Parkplatz am Schloss nicht möglich

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Für die einen ist es Wildwuchs, ein Rechtsgutachten erklärt einen Parkplatz im Landschaftsschutzgebiet als Fremdkörper.

Für die einen ist es Wildwuchs, ein Rechtsgutachten erklärt einen Parkplatz im Landschaftsschutzgebiet als Fremdkörper.

Wenn erst einmal die Juristen das Wort haben, wird es schwer, große Pläne zu verwirklichen. Ein weiteres Mal wird dies am Beispiel von Schloss Morsbroich deutlich. Gut eine Stunde lang diskutierte der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das leidige Thema „weitere Parkplätze am Schloss“ – um am Ende mit einer Stimme Mehrheit einen Beschluss zu bestätigen, den der Oberbürgermeister beanstanden muss, wie er sogleich erklärte und einen umfassenden Schriftsatz ankündigte.

Rechtsanwalt Rainer Schmitz von der renommierten Kölner Kanzlei Lenz und Johlen nickte heftig dazu. Er hatte in einer gutachterlichen Stellungnahme bereits ausführlich dargelegt, weshalb der Beschluss des Hauptausschusses vom 23. April rechtswidrig sei und damit vom OB kassiert werden muss. Der Ausschuss hatte beschlossen, eine Ausnahme vom dort geltenden Landschaftsschutz zu machen und den Bau von 50 Parkplätzen zu genehmigen.

Der Ausschuss war mit diesem Dringlichkeitsbeschluss einem Antrag des Fördervereins Museum Morsbroich gefolgt, den ein anderer Rechtsanwalt, Manfred Hüttemann, rechtlich begründet hatte. Er hatte festgestellt, dass nur 1,7 Prozent des Landschaftsschutzgebietes betroffen sei, der Wildwuchs an der Gustav-Heinemann-Straße ohnehin minder wertvoll sei und der Gebietscharakter nicht verändert werde.

Dem widersprach nun energisch Rechtsanwalt Schmitz: „Ein Parkplatz mit 50 abgestellten Fahrzeugen wirkt in einem Landschaftsschutzgebiet als Fremdkörper.“ Damit werde der Charakter des Gebietes „nicht nur verändert, sondern komplett aufgehoben“. Im Übrigen habe der definitive Beschluss pro Parkplätze und kontra Landschaftsschutz der Verwaltung keinen Spielraum für eine eigene Ausübung des Ermessens gelassen, wie sie das Gesetz vorsehe. Hinzu komme, dass ein Parkplatz zugunsten eines Gastronomen oder von Event-Veranstaltern nur bedingt als übergeordnetes öffentliches Interesse angesehen werden könne. Oberbürgermeister Richrath zeigte sich im Stadtrat zuversichtlich, dass man bei genauerer Prüfung und der Einbeziehung von Ausgleichsmaßnahmen doch zu einer Regelung kommen könne, die den Parkplatzbau zulasse. Man müsse aber rechtssicher vorgehen. „Ich habe den Eindruck, als wolle man uns hier manipulieren“, hielt Bernhard Marewski (CDU) dem entgegen. Es gehe auch um das Kulturgut Museum, dessen Schließung unzumutbar wäre. Und eine gute Gastronomie am Schloss sei ebenso unverzichtbar wie eine hinreichende Anzahl an Stellplätzen. „Kultur und Natur sind hier nun wirklich ausführlich abgewogen worden.“ Das finden auch Monika Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) und Erhard Schoofs (Bürgerliste).

Eine Stimme Mehrheit

Am Ende musste mehrfach nachgezählt werden, so knapp verlief die Abstimmung. SPD, Grüne, Linke, Opladen plus und Soziale Gerechtigkeit wollten den Dringlichkeitsbeschluss zurücknehmen, CDU, Bürgerliste, FDP und Aufbruch Leverkusen beharrten auf dem April-Votum. 21 zu 22 Stimmen. Nun muss der Oberbürgermeister das Votum begründet beanstanden und die Bezirksregierung Köln prüft das Vorgehen. Im Herbst kann das Ringen um Parkplätze dann weitergehen.

Dass am Schloss nun gar nichts vorangehe, wollte OB Richrath nun aber nicht im Raum stehen lassen. Immerhin sei die Umgestaltung des äußeren Schlossparks gerade beschlossen worden, wofür schon der Förderbescheid vorliege. Und ein Headhunter sei beauftragt, einen neuen Museumsdirektor zu finden. Das Thema Schlossgastronomie blieb in dem Fall unerwähnt.

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