Leverkusener Al-Zein-ClanSchwere Verletzungen im Gesicht, aber die Erinnerung ist weg

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Al Zein Clan Prozess Tag 1 c

15 Anwältinnen und Anwälte für sieben Angeklagte des Al-Zein-Clans

Leverkusen – Die Anzahl der Zeugen, die beim Prozess gegen den Leverkusener Al-Zein-Clan in Schweigen hüllen, erhöht sich mit jedem Termin am Düsseldorfer Landgericht. Der Vorwand an diesem Dienstag ist wieder einmal: Gedächtnisschwund. Der befragte Zeuge soll im Dezember 2019 verprügelt worden sein. Doch er will sich an nichts erinnern können.

Die Anklageschrift gegen die libanesische Großfamilie ist 127 Seiten lang. Körperverletzung ist einer von vielen Punkten, die dem Clan-Chef Badia Al Zein, seinen beiden Söhnen und vier weiteren Mitgliedern der Familie vorgeworfen wird. Um diesen Anklagepunkt soll es beim Sitzungstermin gehen. Geladen ist ein Geschädigter.

Geschädigter kann sich an Details erinnern, aber nicht an die Auseinandersetzung selbst

An die Düsseldorfer Werkstatt in oder vor der es zu einer Auseinandersetzung kam, kann sich der Zeuge Ibrahim H. (Name geändert) erinnern. Er habe dort sein Auto reparieren lassen. An die Auseinandersetzung selbst – wann sie war, wer beteiligt war, wie es ihm danach ging – könne er sich jedoch nicht erinnern. Er sei häufiger in körperliche Auseinandersetzungen auf der Straße involviert.

2019 sei da zu lange her. Der Richter, sichtlich genervt, weist darauf hin, dass knappe drei Jahre nicht allzu lange her sind. Doch H. bleibt bei seiner Aussage. Daraufhin wird ihm ein Bild von sich nach dem Vorfall gezeigt. Darauf ist sein Gesicht sehr demoliert. Die eine Gesichtshälfte ist komplett rot und angeschwollen. Auch der Anblick des Bildes rufe keine Erinnerungen hervor. „Ich sah ja schön öfter so aus, nach Kämpfen“, sagt H. mit einem subtilen Lächeln auf den Lippen.

Nach der Schlägerei bei der Werkstatt kam er ins Krankenhaus, „nicht mal eine Stunde“. Daran kann er sich erinnern. Dort habe er der Polizei ausgesagt, dass plötzlich ein sehr dicker Mann auf ihn zugekommen sei, steht in den Akten. Es sei erst zum verbalen, dann zum körperlichen Streit gekommen. An diese Aussage kann sich Ibrahim H. wieder nicht erinnern. Er sei einerseits nicht wirklich in der Lage gewesen, auszusagen – andererseits sei die Verletzung nicht weiter schlimm gewesen.

Erneut geladener Zeuge bleibt bei Aussage, sich nicht erinnern zu können

Seine wenig zu einer Klärung beitragende Aussage folgt der seines Verwandten Harun H. (Name geändert). Er hatte bereits vergangenen Dienstag, 18. Oktober, angefangen auszusagen, dann aber einen unterstützenden Anwalt verlangt. Also geht es erneut um Telefonate über Schutzgeld-Rückzahlungen an Clan-Mitglieder. Aber auch heute kann sich Harun H. an nichts erinnern – der rote Faden vieler Zeugenaussagen.

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Neu sind allerdings diese Informationen, mit denen er nach einigen Fragen des Richters rausrückt: Tatsächlich lieh Harun H. sich wiederholt Geld bei Clan-Mitgliedern. Badia Al Zein habe ihm immer geholfen, wenn er Geld brauchte. So häuften sich dann größere Schulden an, die auch in Raten abgezahlt worden seien. Aber Stress mit den Al Zeins? Nein, habe er nie gehabt. 

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