Drei Jahre Haft erwarten den Niederländer, der einen Unfall nach einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei durch Rheindorf und Langenfeld verursachte.
Polizeijagd von Rheindorf nach LangenfeldTäter muss jahrelang in Haft

Die Verfolgungsfahrt am 13. September 2024 hatte in Rheindorf begonnen, mit einem Unfall endete sie in Langenfeld.
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Der 35-jährige Niederländer, der sich mit der Polizei eine Verfolgungsfahrt von Rheindorf nach Langenfeld geliefert hatte, ist vom Schöffengericht im Opladener Amtsgericht zu einer Strafe von drei Jahren verurteilt worden. Wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung und wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Sein Führerschein soll außerdem vier Jahre lang gesperrt werden.
Am Ende der Verfolgungsjagd am 13. September 2024 war eine Frau in ihrem Kleinwagen bei der Kollision mit dem flüchtigen Niederländer auf ihrem Weg zur Arbeit lebensgefährlich verletzt worden: an Fuß, Knie und Schulter. Sie ist seither dauerhaft zu 30 Prozent schwerbehindert. Der Unfall in Langenfeld-Reusrath beendete eine über zehnminütige Verfolgungsfahrt, bei der der Angeklagte mit quietschenden Reifen erst in Rheindorf, dann in Langenfeld vor der Polizei geflüchtet war.
Die Verteidigung des niederländischen Rasers hatte am letzten Verhandlungstag Freispruch gefordert, die Staatsanwältin dagegen eine leicht höhere Strafe, als sie das Gericht später verhängte: drei Jahre und zwei Monate Gefängnis und fünf Jahre Fahrverbot. Sie hält den Mann für schuldfähig.
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Dreh- und Angelpunkt in diesem Verfahren ist aber genau die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Der Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant wegen einer psychischen Krankheit für sein Verhalten keine Schuld tragen kann. Der Unfallverursacher hatte sich nicht psychiatrisch untersuchen lassen, weshalb seine mögliche Krankheit nicht festgestellt werden konnte. Zeugen hatten ausgesagt, der Mann mit nordafrikanischen Wurzeln sei schon vor der Fahrt nicht klar im Kopf gewesen.
Die Staatsanwältin argumentierte: Wer in der Lage sei, während einer zwölfminütigen Verfolgungsfahrt, mit gekonnten Fahrmanövern, kontrolliert zu bleiben und sogar das Warnblinklicht einzuschalten, müsse wohl wissen, was er tut.
Eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer sei der Angeklagte zwar während der ganzen Flucht gewesen, besonders aber, als er mit 50 oder 60 Kilometern in der Stunde über den Langenfelder Markt gefahren sei, der gerade aufgebaut wurde, sagte die Staatsanwältin.
Sie hat ganz sicher nicht unrecht, wenn sie sagt: „Es hätte leicht Tote geben können; man kann nur von Glück sagen, dass es nicht so gekommen ist.“
Es hätte leicht Tote geben können; man kann nur von Glück sagen, dass es nicht so gekommen ist
Aus dem verfolgenden Polizeiwagen wurde die Fahrt automatisch aufgezeichnet. Die Prozessbeteiligten sahen sich das Video in der Verhandlung an. Es hat die Gefahren und den gewaltigen und gefährlichen Unfall am Schluss deutlich gezeigt. Die Geschwindigkeit des Polizeiwagens ist in diesen Dashcam-Videos eingeblendet, dennoch wies der Strafverteidiger darauf hin, dass die Geschwindigkeitsangaben eigentlich nicht verwertbar seien.
Klar ist aber dennoch: Der Niederländer ist laut Urteil schuldfähig, auch wenn er zweifellos gefahren ist wie ein Irrsinniger. Die beiden Berufsrichter und die zwei Laienrichter sahen keine gesicherte psychische Krankheit beim Täter, die ins Urteil einzurechnen sei. Dass er psychische Auffälligkeiten zeige, stellte dagegen eigentlich niemand im Saal in Zweifel.
Angeklagter brachte keine Entschuldigung vor
Schuldfähig ist der Mann also. Fähig, bei der beim Unfall in Langenfeld verletzten Frau um Entschuldigung zu bitten, war er aber nicht: Zwar hatte sein Anwalt eine Einlassung vorgelesen, in der das Wort „Bedauern“ vorkam – das fand die Staatsanwältin unzureichend.
Das Gericht sah zudem genug Beweise für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Dafür braucht es nicht immer zwei Autos, auch ein einzelner Fahrer kann dafür bestraft werden, wenn er sein Auto auf höchstmögliche Geschwindigkeit beschleunigt. Das sei hier auf mehreren Passagen so gewesen, sagte Richter Thomas Nagel in der Begründung. Der Verteidiger hatte so argumentiert: Man hätte ja theoretisch noch schneller fahren können, weshalb die Bedingungen für ein Kraftfahrzeugrennen nicht erfüllt seien.
Wie geht es weiter? Gegen den Täter besteht grundsätzlich ein Haftbefehl. Der ist aber außer Vollzug, bis das Urteil rechtskräftig ist. Bedenken gibt es wohl, dass sich der Niederländer mit dem maghrebinischem Migrationshintergrund absetzen könnte: Bis zum Haftantritt muss er sich monatlich bei der Polizei in Viersen melden.

