SonderaktionLeverkusen sagt Geh- und Radweg-Blockierern den Kampf an

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Fachbereichsleiter Steffen Franzkowski (links), Kurt Krefft vom ADFC und Mitarbeiter des KOD überprüfen mögliche Gefährdungen in der Rathenaustraße.

Fachbereichsleiter Steffen Franzkowski (links), Kurt Krefft vom ADFC und Mitarbeiter des KOD überprüfen mögliche Gefährdungen in der Rathenaustraße.

Eine Woche lang kümmert sich der Kommunale Ordnungsdienst besonders um zugeparkte Wege.

Wer sein Auto auf Rad- oder Gehwegen parkt, bekommt jetzt mehr Druck. Am kommenden Samstag, 16. September, wird sich der Kommunale Ordnungsdienst eine knappe Woche besonders um diese Verkehrssünden kümmern. Die Aktion läuft bis Freitag, 22. September, und ist Leverkusens Beitrag zur europäischen Mobilitätswoche.

„Wer zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, soll darauf vertrauen können, dass die hierfür eigens vorbehaltenen oder eingerichteten Verkehrsbereiche auch wirklich zur Verfügung stehen und nicht blockiert werden“, betont Steffen Franzkowski. Parkende Autos seien „vermeidbare Störungen“ für Radler und Fußgänger, ergänzt der kommissarische Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr in der Stadtverwaltung. Oft seien sie auch schlicht gefährlich.

Wer durch ein falsch parkendes Auto behindert wird, kann sich telefonisch bei der Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes melden (0214 / 406 36 555) oder eine E-Mail schreiben: Leitstelle-KOD@stadt.leverkusen.de

Leverkusen 3799 Fälle von Falschparken in 2022

Die Statistik zeigt, dass auf diesem Gebiet eine Menge zu tun ist: Allein in diesem Jahr wurden nach Angaben der Stadtverwaltung 3799 Fälle von Falschparken auf Gehwegen und 34 Fälle von Falschparken auf Radwegen angezeigt. 32-mal hatten Autofahrer derart rücksichtslos geparkt, dass ihre Gefährte abgeschleppt werden mussten.

Kurt Krefft, Vorsitzender des ADFC, begrüßt die Aktion der Stadtverwaltung ausdrücklich. Es gebe regelmäßig Hinweise auf Falschparker auf Radwegen – und Klagen über zu wenige Kontrollen durch den städtischen Ordnungsdienst. Der ist zuständig – die Polizei kümmert sich in der Regel nicht um ruhenden Verkehr.

Wer sein Auto auf einem Geh- oder Radweg abstellt, wird normalerweise mit einem Verwarngeld von 55 Euro belegt. Steht das Auto länger als eine Stunde falsch oder behindert oder gefährdet sogar Fußgänger und Radler, gibt es sogar ein höheres Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. 

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