, sagt die Richterin; bis dahin habe der Angeklagte die Chance, sich vorbildlich zu führen.

