Hat ein Mitarbeiter vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) unangemessene Gewalt bei einer Festnahme angewendet? Um die Frage geht es in einer Verhandlung am Amtsgericht.
Fluchtversuch nach FischwildereiWie hart darf der Leverkusener Ordnungsdienst durchgreifen?

Im Stöckenbergsee zu schwimmen, ist nicht erlaubt (Archivbild).
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Die Szene, die sich den Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes am 2. September 2024 am Ufer des Stöckenbergsees bot, reicht für eine Anzeige: Ein Mann mit Tauchermaske und Schnorchel im Neoprenanzug entsteigt dem See, in dem man eigentlich nicht schwimmen darf.
Aber er ist offenbar nicht nur geschwommen, denn er soll eine Harpune in der Hand gehalten haben, die er aber schnell weggeworfen haben soll, als er die vier „Schwarzen Sheriffs“ auf sich zukommen sieht. Im Gerichtssaal sagt er: „Ich möchte nicht sagen, was ich in der Hand gehalten habe.“ Ein Zeuge muss sich vor Gericht nicht selbst belasten. Aber um die Harpune ging es in der Verhandlung auch gar nicht.
Soweit war das anscheinend ein gar nicht so ungewöhnlicher Einsatz. Schon das Schwimmen im Stöckenbergsee kann bis zu 500 Euro Bußgeld kosten.
Alarmsignal Verschwörungs-Geschwurbel
Die anschließende Prozedur zieht sich etwas hin: Der illegale Schwimmer setzt sich in sein Auto, kommt später wieder heraus, beim KOD beratschlagt man, ob man im See nach der Harpune suchen lassen soll, denn der Beschuldigte streitet ab, eine in der Hand gehabt zu haben.
Er sei Oleg, russischer Staatsbürger, er wohne in Duisburg, sagte der Mann, und er zeigte seinen Ausweis vor. Dass er einem der Kollegen des KOD typisches Verschwörungs-Geschwurbel zuraunt, etwa dass der KOD-Mitarbeiter einer „Marionetten-Regierung“ diene, und er selbst habe jedoch in Georgien im Krieg gedient, sind weitere Aussagen des Angeklagten in der Situation. Das ist nicht strafbar. Ein Alarmzeichen können solche Reden aber ganz sicher für Ordnungskräfte sein.

Ein Schild am Stöckenbergsee
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Der Einsatz sei erst hektisch geworden, berichten die Zeugen vom Ordnungsamt, als der Mann plötzlich einem der Kollegen sagt: „Kannst Du schnell laufen?“. Daraufhin sprintet er plötzlich los – und der Kollege vom Ordnungsdienst hinterher. Aber der Schwimmer kommt nicht weit, stolpert nach wenigen Metern über seine eigenen Beine und fällt hin, die Männer vom KOD fixieren ihn jetzt am Boden und dann könnte geschehen sein, was letztlich als Körperverletzung im Amt angeklagt war: Einer der Kollegen soll dem Mann bei der Fixierung sein Knie in die Seite und den Rücken gerammt haben. Laut Protokoll soll er den Mann mit dem Knie aus der Hocke gestoßen haben. Er selbst bestreitet das: Er habe lediglich die Schulter des Störers mit dem Knie nach unten gedrückt. Unklar ist auch, ob der heute 57-jährige Angeklagte bei der Auseinandersetzung einen spitzen Gegenstand, etwa einen Schlüssel, in der Hand hatte.
Schmerzreize erlaubt - Tritte nicht
Warum er überhaupt losgesprintet sei, obwohl doch sein Auto am Wegesrand gestanden habe und die Personalien schon festgestellt worden seien? „Ich wollte mich entspannen, ich stand unter einem großen Druck, das muss man sich vorstellen“, sagt er.
Vier Mitarbeiter bekommen ihn so unter Kontrolle. Seinen Kopf drücken sie auf den Schotter und legen ihm schließlich Handschellen an. Im Remigius-Krankenhaus attestieren ihm die Ärzte später Prellungen am Körper, aber keinen Rippenbruch. Im Gesicht Abschürfungen und ein blaues Auge, wohl vom Fixieren auf dem Boden.
Ob der KOD-Mitarbeiter mit der Gewaltanwendung überzogen hat, wird letztlich schwierig zu beurteilen sein: Tatsache ist, dass auch Kollegen des Mitarbeiters von unangemessener Gewalt gesprochen haben sollen. Die Situation war durch das Verhalten des flüchtenden Harpunenmannes unkalkulierbar und den Mitarbeitern ist es grundsätzlich bei Fixierungen erlaubt, Schmerzreize auszulösen, nicht aber, Tritte und Schläge auszuteilen.
Der Prozess wird fortgesetzt.
