Wegen Stichwahl-UrteilLeverkusens CDU muss Kandidaten neu wählen

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Der CDU-Wahlparteitag am 9. November ist wertlos geworden. Die Partei muss die Nominierung wiederholen.

Leverkusen – Die CDU muss ihren Wahlparteitag wiederholen: Die Nominierungen der Kandidaten für die einzelnen Wahlkreise sind hinfällig. Grund dafür ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes zur Oberbürgermeister-Stichwahl: Darin steht auch, dass sich die Wahlkreise in den Kommunen größenmäßig weniger stark unterscheiden dürfen. Bisher war eine Abweichung von 25 Prozent vom Durchschnitt erlaubt, jetzt sind es nur noch 15.

Welche Wahlkreise in Leverkusen neu zugeschnitten werden müssen, ermittelt die Stadtverwaltung gerade. „Wir arbeiten mit Hochdruck“, sagte am Mittwoch Ariane Czerwon, Sprecherin im Rathaus. Tatsächlich drängt die Zeit: Bis zum 29. Februar müssen die Wahlkreise definiert sein. Weil die Einteilung noch vom Wahlausschuss beschlossen werden muss, kann sich die Verwaltung nicht bis zum letzten Tag Zeit lassen.

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Wo Wahlkreise nicht definiert sind, können auch Kandidaten nicht feststehen. Deshalb muss die CDU ihre Kandidatenkür vom 9. November wiederholen. Die SPD kann sich so eine Prozedur sparen, ebenso die anderen größeren Parteien: Sie alle hatten noch keine Nominierungen, können also abwarten. 

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